Frontscheibe nach Steinschlag ganz kleine Löcher

Mercedes GLK X204

Ich fuhr heute in der Stadt hinter einem leeren Lastzug mit leerem Hänger hinterher. Der hatte ein Dach, aber die Seiten waren offen und oben am Rande wehten so ca. 20cm weiße Plastik Planen
Ich merkte dann, daß irgendetwas gegen die Scheibe prasselte, aber ganz leise. Ich dachte, daß kommt von den Bäumen, die Äste und Blätter wehten stark durch den Sog. Ich denke der LKW hatte irgendwelche Bauteile, Fertigwände, Beton oder so vorher transportiert und das war der Abrieb, der das rausprasselte.
Dann sah ich ganz kleine Löcher, wie Stecknadelspitzen.Ich hielt dann Abstand. (Kennzeichen habe ich mir gemerkt) Zu Hause sah ich mir das Malheur an. 526, oder 1024 oder so; kleine Löchlein, sieht man kaum, aber mit dem Fingernagel zu spüren. Eventuell auch auf der Motorhaube, muß die Werkstatt sich ansehen, nach dem Waschen.
Der Versicherung gemeldet. Die Scheibe kann ich gleich machen lassen, aber von der Haube KV und Foto.
Scheibe TK (mit 150 € bin ich dabei). Motorhaube VK und €? Eine Versicherungsschadennr. für beides.
Bei der Polizei gemeldet. War 1h da. Zuerst zierten die sich, dann sprach die Polizeibeamtin mit Ihrem Vorgesetzten und telefoniert noch mit einer anderen Stelle, ob es eine Ordnungswidrichkeit, oder eine Straftat sei. Die entschlossen sich für eine Straftat. Ich wollte das eigentlich nicht, sagte ich brauche nur ein AZ für die Versicherung. Was passiert denn jetzt, muß ich irgendwann vor Gericht aussagen?
Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich gar nicht zur Polizei gegangen.
Die Versicherung hätte das nicht gebraucht. Wollte auch nicht das Kennzeichen.
Ich bin jetzt verunsichert.
Gruß
Siegi

17 Antworten

Hallo,
ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Wenn die Scheibe Steinschläge hat gehe ich in die Werkstatt und lasse eine neue einbauen.
Ist Teilkasko.
Nach Wochen da noch einen Schuldigen habhaft zu machen ist sinnlos.
Das hätte sofort geschehen müssen (überholen und stoppen).

Gruss Ralf

Siegis Problem ist, dass er eben nicht nur einen TK-Schaden an der Scheibe hat, sondern einen VK-Schaden an der Haube. Außerdem hat er eine Selbstbeteiligung (auch?) in der TK-Versicherung. Insofern hat die Diskussion schon einen Sinn, denn Siegi entsteht ein finanzieller Schaden, der vom Schadenverursacher auszugleichen wäre, wenn die Voraussetzungen (Rechtswidrigkeit, Verschulden ...) beweisbar sind.

Ob es erlaubt ist, einen anderen Autofahrer zu stoppen, weiß ich nicht ... ich halte es aber - gerade bei einem Lkw - für wirklich keine gute Idee. Siegi hat doch alles richtig gemacht - er hat sich nicht auf ein Wildwest-Abenteuer eingelassen, sondern ist zur Polizei gegangen und hat den Vorfall angezeigt. Und was spricht nun dagegen, sich mit dem KH-Versicherer des Lkw in Verbindung zu setzen? Siegi hat doch nichts zu verlieren. Wenn der Versicherer die Regulierung ablehnt, kann er immer noch überlegen, ob er weitere Schritte unternimmt oder zähneknirschend die eigene Versicherung in Anspruch nimmt, mit SB und Verlust des SFR.

Viele Grüße
"railpixel" Werner

Hallo,
ist ja möglich.
Aber das Ergebnis geht gegen null, da etwas zu gewinnen (außer Arbeit und Ärger).
Vor Gericht läuft es auf den Sicherheitsabstand hinaus, da hier nichts beweisbar (Aussage gegen Aussage, und keine Zeugen) ist, trägt jeder seinen Schaden.

Gruss Ralf

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