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Führerschein verloren => gleich neuen machen?

Themenstarteram 6. Mai 2013 um 22:01

Hallo Leute,

ein Handwerker, der bei mir arbeitet, hat angeblich letzten Monat seinen Führerschein verloren. Irgendwie ist da vieles zusammen gekommen. Irgendwie hat er alles zusammengesammelt, was ging. Zu schnell gefahren, Umweltzone, Handy am Ohr. Afaik war das letzte die fehlende Ladungssicherung. Alkohol oder Drogen waren nicht dabei.

Angeblich ist der Handwerker heute bei mir nicht aufgetaucht, weil er heute irgendeine Prüfung für seinen Mofa-Führerschein hatte. Kann das sein, dass er sofort einen neuen Führerschein machen kann? Ich dachte immer, dass man eine MPU ablegen muss, wenn der Lappen einem abgenommen wird.

Beste Antwort im Thema
am 7. Mai 2013 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Richtig, für Mofa benötigt man keinen Führerschein , sondern eine Prüfbescheinigung.

Korrekt

und deshalb ist das:

Zitat:

Allerdings darf er damit nicht fahren, wenn Entzug oder Sperre hat ;)

falsch.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man keine Fahrerlaubnis mehr hat, aber ein Mofa ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug. Für ein Mofa benötigt man keine Fahrerlaubnis, somit darf ein Mofa grundsätzlich gefahren werden. Natürlich mit Prüfbescheinigung, wobei Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, nicht mal die benötigen.

Eine Sperrfrist hat "nur" eine Auswirkung auf die mögliche Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, somit auch keine Wirkung auf das Mofafahren.

Bei einem Fahrverbot ist das aber anders. Ein Fahrverbot bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge und davon ist dann auch ein Mofa betroffen.

 

Hier sollte vielleicht geklärt werden, ob es sich bei dem "Führerschein verloren" um einen Fahrerlaubnisentzug (oder freiwilligen Verzicht) handelt; oder um ein Fahrverbot.

Auch sollte man das Mofa ein Mofa sein lassen. Wird daran herumgeschraubt, dass das Ding schneller als die 25 km/h fährt, dann wird es zu einem fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug und ohne entsprechende Fahrerlaubnis bedeutet das Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.

Während eines Fahrverbots bedeutet das Fahren eines Mofas ebenso ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, was üblicherweise den Fahrerlaubnisentzug zur Folge hat und man dann legal mit dem Mofa fahren werden darf.

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Themenstarteram 7. Mai 2013 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

dann kann man diese vier Räder auch verkaufen und dafür zwei kaufen

und wenn einem die 4 Räder nie ganz gehöhrt haben? Der Frau, dem Mann, der Bank, de......????????????

Leider kann ich nicht alle "und wenn" Fragen für andere Leute lösen, wenn auf einmal die das Amt die Mobilitätsgeschwindigkeit drosselt.

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