Führerschein
Moin,
mein 2er LKW Führerschein ist im Februar 2011 ausgelaufen.
Ich habe den Schein bisher auch nie wirklich gebraucht.
Jetzt habe ich ein Jobangebot wo der LKW Schein Bedingung ist.
Kann ich den 2er nochmal aufleben oder verlängern lassen ?
Muss ich zur Fahrschule, Zulassungsstelle oder reicht ein ärztliches Attest ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Habe jetzt die Quelle zur Hand.
mit Stand Juli 2003.
Im August 2008 ist ein OLG-Urteil ergangen, nach der diese pauschale Pflicht zur Nachprüfung verfassungsrechtlich nicht haltbar ist, daraufhin gab es zum 1.10.2008 einen Erlass des Verkehrsministeriums, dass diese pauschale Nachprüfungspflicht nicht mehr angewendet werden darf, mit dem 25.07.2009 ist dann auch die entsprechend korrigierte Version der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) in Kraft getreten, in der dieses "Nachprüfung nach 2 Jahren" ersatzlos entfallen ist.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eben...Zitat:
Original geschrieben von steini111
Roadwin hat hier Recht 🙂
maßgeblich sind nämlich keine 8-jahre alten informationszettel die keine rechtsverbindlichkeit haben... 🙄sondern die aktuelle FeV...in der der hier zutreffende §20 vor einigen jahren geändert - und die "2-jahres frist" gestrichen wurde...
aber hauptsache mal den beitragszähler hochgetrieben... 😁
Auf den Beitragszähler kommts mir nicht an. Es hat mich halt nur gewurmt, das ich nur zu einer Sache informationen bekommen habe, aber nicht zu der anderen. Roadwins Beiträge wurden mir mit der Zeit halt immer mehr suspekt.
Danke Magirus für die Quelle, jetzt kann ich in Ruhe schlafen gehen. 😁
§20: Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden, §15 (Fahrprüfung) findet nur statt, wenn die angenommen wird, das Kenntnisse/Fähhigkeiten fehlen.
Jetzt könnten wir uns noch drüber kloppen, wann §20 Absatz 2 zur Gelltung kommt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von jeeptom
Das Problem ist aber, das ich in Spanien wohne.
Dann kläre doch ab, wie das "bei Euch" vor Ort in Spanien gehandhabt wird.
Den Kartenführerschein kann man doch "auf Spanien" umtauschen. Da werden zwar irgendwo zusätzliche Verwaltungskosten anfallen, aber ein Flug gibt es auch nicht kostenlos und "hier" in Deutschland wird es auch zumindest Nachfragen und Klärungsbedarf geben, wenn keine Meldeanschrift mehr vor liegt.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Eine Regel, die ich kenne, und mit einer Quellenangabe geschildert habe ist dir völlig unbekannt.
Mir ist sie nicht unbekannt.
Die Regel, genauer ein Absatz in einem FEV-Paragraphen ist ersatzlos gestrichen worden.
Zitat:
Deshalb frage ich mich, woher du ein OKG-Urteil kennst, das meine geschilderte Regel als Gesetzeswiedrig erklärt.
Es gibt kein OLG-Urteil, welches diese Regelung als gesetzwidrig erklärt hat - kann es nicht geben.
Ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht, kann nur das Bundesverfassungsgericht rechtswirksam feststellen, ein "kleines" OLG ist dazu formaljuristisch nicht in der Lage.
Das OLG hatte nur festgestellt, dass in einem verhandelten Fall dieser entsprechende Absatz in der FEV in massiver Diskrepanz zum GG steht. Damit war der Weg für die Prozessbeteiligten frei, vor das BVerfG zu gehen.
Dem ist das Verkehrsministerium zuvor gekommen und hat per Erlass den entsprechenden Absatz als nicht mehr anwendbar erklär. Wozu vor Gericht ziehen, wenn das zu erwartende Urteil ziemlich eindeutig sein wird und man sich diese Kosten sparen kann.
Daher gibt es auch kein Urteil, auf welches man verweisen kann, was einen § oder Absatz für rechtsunwirksam erklärt.
Ist doch bei der alten Version der "Winterreifenpflicht" genauso passiert. Hier hatte auch ein OLG ausschließlich Bedenken geäußert (mehr "darf" es nicht) und das zuständige Ministerium hat auch sofort reagiert, weil das spätere Ergebnis vor dem Verfassungsgericht mit großer Wahrscheinlichkeit den § aufgehoben hätte. Also hat man es gleich gemacht.
Zitat:
Wenn es zu einem OLG-Urteil keine Angabe (Aktenzeichen) gibt ist das ebenfalls sehr verwunderlich.
Gibt es, nur nenne ich es nicht, weil es eben völlig zweifelsfrei den entsprechenden Absatz im §
nichtaufhebt und dann hier nur Futter für ein "ist doch überhaupt nicht für rechtsunwirksam erklärt worden" ist.
Zitat:
Wenn für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis Kosten anfallen, weil eine Frist nicht eingehalten wurde, die ebenfalls nirgendwo nachzulesen sind...
Natürlich sind die nachzulesen.
Nur handelt es sich um Verwaltungsgebühren und die legt jedes Bundesland in seiner eignen Verwaltungsgebührenverordnung selber fest.
Soll ich jetzt hier einen Link in die Hamburger Gebührenverordnung legen, damit dann (völlig zu Recht) erklärt wird, dass Hamburg nicht NRW, B, HB, BW, ... ist?
Zitat:
Also schon mal drei verwunderliche Sachen, die ich gerne geklärt haben will, ob deine Aussage stimmt.
Lies die aktuelle Version der FEV durch und suche einen § oder Absatz, der eine derartige Regel beinhaltet.
Ich (wie viele andere auch) bin nicht in der Lage einen Link zu etwas zu setzen, was nicht (mehr) vorhanden ist. Einen Link ins Nichts.
Zitat:
Du musst leider Verständnis haben, das ich wegen den Wiedersprüchen in deinen Aussagen an dessen Wahrheitsgehalt zweifle. Das heißt aber nicht, das deine Aussage vielleicht doch richtig sein könnte. Aus diesem Grund hätte ich gerne eine Quellenangabe, wo dies nachzulesen ist.
Das klassische MT-Verhalten:
Man denkt sich etwas aus, oder nimmt uralte, längst erloschen Dinge und wenn nicht das Gegenteil nachgewiesen werden kann, dann muss es richtig sein. Umgekehrt wäre doch wohl der korrekte Weg, wer etwas behauptet muss auch deren aktuelle Gültigkeit nachweisen.
Hier die Links zu den aktuellen Versionen der FEV
(Bundesministerium der Justiz)
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
konkret der §20:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html
und in Absatz 2 findet sich keine pauschale Regel mit der notwendigen Nachprüfung nach 2 Jahren. Da war sie aber mal, vor etwa 3 Versionen.
Zitat:
Meine Aussage hingegen steht noch immer auf offiziellen Internetseiten.
Dass im Internet mehrheitlich ein Haufen Müll zu finden ist, der aufgrund einer "glaubhaften" Web-Adresse einen "amtlichen Charakter" hat, ...
Vergleiche mal diese Sachen hier, mit der Version vom Server des Justizministeriums, vielleicht sollte man mal der Regierung Bescheid-stoßen, dass deren Version sich nicht im Netz bestätigen lässt:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=18
http://www.strassenverkehrsrecht.net/.../...eilung-einer-fahrerlaubnis
http://www.jusline.de/index.php?...
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/.../...01.09%20mit%20%C4nderungen.pdf