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Führerscheinsperre auf Lebenszeit????

Themenstarteram 2. April 2012 um 6:27

Moin moin,

ich habe hier im bekanntenkreis gestern folgenden fall erfahren,

der mich ein wenig ratlos und sprachlos macht:

- junger mann, jetzt 24 jahre, hat 2008, in der absicht geld zu sparen (ferienaufenthalt mit fahrschule und fahrprüfung als abschluss)

führerschein in Tschechien gemacht und geriet mit diesem, 4 Monate nach erhalt, daheim

in eine verkehrskontrolle. er durfte nach der kontrolle sogar weiterfahren, bekam

aber ca. 4 wochen danach post vom landratsamt - fahren ohne führerschein -

entsprechende geldstrafe und lebenslanges fahrverbot für D.

er ist gerichtlich gegen geldstrafe und fahrverbot vorgegangen, hat

aber in allen instanzen (bis oberlandesgericht) kein recht, bzw

revision der sperrauflage erhalten, obwohl er glaubhaft machen

konnte, dass er wg mangelnder information auf das

günstige auslandsangebot für den FS hereingefallen war.

meines wissen bedeutet lebenslange FS-sperre 20 jahre??

diese extreme fahrverbotsauflage erscheint mir unglaublich.

ein jugendlicher, der auf einem frisierten mofa erwischt wird

und im prinzip ja ohne FS unterwegs ist, bekommt 1 oder 2 jahre

sperre um pkw führerschein zu machen. Tschechien ist seit

2004 mitglied der EU. Wie kann es sein, dass man, wenn man

mit einem gültigen EU-Führerschein unterwegs ist, der art hart bestraft wird??

Für Auflagen, wie umschreibung innerhalb einer gewissen frist und evt.

theoretische prüfung oder dergl hätte ich ja noch verständnis,

aber lebenslange fs sperre? da ist doch die fahrschullobby am werk??

kennt jemand einen ähnlichen fall und ist es wirklich so, dass in solchen

fällen solch drastischen massnahmen ausgesprochen werden??

Die krux ist ja, er darf nur in D nicht fahren, sonst wird der FS

weltweit, auch in der EU, anerkannt. wir haben uns hier im ausland (asien) getroffen,

er ist auf montage unterwegs für seine firma,

wo er munter mit leihwagen unterwegs ist.

 

gruss

willi

 

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2012 um 6:48

Zitat:

Original geschrieben von w.boos

...gestern...

welches datum gestern war, ist dir bekannt? :confused: :D

36 weitere Antworten
36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grenzenlosen Güte und Weisheit entschieden, dass ein ausländischer EU-Führerschein nur dann anerkannt wird, wenn der Betroffene auch in der Zeit seinen Wohnsitz im entsprechenden Ausland hatte.

Weiteres dazu siehe hier:

http://www.welt.de/.../Richter-erschweren-Fuehrerschein-Tourismus.html

absolut richtig....aber 2008 sah das ganze ANDERS aus ;)

Das ist mir auch klar. Und nur wegen dem ausländischen Lappen kann ich mir ehrlich gesagt kein lebenslängliches Fahrverbot vorstellen.

Dazu müsste man halt das Urteil kennen.

...oder die vorgeschichte ;)

fakt ist das ein ausländischer deckel kein fahren ohne fs ist WEN nicht vielleicht doch eine sperre etc vorliegt. man kann ja auch mit dem fahrrad 18 punkte sammeln wens sein muss.

Stimmt, es ist "nur" ein fahren ohne gültige Fahrerlaubnis :D

 

Deutschland hat es schriftlich vom Europäischen Gerichtshof das Führerscheine die unter Mißachtung des Wohnsitzprinzips im Ausland erworben wurden nicht anerkannt werden müssen.

Im hier vorliegenden Fall dürfte eine deutsche Adresse auf der Karte stehen und somit liegt der Vertoß auf der Hand.

Aber es steht jedem davon betroffenen frei nach einer eventuellen Sperrfrist die Berechtigung die Fahrerlaubnis auch in Deutschland zu nutzen zu beantragen. Man muß dann halt die entsprechenden Auflagen erfüllen, seinen es nur die Prüfungen oder eine MPU, letzteres ist ja der Hauptgrund weswegen im Ausland ein Führerschein erworben wird.

Aber wie auch immer, in 15 Jahren sollte die Akte wieder sauber sein, wenn zwischenzeitlich nichts dazukommt.

Wenn zu erwarten ist, daß ein Beschuldigter dauerhaft den Straßenverkehr gefährden kann und ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, kann auch eine dauerhafte - letztendlich lebenslängliche - Führerscheinsperre angeordnet werden (§ 69a I S.2 StGB).

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Im hier vorliegenden Fall dürfte eine deutsche Adresse auf der Karte stehen und somit liegt der Vertoß auf der Hand.

und auf welchen fs steht eine adresse? auf meinen nicht!

ich persönlich hab 3 führerscheine (deutschland, us und china). aber nur eine gemeldete adresse.

Themenstarteram 2. April 2012 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

...oder die vorgeschichte ;)

fakt ist das ein ausländischer deckel kein fahren ohne fs ist WEN nicht vielleicht doch eine sperre etc vorliegt. man kann ja auch mit dem fahrrad 18 punkte sammeln wens sein muss.

moin

ok, ich versuche noch mehr herauszubekommen.

mir geht es eigentlich nur um die dauer der sperre,

denn er ist ja nicht ohne FS gefahren und durfte

ja auch nach kontrolle weiterfahren. damit ist für

mich der FS, zumindest von der polizei, anerkannt.

bin ja nun auch erst eine woche aus D weg, weiss

auch das es wegen führerscheintourismus änderungen

gab, aber ja eigentlich mehr um die zu sperren, die

den FS wegen schwerwiegender vergehen verloren , versuchten

sich so einen FS zu erschleichen.

willi

Themenstarteram 2. April 2012 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

und auf welchen fs steht eine adresse? auf meinen nicht!

ich persönlich hab 3 führerscheine (deutschland, us und china). aber nur eine gemeldete adresse.

howdy,

ich gehe mal davon aus, dass du in D gemeldet bist

und ein hier zugelassenes auto fährst und in letzten 6 monaten nicht dauerhaft

im ausland gelebt hast. Dann sind der USA

und China FS völlig nutzlos in D für dich.

denn man ist ja verpflichtet ausländische FS innerhalb von

6 monaten umschreiben zu lassen oder halt, wie du bereits,

einen D FS zu haben.

ich kümmere mich um weiteres und dann melde ich mich

sonst ist das hier grenzenlose spekulation

willi

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Im hier vorliegenden Fall dürfte eine deutsche Adresse auf der Karte stehen und somit liegt der Vertoß auf der Hand.

und auf welchen fs steht eine adresse? auf meinen nicht!

Ist in Deutschland nicht vorgesehen, aber unter Punkt 8 kann eine Wohnadresse angegeben werden wenn es das jeweilige Land so vorsieht. ZB wie hier

www.rapidepermis.com/eu/img/eu-fuehrerschein-polen-28-12-a.jpg

am 2. April 2012 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn zu erwarten ist, daß ein Beschuldigter dauerhaft den Straßenverkehr gefährden kann und ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, kann auch eine dauerhafte - letztendlich lebenslängliche - Führerscheinsperre angeordnet werden (§ 69a I S.2 StGB).

da muß man aber einiges für tun. in diesem zusamenhang kaum denkbar.

die geschichte ist daher garantiert so nicht passiert. es ist maximal fahren ohne führerschein. aber auch das ist zu diskutieren, wenn die streife nach führerscheinkontrolle den mann weiterfahren lässt. das darf sie nämlich nicht, wenn sie weiß, daß er keine gültige fahrerlaubnis besitzt. eher wurde ihm also zukünftig das fahren mit dieser erlaubnis unbefristet verwehrt.

also wird er ohne oder maximal mit zweijähriger sperre den deutschen führerschein machen dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn zu erwarten ist, daß ein Beschuldigter dauerhaft den Straßenverkehr gefährden kann und ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, kann auch eine dauerhafte - letztendlich lebenslängliche - Führerscheinsperre angeordnet werden (§ 69a I S.2 StGB).

da muß man aber einiges für tun.

Das ist mir schon klar. Ich wollte mit meinem Beitrag nur darauf hinweisen, daß es für eine zeitlich unbefristete (lebenslange) Fahrerlaubnissperre hier in Deutschland durchaus eine gesetzliche Grundlage gibt.

Zitat:

Original geschrieben von w.boos

Moin moin,

ich habe hier im bekanntenkreis gestern folgenden fall erfahren,

der mich ein wenig ratlos und sprachlos macht:

Und gestern war, wie schon mehrfach angemerkt, der 1. April.

@boos

ja ich bin in d gemeldet und fahre da auch mit einem fs aus d. die scheine sind auch nur fürs ausland gedacht weil man dann keine erklährungen braucht ;)

Themenstarteram 2. April 2012 um 21:46

moin

also, ich habe noch ein bisschen nachgeforscht, dass mit dem 1.april und so weiter

wollte ich ja nun nicht auf mir sitzen lassen.

Der junge mann hat mir nicht die volle wahrheit gesagt!! Es liegt eine drogenvergangenheit

vor, die zum einzug des FS, der normal in D mit 18 erworben wurde, führte.

Sorry, das ich euch belästigt habe. So wie es bei mir zuerst ankam, ohne

dieses wissen, war es für mich schier nicht glaubbar, jetzt schon.

Nur leider nicht direkt, sondern über nahestehende kontakte. Somit

ist für mich die sperre gerechtfertigt, denn

der aspirant selbst ist da wenig einsichtig und von daher ist die

sperre durchaus sinnvoll.

gruss

willi

 

ps. ich werde die mods bitten den thread zu schliessen.

Trotzdem sollte er bei den Vergehen nur eine Sperre im Bereich von 9-15 Monaten oder so und eine MPU Auflage bekommen. Wenn er die MPU nicht machen will, muss er 15 Jahre warten.

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