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Für Lkw-Unternehmer: 2.000 Euro Fördergeld je vorhandenen Lkw ab 7,5 Tonnen

Themenstarteram 6. Januar 2020 um 20:07

Hallo,

da es morgen losgeht mit der de minimis Förderperiode 2020 ... hier die Grundlagen sowie die Änderungen gegenüber 2019:

 

Was muss bei der de minimis Förderung beachtet werden?

 

- Die Firma muss mindestens einen Lkw ab 7,5 Tonnen besitzen.

- Die Lkw müssen in Deutschland zugelassen sein.

- Je Lkw gibt es maximal 2.000 Euro Förderung pro Jahr.

- Die Fördergelder gibt´s als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

- Die jährliche Zuwendung je Unternehmen liegt bei maximal 33.000 Euro.

- Die Lkw dürfen nur für den Transport von Gütern eingesetzt werden.

- Förderfähig sind sowohl Güter- und/oder Werkverkehr.

- Die Fördermittel dürfen nur elektronisch beantragt werden.

- Beginn der Antragsfrist: 07.01.2020

- Ende der Antragsfrist: 30.09.2020

 

Was sind die Änderungen in 2020 im Vergleich zur Förderperiode 2019?

 

Reifen-Förderung:

- neu: M+S, MS oder M/S Reifen sowie 3PMSF Reifen auf den vorderen Lenkachsen sind nicht mehr in der Maßnahmenkategorie 1.3 förderfähig.

- neu: Eine Förderung dieser Reifen ist nur noch in der Maßnahmenkategorie 1.9 (nach EU-Reifenlabel) möglich.

 

Abbiegeassistenzsysteme:

- neu: Für mautpflichtige Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen wird die Ausrüstung- und Nachrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen in das de minimis-Programm integriert und über die Maßnahmenkategorie 1.3 gefördert.

- neu: Für nach dem 1. Juli 2019 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit Überlänge (Lang-Lkw) sind Abbiegeassistenzsysteme ab dieser Förderperiode nicht mehr förderfähig.

- Alle anderen Antragsteller (nicht mautpflichtige Fahrzeuge < 7,5 Tonnen) können weiterhin über das "Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS) Fördergelder beantragen. (... sofern der spärlich gefüllte Fördertopf nicht wieder innerhalb weniger Tage leer ist ;-)

 

Kranbare Lkw-Trailer:

- neu: Die Investitionsmehrausgaben für die Kranbarkeit von Lkw-Trailern sind nun förderfähig.

- Die Höhe der förderfähigen Ausgaben bei der Neuanschaffung entspricht lt. BAG der Differenz aus den Ausgaben für einen kranbaren Trailer und den Ausgaben für einen nicht kranbaren Trailer.

 

Wie immer gilt … wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

 

Gruß,

brummihelfer

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Januar 2020 um 20:07

Hallo,

da es morgen losgeht mit der de minimis Förderperiode 2020 ... hier die Grundlagen sowie die Änderungen gegenüber 2019:

 

Was muss bei der de minimis Förderung beachtet werden?

 

- Die Firma muss mindestens einen Lkw ab 7,5 Tonnen besitzen.

- Die Lkw müssen in Deutschland zugelassen sein.

- Je Lkw gibt es maximal 2.000 Euro Förderung pro Jahr.

- Die Fördergelder gibt´s als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

- Die jährliche Zuwendung je Unternehmen liegt bei maximal 33.000 Euro.

- Die Lkw dürfen nur für den Transport von Gütern eingesetzt werden.

- Förderfähig sind sowohl Güter- und/oder Werkverkehr.

- Die Fördermittel dürfen nur elektronisch beantragt werden.

- Beginn der Antragsfrist: 07.01.2020

- Ende der Antragsfrist: 30.09.2020

 

Was sind die Änderungen in 2020 im Vergleich zur Förderperiode 2019?

 

Reifen-Förderung:

- neu: M+S, MS oder M/S Reifen sowie 3PMSF Reifen auf den vorderen Lenkachsen sind nicht mehr in der Maßnahmenkategorie 1.3 förderfähig.

- neu: Eine Förderung dieser Reifen ist nur noch in der Maßnahmenkategorie 1.9 (nach EU-Reifenlabel) möglich.

 

Abbiegeassistenzsysteme:

- neu: Für mautpflichtige Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen wird die Ausrüstung- und Nachrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen in das de minimis-Programm integriert und über die Maßnahmenkategorie 1.3 gefördert.

- neu: Für nach dem 1. Juli 2019 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit Überlänge (Lang-Lkw) sind Abbiegeassistenzsysteme ab dieser Förderperiode nicht mehr förderfähig.

- Alle anderen Antragsteller (nicht mautpflichtige Fahrzeuge < 7,5 Tonnen) können weiterhin über das "Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS) Fördergelder beantragen. (... sofern der spärlich gefüllte Fördertopf nicht wieder innerhalb weniger Tage leer ist ;-)

 

Kranbare Lkw-Trailer:

- neu: Die Investitionsmehrausgaben für die Kranbarkeit von Lkw-Trailern sind nun förderfähig.

- Die Höhe der förderfähigen Ausgaben bei der Neuanschaffung entspricht lt. BAG der Differenz aus den Ausgaben für einen kranbaren Trailer und den Ausgaben für einen nicht kranbaren Trailer.

 

Wie immer gilt … wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

 

Gruß,

brummihelfer

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Ich denke, dass das jeder weiß, der in der Branche zu tun hat.

Für den ganzen Mist kann man aber eigentlich einen extra Mitarbeiter befristet einstellen, der nur de minimis macht, sämtliche Rechnungen zusammen sucht, die Rechnungen samt Überweisungen zusammen setzt und das korrekt in den Antrag meißelt.

 

Vor ein paar Jahren war das noch einigermaßen erträglich, aber mittlerweile - ich weiß nicht.

Hallo,

klingt interessant. Allerdings stehe ich etwas auf dem Schlauch, was genau sind jetzt diese mimimi-Dinger? Im Netz steht irgendwas von Reifenförderung... ?! Äh

Danke im Vorfeld

Rollwiderstandsoptimierte Reifen kann man eintragen in dem Antrag.

 

De minimis ist der Name des Förderprogramms.

 

Ansonsten schau mal hier:

https://www.bag.bund.de/.../deminimis_node.html

am 9. Januar 2020 um 21:37

... in der Firma, mein Vorgänger hat sich damit mal beschäftigt, weil jemand aus der Buchhaltung meinte da könnte man den großen Reibach machen.

Als er dem "Fachmann" aus der Buchhaltung die Unterlagen dafür zur Bearbeitung auf den Schreibtisch gelegt hat, hat der das Zeug ganz schnell in einer Schublade verschwinden lassen und nie wieder danach gefragt. ;)

So hat mir das mein Vorgänger erzählt, als ich sein Büro mit den für den Fuhrpark relevanten Akten übernommen und dabei auch einen verstaubten Ordner mit der Beschriftung "De-minimis" gefunden hab.

Ich kenne einige Unternehmer die sich davon die Weiterbildungen nach 95 für Ihre Fahrer finanzieren lassen.

Dann aber gegenüber Ihren Fahrern so tun als ob sie die Weiterbildung komplett alleine zahlen würden.

Themenstarteram 15. Januar 2020 um 0:18

Moin :)

 

@ Go}][{esZorN

Nein, das ist nicht so. Viele Unternehmen - vor allem kleine und mittlere Betriebe - im Güter- oder Werkverkehr kennen die Förderung noch nicht. Andererseits hat man in vielen Firmen zwar schon mal "irgendwas" davon gehört ... man nutzt die Förderung aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht.

Gründe für die Nicht-Nutzung von de minimis:

Es ist nur Halbwissen vorhanden. Stress im Tagesgeschäft und saisonale Zusatzbelastungen verhindern, dass man sich richtig damit beschäftigt. Und zu guter Letzt scheut´ man den administrativen Aufwand. Den Papierkram, die Förderregeln, das komplizierte Antragsprocedere ... und, und, und ;)

Ausnahme ist die klassische Transport- und Speditionsbranche: Hier ist die de minimis-Förderung in der Regel gut bekannt. Und wird auch rege genutzt. (Warum wohl?)

Auch dein Argument, das "de minimis" vor ein paar Jahren "noch einigermaßen erträglich" war, aber heute nicht mehr, teile ich nicht.

Es ist umgekehrt.

Das "de minimis"-Programm zur Mautharmonisierung gibt es seit 2009.

Und jedes Jahr gibt es - mal mehr, mal weniger - Änderungen. (siehe mein Eingangs-Post vom 6. Januar)

Insgesamt ist die de minimis - Förderung immer besser und kundenfreundlicher geworden:

Früher:

- gab es einen viel höheren Aufwand bei der Antragstellung, (Man übergab´ die Antragsunterlagen noch persönlich bei BAG in Köln :D

- gab es nur sehr kurze bis kurze Antragsfristen (Das heißt, hatte man die kurze Frist verpasst, gab´s keine Chance mehr auf´s Fördergeld)

- musste man bereits mit der Antragstellung ganz genau angeben, für was man später die Fördergelder konkret einsetzen will (d.h. es war sehr umständlich zu planen :mad:

- gab es starke Einschränkungen bei der Verwendung der Fördergelder.

Heute:

- deutlich geringerer Aufwand bei der Antragstellung (alles wird einfach und online über das BAG-Portal beantragt, d.h. du musst die warme Stube dafür nicht mal verlassen :D)

- hat man eine großzüge Antragsfrist von knapp 9 (!) Monaten, in welcher man jederzeit einen Förderantrag stellen kann (das heisst natürlich nicht, dass damit garantiert ist, dass man auch immer Fördergelder bekommt. Jeder Fördertopf ist auch mal leer ...)

- muss man bei Antragstellung nicht mehr angeben, was man später plant, zu kaufen (das vereinfacht das Ganze sehr :)

- kann man die bewilligten Fördergelder frei und flexibel auf jegliche geförderten Maßnahmen aufteilen.

Fazit:

Das BAG ist zwar eine Behörde - hat aber trotzdem gelernt ;) Aus den eigenen Fehlern und dem kritischen Feedback von vielen Unternehmen. Nachwievor ist das de minimis - Förderprogramm natürlich nicht perfekt. Aber es ist viel kundenfreundlicher als in der Anfangszeit.

Und finanziell attraktiv ist de minimis auf jeden Fall:

Wo sonst kann man z.B. bei 5x förderfähigen Fahrzeugen > 7,5 Tonnen (LKW & Sattelzugm.,) und Investitionskosten von 12.500 Euro ganze 10.000 Euro als Kostenerstattung zurückerhalten?

 

@ HobbyRennfahrer und @ gast356

de minimis in Kürze:

- der Begriff "de minimis" bedeutet so was wie "von geringem Umfang" oder auch "geringfügig".

- de minimis-Beihilfen (Zuschüsse vom Staat) gibt es in unterschiedlichen Branchen.

- In der Güterverkehrsbranche (in der wir uns ja tummeln) gibt es einen Grenzwert von 100.000 Euro für die jeweils letzten 3 Steuerjahre.

- Dieser Grenzwert ist wichtig: Mehr als 100.000 Euro darf ein Unternehmen (in der Güterverkehrsbranche) nicht an de minimis-Zuschüssen (Beihilfen) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren beantragen und bzw. bekommen.

- Deshalb liegt der maximale Zuschuss (= de minimis-Beihilfe) pro Jahr und Unternehmen auch bei 33.000 Euro. (in der Güterverkehrsbranche)

- Je vorhandenen LKW > 7,5 Tonnen kann man als Firma 2.000 Euro Zuschuss (= de minimis-Beihilfe) für Käufe und Ersatzinvestitionen beantragen.

- Maximal gibt´s die 33.000 Euro (... wenn du so willst, für 16,5 LKW´s :cool:)

- Das Ganze soll der Mautharmonisierung dienen: Das heisst, der Staat gibt einen (geringen) Teil seiner Maut-Einnahmen wieder an die Maut-Zahler zurück.

- Aber nicht einfach so: Mit der de minimis-Förderung im Güterverkehr werden vom deutschen Staat zwei Ziele verfolgt: 1.) Sicherheit im Güterverkehr erhöhen 2.) Umwelt weniger belasten.

- Deshalb werden z.B. nicht alle LKW-Reifen gefördert, sondern z.B. 1.) Reifen mit 3PMSF- bzw. Alpine / Schneeflocken-Symbol (Winterreifen, welche die Sicherheit erhöhen)

oder 2.) bestimmte Reifen mit gutem EU-Reifenlabel (Reifen, mit guter Energieeffizienz /geringem Rollwiderstand und geringer Geräuschentwicklung, da diese Reifen die Umwelt weniger belasten, als "normale 08-15-Reifen ;)


Ablauf der de minimis - Förderung in 5 einfachen Schritten:

1.) de minimis - Förderantrag beim BAG (inkl. aller Anlagen) online stellen.

2.) Zuwendungsbescheid erhalten (das ist die amtliche Bewilligung vom BAG, wieviel Fördergeld du konkret erhältst, z.B. für 3 LKW gibt´s 6.000 Euro.)

3.) Jetzt kann man einkaufen: z.B. Reifen, Ladungssicherung, Arbeitsbekleidung, Fahrzeug-Ausstattung usw. (wichtig: es müssen sog. überobligatorische Maßnahmen sein, das heisst, Käufe, die über das hinausgehen, was gesetzlich als "Mindestniveau" ohnehin vorgeschrieben ist.)

4.) Innerhalb von 5 Monaten (ab Zuwendungsbescheid) musst du dem BAG die fördergerechte Verwendung nachweisen. (sog. Verwendungsnachweis --> wieder online über´s BAG-Portal)

5.) Das BAG prüft, ob dein Verwendungsnachweis "ok" ist und überweist den Erstattungsbeitrag direkt auf dein Firmenkonto ... das war´s.

 

Hoffe, die Zusammenfassung hilft für den ersten Überblick :)

 

@ worti32

Im de minimis - Maßnahmenkatalog ist das nicht mit drin.

Es gibt noch zwei weitere Förderprogramme zur Mautharminisierung vom BAG:

1.) Ausbildung und 2.) Weiterbildung.

Im Förderprogramm "Weiterbildung" können inhaltsähnliche Module (wie bei Weiterbildungen nach 95) gefördert werden.

Zu den beiden anderen Förderprogrammen schreibe ich mal was in eigenen Themen, sonst geht’s zu durcheinander.

 

Fragen & Feedback sind gern gesehen ... bitte einfach reinschreiben :)

 

Gruß,

brummihelfer

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