Freund, Helfer und, äh, Vorbild?

Die Straßenverhältnisse in M-V sind ja derzeit nicht ganz einfach. Laut NDR-Bericht kam es auf der A 19 u. a. zur einem Zusammenstoß zwischen einem LKW und einem vollbesetzten Kleinbus der Polizei. Die Brandenburger Polizisten waren in Kolonne auf dem Weg zum (dann abgesagten) Zweitligaspiel Hansa Rostock – Union Berlin. Der Transporter hatte gemäß Fernsehbericht eine große Delle, war aber nicht umgestürzt o. ä., dennoch wurden "alle Insassen schwer verletzt" (zu sehen ab etwa 00:04:35 in dem Film auf der Seite).

Den Betroffenen erst einmal gute Besserung, aber, Jungs und Mädels, seid mir nicht böse: Kann es sein, daß da keiner angeschnallt war?

Ich denke da nur an den tödlichen Vorfall im Sommer 2007, als auf der A 19 ein Polizist aus dem fahrenden Transporter fiel. Man war auf dem Rückweg vom G8-Einsatz und fuhr unangeschnallt und wegen der Wärme mit offener Schiebtür ...

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Die Straßenverhältnisse in M-V sind ja derzeit nicht ganz einfach. Laut NDR-Bericht kam es auf der A 19 u. a. zur einem Zusammenstoß zwischen einem LKW und einem vollbesetzten Kleinbus der Polizei. Die Brandenburger Polizisten waren in Kolonne auf dem Weg zum (dann abgesagten) Zweitligaspiel Hansa Rostock – Union Berlin. Der Transporter hatte gemäß Fernsehbericht eine große Delle, war aber nicht umgestürzt o. ä., dennoch wurden "alle Insassen schwer verletzt" (zu sehen ab etwa 00:04:35 in dem Film auf der Seite).

Den Betroffenen erst einmal gute Besserung, aber, Jungs und Mädels, seid mir nicht böse: Kann es sein, daß da keiner angeschnallt war?

Ich denke da nur an den tödlichen Vorfall im Sommer 2007, als auf der A 19 ein Polizist aus dem fahrenden Transporter fiel. Man war auf dem Rückweg vom G8-Einsatz und fuhr unangeschnallt und wegen der Wärme mit offener Schiebtür ...

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Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von F213


Von der lt. § 21a StVO vorgeschriebenen Anschnallpflicht können Ausnahmen erteilt werden, z. B. für Personen die unter 1,50 m groß sind.
Wäre mir neu, dass sich Personen unter 1,50 nicht anschnallen müssen. Da gibts solche Sitzerhöhungen, wie wir sie von Kleinkindern kennen, die müssen dann benutzt werden.

Deshalb steht da auch

können

. Nicht zu verwechseln mit

werden

😁

Ist halt wie §1 der StVo. Alles kann, nichts muß und passen tut er immer.

@ patti:
Ich kenne die Einstellungsvoraussetzungen für Polizeibeamte sehr gut.
Aber lies Dir meinen Beitrag bitte genau durch.
Die Ausnahmeregelung für die Körpergröße gilt für "Privatpersonen" und nicht für Polizeibeamte in Dienstfahrzeugen.

@ Jol
Bei einem Unfall mit einem Dienstfahrzeug steht der Geschädigte nicht besser/schlechter da als jemand der einen Unfall mit einem "Privatfharzeug" hatte.
D. h., daß der Geschädigte alle Aufwendungen erhält, die ihm gesetzlich zustehen.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


"schwer verletzt" ist immer so eine aussage die sich äußerst dehnen lässt....
Eben, "schwer verletzt" heisst mit RTW ins KKH oder Klinik eingeliefert zu werden. Und das wird man auch mit Verdacht auf Gehirnerschütterung.

Es kommt immer darauf an, wen Du fragst 😉

Die Polizei spricht von einem Schwerverletzten, wenn er mindestens 24 Std. im Krankenhaus war.

Ein Arzt sieht das anders, weil er ganz andere Maßstäbe ansetzt.

Dazu spendiere ich mal folgenden Link:

http://...essemitteilungen-online.de/.../

Ich melde mich dann mal aus Thread mal ab, da ich denke, daß das Thema um welches es hier ging beantwortet wurde.

F213
Die Bundeswehr hat einen eigenen Tüv genannt TMP und desweiteren ständige Sicherheitsprüfungen, Fristen und ähnliches...Quasi jedes Bundeswehrfahrzeug ist also sicherer als ein Ziviles soviel wie da in regelmäßigen Abständen, bei monatlich beginnend, geprüft wird 😉
Da braucht es keinen Tüv^^

Desweiteren versicherung?
Die staatlichen Organe sind versichert denn der Staat haftet mit seinem Vermögen.
Ab dieser größenordnung braucht man keinen Versicherer zumal es auch schwer wäre dabei keine wettbewerbsverzerrung herzustellen. Ich bezweifel das es ein Land dieser Welt gibt indem Staatliches Eigentum Privat versichert ist 😉

Schönen Sonntag noch

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Zitat:

Original geschrieben von RooneyBW


F213
Die Bundeswehr hat einen eigenen Tüv genannt TMP und desweiteren ständige Sicherheitsprüfungen, Fristen und ähnliches...Quasi jedes Bundeswehrfahrzeug ist also sicherer als ein Ziviles soviel wie da in regelmäßigen Abständen, bei monatlich beginnend, geprüft wird 😉
Da braucht es keinen Tüv^^

Desweiteren versicherung?
Die staatlichen Organe sind versichert denn der Staat haftet mit seinem Vermögen.
Ab dieser größenordnung braucht man keinen Versicherer zumal es auch schwer wäre dabei keine wettbewerbsverzerrung herzustellen. Ich bezweifel das es ein Land dieser Welt gibt indem Staatliches Eigentum Privat versichert ist 😉

Schönen Sonntag noch

Nichts anderes hatte ich geschrieben Rooney.

Nur weil ein BW-Fahrzeug nicht bei der Dekra vorfährt, heißt das nicht, daß keine technische Überprüfung erfolgt.

Und natürlich haftet der Staat für einen Unfall, der durch einen Beamten verursacht wurde.
Wenn man aber nun nach der Versicherungsnummer fragen würde, dann würde man nie eine bekommen, da für die Fahrzeuge keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Ich wolle damit nur verdeutlichen, daß Vater Staat in eigener Sache einige Ausnahmeregelungen geschaffen hat.

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