Führerschein Aufklärung
Ich hoffe ich bin hier richtig aber jetzt nach langem hin und her wollte ich vielleicht mal so rumliegen wie es jetzt genau richtig ist .
Es geht ums anhänger fahren mit der Klasse B
Soweit ich weiß ist damit das Fahren eines Gespannes zulässig welches zusammen nicht über die 3.5 T kommt heißt doch wenn ich einen Wagen habe der 1.5T wiegt dürfte ich doch einen Anhänger fahren der z.b. 1T Eigengewicht hat und dann nochmal 1.5T zu laden oder nicht ?
Oder gilt das mit dem 750kg bei dem Anhänger was man auch immer wieder ließt ?
24 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 10. März 2025 um 16:03:34 Uhr:Zitat:
Nein, das ist nicht aktuell. Ich habe die gesamte Thematik in meinem Post von 15.33 abschließend erläutert und finde es ********, daß du mit deinem Halbwissen wieder Verwirrung rein bringst.
Wäre doch sonst auch wieder Quatsch wenn der Wagen mehr ziehen darf als er schwer ist , aber naja danke für die vielen Antworten dann werde ich wohl um Den hänger Schein dieses Jahr nicht drum rum kommen 😁
Führerscheinaufklärung 😕
Wenn man die Anhängerfrage in den Threadtitel einfügen würde, würden sich zukünftige Fragesteller vielleicht die Erstellung eines neuen Threads der immer wiederkehrenden Frage sparen können.
Zitat:
@kaeseritter schrieb am 10. März 2025 um 16:01:30 Uhr:
Zitat:@derneueneuling schrieb am 10. März 2025 um 15:49:02 Uhr:
Ja gut dann weiß ich bescheid dann bekommt die Fahrschule die tage mal einen Anruf und werde mal fragen was kostet und ob ich seetest /erste Hilfe nochmal machen muss
Wenn du einen SEH-test meinst: ja
Erste Hilfe-Kurs: wenn du den von damals noch nachweisen kannst*: nein
* Unfang: 9 x 45 min
Zitat:
@nogel schrieb am 10. März 2025 um 16:03:34 Uhr:
Nein, das ist nicht aktuell.Ich habe die gesamte Thematik in meinem Post von 15.33 abschließend erläutert und finde es ********, daß du mit deinem Halbwissen wieder Verwirrung rein bringst.
Ohhh bitte entschuldige vielmals dass ich eine Frage gestellt habe.
Kein wunder dass in diesem Sch++++ Forum nichts mehr los ist.
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Zitat:
@nogel schrieb am 10. März 2025 um 16:05:48 Uhr:Zitat:
Wenn du einen SEH-test meinst: jaErste Hilfe-Kurs: wenn du den von damals noch nachweisen kannst: nein
Ja genau sehtest meinte ich hab mich verschrieben , erste Hilfe kann sogar sein das hab ich mehrere von auch Erst Helfer wenn die nicht ablaufen wäre top
Persönliches Fazit: Die Tatsache, dass bereits die "einfache" PKW-Fahrerlaubnis (Kl. B) kostspielig genug ist, mag für sich genommen richtig sein. Gleichwohl rate ich wirklich jedem Klasse-B-Willigen, seine Ambitionen von vornherein auf Klasse BE zu erweitern.
Zitat:
@nogel schrieb am 10. März 2025 um 15:33:26 Uhr:
(---> Sonderfall: hat das Auto alleine schon 3500 kg zGG (viele Sprinter etc.), so darf trotzdem ein Anhänger mit 750 kg gezogen werden)
Das ist so nicht ganz richtig.
Jedes Fahrzeug, welches mit B gefahren werden darf, darf einen Anhänger von 750Kg mitführen, egal ob es eine zgM von 2500, 3000 oder 3500Kg hat.
Zitat:
@Rigero schrieb am 10. März 2025 um 17:28:04 Uhr:Zitat:
Persönliches Fazit: Die Tatsache, dass bereits die B-Fahrerlaubnis kostspielig genug ist, mag für sich genommen richtig sein. Gleichwohl rate ich wirklich jedem Klasse-B-Willigen, seine Ambitionen von vornherein auf Klasse BE zu erweitern.
Ja da hatte damals in der Ausbildung leider das Geld nicht gereicht und im Moment nie gebraucht
Zitat:
@ToniMaccheroni schrieb am 10. März 2025 um 15:47:43 Uhr:
das Zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf auch das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. So wars bei mir damals, ist das noch aktuell?
Durfte damals den 500kg schweren Bootshänger nicht fahren weil er mit 3to gesamtmasse schwerer war als das leere Auto mit knapp 2to
Zur Frage: NEIN ist nicht mehr aktuell, aber den Bootsanhänger hättest du sowieso nie mit B fahren dürfen und darfst es bis heute nicht. (Es sei denn du findest ein Zugfahrzeug, welches unter 500Kg zgM hat)
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 10. März 2025 um 17:40:30 Uhr:
Das ist so nicht ganz richtig.Jedes Fahrzeug, welches mit B gefahren werden darf, darf einen Anhänger von 750Kg mitführen, egal ob es eine zgM von 2500, 3000 oder 3500Kg hat.
Das ist so nicht ganz richtig 😁
Jedes Fahrzeug, welches mit B gefahren werden darf, darf einen Anhänger von bis zu 750Kg mitführen, egal ob es eine zgM von 2500, 3000 oder 3500Kg hat.
Beispiel:
Man darf an ein Zugfahrzeug mit zGM von 3.000 kg einen Anhänger mit zGM von 600 kg ankoppeln und mit der Klasse B fahren. Obwohl 3.000 plus 600 mehr als 3.500 ist 😉