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Fühle mich von der Führerscheinstelle verarscht.

Themenstarteram 6. Juni 2020 um 18:00

Hallo ihr da draußen, ich war letztes Jahr im Sommer bei meiner Schwester in Bayern...leider habe ich da ein wenig scheisse gebaut und der Zoll hat mich (Grenze Tschechien)gefilzt.Darauf hin hat mir die Staatsanwaltschaft Bayern eine Strafe von 2400€ aufgebrummt und in diesem Schreiben getextet,das ich Zeit habe bis 30.05.2020 meinen Führerschein die vorgegebenen 4 Wochen abzugeben...siehe Foto...

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Beste Antwort im Thema

und wo ist nun die verarschung?

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Und die Frage lautet wie genau?

Ich habe mal die Bilder entfernt, weil sie sowohl Deinen Namen und Adresse, so wie die der Ansprechpartner auf der Führerscheinstelle enthalten.

Edit: Bilder anonymisiert wieder eingestellt

Zum Thema selbst:

- Dir wurde wegen eines BTM Verstosses ein 1 monatiges Fahrverbot verhängt. Dieses galt auch führerscheinfreie Kraftfahrzeuge

- Bevor Du dieses angetreten hast, wurde Dir der Führerschein entzogen.

- Durch den Entzug fing das Fahrverbot automatisch an zu laufen, und lief zum 8.4.2020 ab. Seitdem darfst Du führerscheinfreie Kraftfahrzeuge wieder fahren.

- Weil Du den Führerschein nicht abgegeben hast, obwohl er entzogen war, wurde ein Verwarngeld erhoben

- Weil Du das Verwarngeld nicht bazahlt hast, wurde ein Bußgeld gegen Dich erhoben

Du solltest jetzt als allererstes den Bußgeldbescheid bezahlen und Deinen Führerschein abgeben. Dein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf den Vollzug. Du darfst seit dem 7.2.2020 kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug fahren, ob Du den Führerschein noch hast, oder nicht, spielt dafür keine Rolle.

und wo ist nun die verarschung?

Also ich würde zum Anwalt rennen und erstmal die Führerscheinstelle und die Staatsanwaltschaft verklagen.

Zitat:

@Blue346L schrieb am 6. Juni 2020 um 23:15:30 Uhr:

Ich habe mal die Bilder entfernt, weil sie sowohl Deinen Namen und Adresse, so wie die der Ansprechpartner auf der Führerscheinstelle enthalten.

Edit: Bilder anonymisiert wieder eingestellt

Top :) *thumb-up*

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 7. Juni 2020 um 00:34:13 Uhr:

und wo ist nun die verarschung?

Ich denke er fühlt sich verarscht, da er von der Staatsanwaltschaft „nur“ ein Fahrverbot von einem Monat erhalten hat im Strafbefehl, aber von der Fahrerlaubnisbehörde ihm aus irgendeinem Grund die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde.

Grüße Blue

am 7. Juni 2020 um 6:38

Es fehlt halt das elementar wichtige Schreiben vom 4. Februar.

Aber alleine schon sein eigenes Schreiben um zwei Wochen (genau einen Tag vor Erstellung des Bußgeldbescheids) zurück zu datieren, in der Hoffnung "wird schon keiner merken. Durch Corona brauch die Post halt länger. Hört man doch überall"..... :D

Zitat:

@E97 schrieb am 7. Juni 2020 um 01:28:36 Uhr:

Also ich würde zum Anwalt rennen und erstmal die Führerscheinstelle und die Staatsanwaltschaft verklagen.

Nein, nicht rennen, sondern fahren. Wie kommt überhaupt jemand auf die Idee, der TE den Führerschein abzunehmen? PS: Den Zoll hast du vergessen. Wie kommen die auf die Idee, jemand zu filzen?

Zitat:

@Blue346L schrieb am 6. Juni 2020 um 23:56:19 Uhr:

 

- Durch den Entzug fing das Fahrverbot automatisch an zu laufen, und lief zum 8.4.2020 ab. Seitdem darfst Du führerscheinfreie Kraftfahrzeuge wieder fahren.

Das ist falsch. Das FV begann mit Ablauf der 4-Monatsfrist. Es kann aber erst ablaufen 1 Monat nachdem der FS bei der Bußgeldstelle abgegeben wurde. Da das nicht möglich ist, muss der Bußgeldstelle diest mitgeteilt werden, verbunden mit einer Erklärung, dass das FV jetzt beginnen soll. Erst ab dann läuft der Monat. Sonst kann das FV nicht ablaufen.

am 7. Juni 2020 um 11:06

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 7. Juni 2020 um 00:34:13 Uhr:

und wo ist nun die verarschung?

Zitat:

@E97 schrieb am 7. Juni 2020 um 01:28:36 Uhr:

Also ich würde zum Anwalt rennen und erstmal die Führerscheinstelle und die Staatsanwaltschaft verklagen.

Zitat:

@8848 schrieb am 7. Juni 2020 um 08:43:17 Uhr:

...

Nein, nicht rennen, sondern fahren. Wie kommt überhaupt jemand auf die Idee, der TE den Führerschein abzunehmen? PS: Den Zoll hast du vergessen. Wie kommen die auf die Idee, jemand zu filzen?

Nö, nö, nö,... ihr werdet hier doch nicht den TE verarschen... :D:D:D

Hier stellt sich ja auch noch die Frage, ob die TE zwischenzeitlich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hat. Die wäre zumindest dringend zu empfehlen.

am 7. Juni 2020 um 12:31

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. Juni 2020 um 13:28:10 Uhr:

Die wäre zumindest dringend zu empfehlen.

Was soll dieser dann noch tun?

Das eine Urteil ist rechtskräftig und die Frist gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen ist abgelaufen.

Der TE sollte lieber schleunigst seinen Führerschein abgeben und das offene Bußgeld bezahlen, statt zeit drauf zu verschwenden sich jetzt wo alles gelaufen ist einen Anwalt zu suchen.

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