Führerscheinsperre auf Lebenszeit????
Moin moin,
ich habe hier im bekanntenkreis gestern folgenden fall erfahren,
der mich ein wenig ratlos und sprachlos macht:
- junger mann, jetzt 24 jahre, hat 2008, in der absicht geld zu sparen (ferienaufenthalt mit fahrschule und fahrprüfung als abschluss)
führerschein in Tschechien gemacht und geriet mit diesem, 4 Monate nach erhalt, daheim
in eine verkehrskontrolle. er durfte nach der kontrolle sogar weiterfahren, bekam
aber ca. 4 wochen danach post vom landratsamt - fahren ohne führerschein -
entsprechende geldstrafe und lebenslanges fahrverbot für D.
er ist gerichtlich gegen geldstrafe und fahrverbot vorgegangen, hat
aber in allen instanzen (bis oberlandesgericht) kein recht, bzw
revision der sperrauflage erhalten, obwohl er glaubhaft machen
konnte, dass er wg mangelnder information auf das
günstige auslandsangebot für den FS hereingefallen war.
meines wissen bedeutet lebenslange FS-sperre 20 jahre??
diese extreme fahrverbotsauflage erscheint mir unglaublich.
ein jugendlicher, der auf einem frisierten mofa erwischt wird
und im prinzip ja ohne FS unterwegs ist, bekommt 1 oder 2 jahre
sperre um pkw führerschein zu machen. Tschechien ist seit
2004 mitglied der EU. Wie kann es sein, dass man, wenn man
mit einem gültigen EU-Führerschein unterwegs ist, der art hart bestraft wird??
Für Auflagen, wie umschreibung innerhalb einer gewissen frist und evt.
theoretische prüfung oder dergl hätte ich ja noch verständnis,
aber lebenslange fs sperre? da ist doch die fahrschullobby am werk??
kennt jemand einen ähnlichen fall und ist es wirklich so, dass in solchen
fällen solch drastischen massnahmen ausgesprochen werden??
Die krux ist ja, er darf nur in D nicht fahren, sonst wird der FS
weltweit, auch in der EU, anerkannt. wir haben uns hier im ausland (asien) getroffen,
er ist auf montage unterwegs für seine firma,
wo er munter mit leihwagen unterwegs ist.
gruss
willi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
...gestern...
welches datum gestern war, ist dir bekannt? 😕 😁
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
Trotzdem sollte er bei den Vergehen nur eine Sperre im Bereich von 9-15 Monaten oder so und eine MPU Auflage bekommen. Wenn er die MPU nicht machen will, muss er 15 Jahre warten.
richtig. ein "leben lang" deckel weg ist nahezu unmöglich bzw nicht so einfach zu schaffen 😉.
das ist ein Aprilscherz, oder
Zitat:
Original geschrieben von ulli61440
das ist ein Aprilscherz, oder
Lesen hilft, dann weißt Du es! Schade, seinen ersten Beitrag auf MT hier so zu verschwenden...🙄
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
Trotzdem sollte er bei den Vergehen nur eine Sperre im Bereich von 9-15 Monaten oder so und eine MPU Auflage bekommen.
Hier muß man aber auch klar nach der Art der Drogenvergangenheit differenzieren. Es macht schon einen Unterschied, ob jemand nur gelegentlich einen Joint geraucht oder jahrelang an der Nadel gehangen hat oder eventuell sogar diverse Drogen parallel genommen hat.
Ein Entzug ist da nicht einfach in ein paar Monaten möglich und die körperlichen Schäden können unter Umständen so gravierend sein, daß es nicht mehr verantwortbar ist, den Suchtmittelkonsumenten jemals in seiner Zukunft wieder zu erlauben, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Bei Drogen ist es selten die Länge der Sperre die entscheidend für den Zeitpunkt der Wiedererlangung ist. Entscheidend ist die MPU und um die zu bestehen sind schon mal in der Regel 12 Monate Abstinenz nachzuweisen. Wenn man dann den ganzen Weg bis Blut und Haare wieder sauber sind einrechnet sind schnell 18-24 Monate ins Land gegangen bis man die MPU angehen kann, zumindest von der körperlichen Seite aus. Die Änderungen die man in seiner Lebensführung machen muß sind oft nochmals ein großes Hemmnis.
Im Grunde könnte die Justiz bei Drogen auch nur 6 Monate ÖPNV verhängen, den Schein gibts dann trotzdem nicht früher.
Wie SirDonald schreibt. Die Sperre ist Teil des Strafmaßes. Sie hat nichts mit der Gefahr für den Straßenverkehr zu tun. Dafür ist die MPU da.
Ich komme der Bitte des TE nach und schließe den Thread.
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