Frontkamera erlaubt?
Das ist mir vor drei Tagen sehr ähnlich passiert: http://www.youtube.com/watch?v=FRC7RO2tOJQ
Die Fahrerin war 92 (!) und war davon überzeugt das ich ihr extra raufgefahren bin weil ich ein Rassist sei - sie war farbig 😁 😕
Schaden ist zum Glück nur sehr gering.
Ist so eine Frontkamera erlaubt in DE und CH und wird diese von der Versicherung dann auch verwendet?
NimNim
Beste Antwort im Thema
Mit einem Schuldanerkenntnis bekommt der unterschreibende evtl. Probleme mit seiner Haftpflichtversicherung, diese kündigt seinen Vertrag ganz gerne nach Schadensabwicklung.
Vor Gericht ist so ein Anerkenntnis evtl. anfechtbar wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit des betrunkenen unterschreibenden...
Sind aber Einzelfallentscheidungen und nicht pauschalisierbar.
Ob die Aufnahmen der installierten Kamera im Bedarfsfall gerichtsverwertbar sind müsste auch geprüft werden.
Ciao!
18 Antworten
Mit dem Schuldanerkenntnis kannste alles tun was Dir Spaß macht, nur nicht gerichtsverwertbar nutzen! 😉
Und übrigens; pfui....😠 Und das wird hier noch als Rat veröffentlich....
Seit ihr sicher das sowas erlaubt ist und gerichtlich verwertbar ist? So Videos können schnell gefakt werden und wie das mit dem Urheberrecht aussieht ist auch noch die andere Seite.
Mit einem Schuldanerkenntnis bekommt der unterschreibende evtl. Probleme mit seiner Haftpflichtversicherung, diese kündigt seinen Vertrag ganz gerne nach Schadensabwicklung.
Vor Gericht ist so ein Anerkenntnis evtl. anfechtbar wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit des betrunkenen unterschreibenden...
Sind aber Einzelfallentscheidungen und nicht pauschalisierbar.
Ob die Aufnahmen der installierten Kamera im Bedarfsfall gerichtsverwertbar sind müsste auch geprüft werden.
Ciao!