Frontscheibe Golf 3 ???
Neue Frontscheibe für Golf 3 ???
Guten Abend,
Vor zwei Tagen hat es mir, auf der BAB, einen Stein auf die Frontscheibe meines Golf 3 gehagelt.
Jetzt habe ich ein paar hübsche Risse auf der Beifahrerseite, die sich langsam ausbreiten.
Der längste davon, hat bald die halbe Strecke von Motorhaube bis Dach zurückgelegt.
Da ich nun möglichst bald eine neue Scheibe brauche, bevor es richtig kalt wird und die Scheibe vollkommen fertig ist, will ich folgendes wissen:
1. Will mir nun bei der neuen Frontscheibe, gleich eine mit Tönungskeil kaufen,
was kosten die in etwa, mit und ohne Einbau???
2. Welche Farbvarianten gibt es bei den Tönungskeilen in der Frontscheibe, außer grün noch, beim G 3 ???
Habe TK mit 150€ Selbstbeteiligung, über die ich die Angelegenheit abwickeln kann!
Vielleicht hat ja jemand von euch zufällig in der letzten Zeit, eine neue Frontscheibe gebraucht und kann vielleicht die eine oder andere Frage beantworten ???
Danke schon mal für eure Antworten,
MfG archery!
18 Antworten
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von VentoGL75
phaa das ich nicht lache. ich würde diesen fetten versicherungen niemals das geld in die tasche schieben.
wo sind wir denn? man muss erhaltene rabatte der versicherung melden. halsabschneider.
wenn ich sowas kriege melde ich das erst recht nicht.
Das steht in den AKB zur Kraftfahrzeugversicherung und diese hat man ja wissentlich unterschrieben.
Wenn man die SB sparen möchte, dann kann man ja einen Tarif ohne Selbstbeteiligung abschliessen und begeht dann keine Strafttat.
Aber egal, man begeht ja nur eine Straftat gegen seine Versicherung, dass macht doch nichts und an Verträge muss man sich ja auch nicht halten.
Hi Autoglasmeister,
dein "Wink mit dem Zaunpfahl zum Thema Versicherungsbetrug" habe ich mit großem Interesse gelesen und ich muss sagen, dass mir das tatsächlich neu war.
Bloß verstehe ich den Sachverhalt bzw. die Art und Weise, wie die Justiz, dazu Stellung bezogen hat, immer noch nicht.
😕
Nehme ich doch mal einfach mich als Beispiel: 🙄
Mein Nissan Primera hatte eine Frontscheibe, die bereits vom Vorgänger reparierte Steinschlagschäden aufwies.
Mitte des Jahres knallte mir selbst ein Stein(wahrscheinlich aus dem Profil eines LKW), auf der BAB auf die Scheibe und nun hatte ich nen Riss, der sich quer über die Scheibe ausbreitete.
Von welchem LKW der Stein kam, konnte ich nicht ersehen(LKW- Karawane).
Nun war ich Wochen später bei A.T.U. und kaufte Wischerblätter.
Dort sprach man mich auf meine Scheibe an und unterbreitete mir ein Angebot.
Dabei belief sich der Kostenvoranschlag auf 638€, die Rechnung für die Versicherung belief sich auf 488€.
Ich zahlte die 150€ und bekam im nachhinein nen Gutschein über 90€.
Wo da nun Betrug, von meiner Seite vorliegen soll, raff ich allerdings nicht!
Der Tausch kostete 638€.
A.T.U. druckte zwei Rechnungen aus, die ich beide unterschreiben musste.
Das eine, war eine Rechnung über 488€ für die Versicherung(stand drauf), die zweite eine für mich in Höhe von 638€.
An der Kasse musste ich 150€ (Höhe meiner SB) abdrücken und bekam dann nen Gutschein über 90€.
Nun fällt mir persönlich nichts auf, was auf Betrug hinweist. 😕
Betrug ist doch definitionsgemäß in etwa, wenn man sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, vorsetzlich, um Vermögen, auf Kosten Dritter bereichert.
Angesichts dessen, sehe ich weder Vorsatz, noch die Vorspiegelung falscher Tatsachen, als gegeben; allenfalls die Wettbewerbsverzerrung seitens A.T.U., was nicht mein Fehlverhalten ist und mich net belasten muss.
Fände es super, wenn du, als jemand, der da mehr Ahnung von hat, zu diesem Beitrag nochmal Stellung beziehen würdest.
Würde das nämlich schon verstehen wollen und wissen, ob ich da nun, in meinem konkreten Fall, was falsch gemacht habe, und wenn, was und wieso???
Oder ist mein Fall anders gelagert, als das was du erwähntest ???
Danke im voraus für deine Hilfe,
Grüße archery!
Hallo zusammen,
es wurde hier ein Rabatt in Höhe des Gutscheines gewährt, der eigentlich laut AKB der Versicherung zusteht.
Die Versicherung muss den für den Kunden TATSÄCHLICH entstandenen Schaden bezahlen und nicht mehr. Vom entstandenen Schaden muss der Kunde die SB tragen.
Normalerweise ist der entstandene Schaden so hoch wie die Rechnung selbst. Erhält der Kunde allerdings einen Nachlass egal in welcher Form, dann ist der entstandene Schaden für den Kunden um die die Summe des Gutscheines oder Nachlasses niederer.
Einfacher ausgedrücht : Der tatsächlich entstandene Schaden für den Kunden ist der, den er nach Abzüge aller Rabatte und Gutscheine selbst bezahlen müsste, wenn nicht mit der Versicherung abgerechnet würde. Und da nicht der entstandene Schaden mit der Versicherung abgerechnet wird, wird die Versicherung betrogen.
Guten Morgen Leute,
@Autoglasmeister:
Ich danke dir für deine Aufklärung, jetzt glaube ich begriffen zu haben, wie die Angelegenheit gelagert ist.
Ich hätte der Versicherung quasi meinen A.T.U.- Gutschein über 90€ zukommen lassen oder auf den Gutschein komplett verzichten müssen. 🙄
@ alle hier:
Dazu kann ich nur folgendes sagen:
1. Die Regelung ist mehr als hirnrissig und es wundert mich nicht, dass sich die, die sie wie ich nicht kennen und die, die sie kennen, nicht daran halten.
Klar man darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen, bloß weil man mit dem Gesetz, in Einzelfällen nicht einverstanden ist oder etwas nicht weiß.(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)
Aber verwunderlich ist es in so einem Fall auch nicht, denn der Begriff "Versicherungsbetrug", ist für sich genommen schon "ab absurdum".
Eigentlich müsste es "Versichertenbetrug" heißen, da es eigentlich unmöglich ist eine Versicherung zu bescheißen.
Jeder Verlust wird doch von der Versicherungswirtschaft an die Endkunden(Versicherten) weitergegeben, durch Erhöhung der Beiträge.
Sprich die Betrüger betrügen sich selbst, die Versicherungen sind so garantiert nie die Verlierer. 😉
Die Verbrecher sind von daher im Zweifelsfall, doch die Versicherungen- und Kapitalgesellschaften, die sich mehr als unanständig, um unser Vermögen bereichern, gedeckt und legitimiert von Gesetzen, die durch unsere "Volksvertreter" auf den Weg gebracht wurden! (Da liegt also eigentlich Betrug vor!)
2. Das sind dann wohl auch die Gesetze, bei denen die geahndete Nichtbeachtung, ihre Wirkung verfehlt.
Denn wie heißt es doch so schön:
Bestrafung im Sinne des Gesetzes, soll den Täter zur Einsicht bewegen, ihn für sein Fehlverhalten in die Verantwortung nehmen, Wiedergutmachung ermöglichen und eine Einsicht bewirken, damit die Allgemeinheit geschützt und die öffentliche Ordnung wiederhergestellt wird, bla, bla, bla.....
Einsicht?:
Ach so, ich soll einsehen, dass große Nummern wie Versicherungs- und Kapitalgesellschaften mit meinen Beiträgen an der Börse zocken dürfen und ich die Zeche zu zahlen habe, wenn man sich verspekuliert und wenn ich einen Gutschein über 90€ annehme, muss ich wegen Betrug in den Knast.
Bis ich das verstanden habe und vor dem Unrecht resigniere, muss ich im Knast bleiben, an meinem Gerechtigkeitsempfinden arbeiten.
Wiedergutmachung?:
Ich als "Betrüger" muss nicht die anderen Versicherten entschädigen, die ich schädige, weil ich zu erhöhten Beiträgen beitrage, sondern die unmöglich zu betrügende Versicherung.(is klar und logisch)
Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung?:
Klar, kann schon stören, wenn sich einzelne gegen die Obrigkeit auflehnen und wohlmöglich andere Menschen dazu animieren, es ihnen gleich zu tun. ****Revolution**** 😁
Das muss natürlich unterbunden werden, das Proletariat könnte sich ja sonst auflehnen.
Da praktiziert man Jahrhunderte das Prinzip: "Teile und herrsche" und dann sowas; das geht natürlich gar nicht! 😉
Schönen Tag noch und lasst euch nicht ärgern,
MfG archery!