Führerschein mit 17 - vorher moped fahren
Hallo
Ich hab vor meinen Führerschein mit 17 ,also begleitetes fahren, zu machen. Jetzt würd ich gern mal wissen ob ich,angenommen ich bestehe die pratische Prüfung noch bevor ich 17 bin, schon mit meiner simmi (also Klasse M) fahren darf da ja Klasse M schon ab 16 ist.?
Beste Antwort im Thema
...betreutes fahren auf nem mopped?....sehr geil...allerdings müsste der mitfahrer auch nüchtern sein...und unbesoffen würd ich nicht bei nem fahranfänger mitfahren...😁
23 Antworten
das bekommt bestimmt keine genehmigung...
kannst ja auch ne fahrgemeinschaft gründen oder sowas...^^
Zitat:
Original geschrieben von Soul_Survivor
Meine Frage euch.
Wie hoch stehen die Chancen das ich eine Sondergenehmigung bekomm, alleine zur Schule zu fahren ?
Hä? Ich versteh die Frage net... weil
Zitat:
Original geschrieben von Soul_Survivors Signatur
1998-2009: Ford Escort Turnier, Bj 98, 1.6L 90PS2006-noch offen: Toyota Yaris, Bj 06, 1.0L 69PS
2009-noch offen: Peugeot 207 SW, Bj 09, 1.6L 120PS
Basst net zamme, oda?
Zitat:
Original geschrieben von jenhls
Hä? Ich versteh die Frage net... weilZitat:
Original geschrieben von Soul_Survivor
Meine Frage euch.
Wie hoch stehen die Chancen das ich eine Sondergenehmigung bekomm, alleine zur Schule zu fahren ?
Zitat:
Original geschrieben von jenhls
Basst net zamme, oda?Zitat:
Original geschrieben von Soul_Survivors Signatur
1998-2009: Ford Escort Turnier, Bj 98, 1.6L 90PS2006-noch offen: Toyota Yaris, Bj 06, 1.0L 69PS
2009-noch offen: Peugeot 207 SW, Bj 09, 1.6L 120PS
Was ham die Autos aus unserer Familie jetzt damit zu tun das ich 16 bin !?
Is halt en Account mit dem ich hier schreib genauso wie mein Dad ^^
Oder störts dich 🙄
Was gibste den Mist hier an??
Du wirst von den Kisten eh keine Ahnung haben, und zum 2. wird die Info da unten "fahre Fahrrad" wohl eher informativ sein...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Soul_Survivor
Zitat:
Original geschrieben von jenhls
Hä? Ich versteh die Frage net... weil
Zitat:
Original geschrieben von Soul_Survivor
Was ham die Autos aus unserer Familie jetzt damit zu tun das ich 16 bin !?Zitat:
Original geschrieben von jenhls
Basst net zamme, oda?
Is halt en Account mit dem ich hier schreib genauso wie mein Dad ^^
Oder störts dich 🙄
Sorry, aber wenn hier einer die Augen rollt dann bin ich das 🙄
Es ist nicht gestattet und übrigens auch nicht schön für mitlesende wenn sich hinter einem Account zwei Persönlichkeiten verbergen.
Also melde dir deinen eigenen Account an, kostet ja nix, und schreib dann mit deiner eigenen Signatur und Altersangabe im Profil weiter.
Achtet aber bitte drauf das ihr euch jeweils ausloggt.
Grüße
Steini
alter ne 😁
hammer community muss man schon sagen ^^
"aber wenn hier einer die Augen rollt dann bin ich das 🙄"
Alles kla chéf ^^
& @ Papstpower
das lass ma schön meine sache sein wieviel Ahnung ich wovon haben werde 😉
du kennst mich nicht, also mach auch keine vorurteile.
"16 jährige können keine ahnung von autos haben" is deine meinung oder ?
allé jungs man schreibt sich (oder warsch. auch nicht)
thema is hier für mich gegessen, hab jetzt es prob gelöst.
& Tschuuuss
Zitat:
Original geschrieben von steini111
... und übrigens auch nicht schön für mitlesende ...
Genau das. Dankeschön 🙂 Wie immer schade, dass man den "Roten" keinen Daumen verpassen kann...
Zitat:
Original geschrieben von Soul_Survivor
Ich hätt ma ne Frage zum Thema Begleitetes Fahren.
undzwar fang ich ab Sommer 10' ne Ausbilung an. Die Schule ist (wie sich rausgestellt hat) ~65KM entfernt. Mit Bus & Bahn würde die Fahrt 1 1/2 stunden dauern. & mit dem Roller wärns ca ne Stunde.
Meine Frage euch.
Wie hoch stehen die Chancen das ich eine Sondergenehmigung bekomm, alleine zur Schule zu fahren ?
Oder kann ich die Genehmigung knicken weil eine Bus&Bahn verbindung besteht ?
Die ausnahmegenehmigung wirst du nicht bekommen, da dort hin wo du hinmöchtest es eine zug/bus verbindung gibt, 1 1/2 stunden fahrzeit sind da zumutbar.
Die genemigung würdest du bekommen wenn es überhaupt keine bus oder zug verbindung geben würde, dann aber auch nur unter strengen auflagen.
Gruss
Maik
Die Genehmigung würde ihm in jedem Falle versagt, weil er ja auch die Möglichkeit hätte, die entsprechende Fahrerlaubnis für ein Leichtkraftrad zu erwerben und dann ein solches bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres zu benutzen. Damit dürfte er ja 80km/h fahren und brauchte auch keine Ausnahmegenehmigung. Insofern würden hier an eine Ausnahmegenehmigung noch engere Maßstäbe angelegt.
Ich denke auch nicht, dass die Genehmigungsbehörde sich auf Ausnahmen in dieser Richtung einlassen wird, denn sonst könnte in gleichgelagerten Fällen für viele andere Antragsteller auch eine Ausnahme möglich werden. Und dann würden die Ausnahmen zur Regel....das wäre auch nicht im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit.