Für was gilt hier das Vorfahrt gewähren Schild.
Schild siehe rotes Kreuz.
Fahrzeug kommt entlang des roten Pfeiles, will auf der Spur bleiben, die eine reine weitere Rechtsabbiegerspur ist ohne Ampelregelung. Die linke Spur im Verlauf ist eine auf eine Ampel führende Geradeaus- und Linksabbiegerspur.
Frage: welche Vorfahrt muss der Autofahrer hier gewähren lassen? Rechtsabbieger von der 2 spurigen Strecke? Müsste da nicht die Straßenbemalung anders aussehen?
Oder heißt das Schild nur, der Verkehr auf der linken Spur hat Vorfahrt auf seiner Spur?
Beste Antwort im Thema
Nö, warten muss er nicht, weil der von links Kommende auf seiner Fahrspur weiterfahren kann. Wenn der von links Kommende das nicht möchte, muss er einen Spurwechsel machen, und da hat er eh niemals Vorfahrt.
48 Antworten
@ TE Gut, jetzt habe ich es verstanden. Dann ist das für den Spurwechsler ein Verstoß gegen §7 Abs.5 StVO und ggf. eine Nötigung zu Lasten des rechts Fahrenden gewesen. Da dürfte kein Zusammenhang zum dem Vorfahrtsschild bestehen. Sicher ärgerlich, aber man sollte sich über sowas nicht weiter aufregen. Ist schlecht für den Kreislauf 😉
m. E. ist das Vorfahrtschild an besagter Stelle überflüssig und führt nur zu Missverständnissen, wie der TE sie geschildert hat. Sinnvoller wäre dagegen die Fahrbahnbegrenzung (durchgezogene Linie) weiter durchzuführen. Dann wäre die Situation m. E. übersichtlicher. Ansonsten gilt, was oben auch schon gesagt worden ist: Nach der Kreuzung handelt es sich um eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen und beim Fahrstreifenwechsel gelten die ganz normalen Vorschriften der StVO (§7)
Zitat:
Sinnvoller wäre dagegen die Fahrbahnbegrenzung (durchgezogene Linie) weiter durchzuführen.
Was aber keinen Sinn macht, denn der rechte Fahrstreifen wird sofort zur Abbiegerspur. Um Rückstau zu vermeiden, muss ein Spurwechsel wohl so früh wie möglich erlaubt sein.
Zitat:
Da dürfte kein Zusammenhang zum dem Vorfahrtsschild bestehen.
Denke ich auch, daher die Frage ja, wofür gilt es denn Überhaupt. Wie schon angesprochen, wohl für den umgekehrten Fall.
Aufregen? Nein, nur da ich diese Stelle öfter aus beiden Möglichkeiten passiere, wollte ich nochmal sichergehen um auch zu wissen, wie Diedicke1300 schon sagte, auch noch besser aufpassen zu können. Aber die rechtliche Seite sollte klar sein.
Zitat:
und wer hat gewonnen? 😁
Der Klügere!
Steht dieses Schild auch auf der rechten Seite. Lt. §39 Abs. 2 StVo muß grundsätzlich es auch rechts stehen.
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Zitat:
@birscherl schrieb am 21. Dezember 2015 um 12:14:22 Uhr:
Nö, warten muss er nicht, weil der von links Kommende auf seiner Fahrspur weiterfahren kann. Wenn der von links Kommende das nicht möchte, muss er einen Spurwechsel machen, und da hat er eh niemals Vorfahrt.
Vorfahrtsregeln gelten immer über die gesamte Strassenbreite und niemals nur für eine Spur.
In der Praxis wird das fast immer anders gehandhabt, im Zweifel ist es aber eine Vorfahrtsverletzung.
Der Rechtsabbieger muß warten, ansonsten wäre das Schild ja vollkommen unnötig.
Nö der Linksabbieger muss warten, für ihn steht das Schild schließlich rechts und ansonsten wäre das Schild ja vollkommen unsinnig aufgestellt 😁 ... duck und weg
p.s. vielleicht ist es ja vollkommen unsinnig aufgestellt
@Tandür
Du solltest dir den Sachverhalt und die Verkehrslage noch einmal genau anschauen. So wie der TE den Sachverhalt dargestellt hat, ist das Vorfahrtsschild zunächst einmal völlig unsinnig und zum anderen gibt es beim Fahrstreifen-wechsel - und darum handelt es sich hier - überhaupt keine gesetzliche Vorfahrtsregel, sondern nur eine Verhaltensregel (s. § 7 StVO)
Ja, zusammen mit den Fahrbahnmarkierungen macht das Schild nicht wirklich Sinn, weil es m Prinzip keinen Verehr geben kann dem man Vorrang gewähren muss.
Nun steht das Schild aber nun mal da, und es wird von jedem Verkehrsteilnehmer erwartet das er versucht den Sinn zu interpretieren.
Kommt es wirklich zu einem Unfall kannst du dich kaum damit herausreden das das Schild unsinnig ist.
Es wird hier wohl immer zu einer Teilschuld kommen.
Ich sehe das so, daß der Auffahrende einer besonderen Sorgfaltspflicht nachkommen soll, um die Vorfahrtsberechtigten nicht zu gefährden. Insbesondere deshalb, weil damit zu rechnen ist, daß der Vorfahrtsverkehr schneller unterwegs ist. Würde ich z.B. von rechts kommend auffahren, würde ich dem auf gleicher Höhe fahrendem Fahrzeug die Vorfahrt gewähren, um ihm das Wechseln auf meine Spur zu ermöglichen.
Aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Vom 26. Januar 2001 (BAnz. S. 1419, 5206)
Zuletzt geändert am 2014-11-11 (BAnz. AT 17.11.2014 B5;
www.bundesanzeiger.de) mWv 2014-11-18
Zitat:
Zu Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!
1 I. Ist neben einer durchgehenden Fahrbahn ein Fahrstreifen vorhanden, welcher der Einfädelung des einmündenden Verkehrs dient, ist das Zeichen am Beginn dieses Fahrstreifens anzuordnen. Vgl. Nummer I zu § 7 Absatz 1 bis 3; Randnummer
1. An Einfädelungsstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Zeichen im Regelfall nicht erforderlich (vgl. § 18 Absatz 3).
Ob hier ein Einfädelungsstreifen und eine durchgehende Fahrbahn vorliegen? Welchen Sinn das Zeichen dort ergibt? Warum es angeordnet wird?
Zitat:
@kiaora schrieb am 21. Dezember 2015 um 13:39:08 Uhr:
Steht dieses Schild auch auf der rechten Seite. Lt. §39 Abs. 2 StVo muß grundsätzlich es auch rechts stehen.
Ich habe nochmals geschaut, Schild steht rechts nicht links. Ändert aber an der Sache nichts.
Zitat:
@Rlmmp schrieb am 21. Dezember 2015 um 17:16:35 Uhr:
Ich habe nochmals geschaut, Schild steht rechts nicht links. Ändert aber an der Sache nichts.
Doch, es stünde da ja für den Linksabbiegenden auf der rechten Seite. Somit wäre es aber unnötig - rechts vor links.
Rechts vor links gilt an Kreuzungen und Einmündungen. Hier kreuzt sich aber nix und es mündet auch nichts ein, sondern es ergeben sich 2 Fahrstreifen nebeneinander.
@ birscherl
Einfädelungsstreifen sind Fahrstreifen, die kontinuierlich in den Hauptstreifen übergehen. Ausfädelungsstreifen sind Fahrstreifen, die kontinuierlich aus der Hauptspur herausführen. Im vorliegenden Fall liegt weder das eine noch das andere vor.
Für alle, die hier immer von "Linksabbieger" reden: Linksabbieger sind hier nicht im Spiel! Es gibt in dem Sachverhalt Rechtsabbieger und Fahrzeuge, die von links kommen, die vorher möglicherweise zwar irgendwo links abgebogen sind. Das hat aber für die hier zu entscheidende Situation keine Auswirkung