Freund, Helfer und, äh, Vorbild?

Die Straßenverhältnisse in M-V sind ja derzeit nicht ganz einfach. Laut NDR-Bericht kam es auf der A 19 u. a. zur einem Zusammenstoß zwischen einem LKW und einem vollbesetzten Kleinbus der Polizei. Die Brandenburger Polizisten waren in Kolonne auf dem Weg zum (dann abgesagten) Zweitligaspiel Hansa Rostock – Union Berlin. Der Transporter hatte gemäß Fernsehbericht eine große Delle, war aber nicht umgestürzt o. ä., dennoch wurden "alle Insassen schwer verletzt" (zu sehen ab etwa 00:04:35 in dem Film auf der Seite).

Den Betroffenen erst einmal gute Besserung, aber, Jungs und Mädels, seid mir nicht böse: Kann es sein, daß da keiner angeschnallt war?

Ich denke da nur an den tödlichen Vorfall im Sommer 2007, als auf der A 19 ein Polizist aus dem fahrenden Transporter fiel. Man war auf dem Rückweg vom G8-Einsatz und fuhr unangeschnallt und wegen der Wärme mit offener Schiebtür ...

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Die Straßenverhältnisse in M-V sind ja derzeit nicht ganz einfach. Laut NDR-Bericht kam es auf der A 19 u. a. zur einem Zusammenstoß zwischen einem LKW und einem vollbesetzten Kleinbus der Polizei. Die Brandenburger Polizisten waren in Kolonne auf dem Weg zum (dann abgesagten) Zweitligaspiel Hansa Rostock – Union Berlin. Der Transporter hatte gemäß Fernsehbericht eine große Delle, war aber nicht umgestürzt o. ä., dennoch wurden "alle Insassen schwer verletzt" (zu sehen ab etwa 00:04:35 in dem Film auf der Seite).

Den Betroffenen erst einmal gute Besserung, aber, Jungs und Mädels, seid mir nicht böse: Kann es sein, daß da keiner angeschnallt war?

Ich denke da nur an den tödlichen Vorfall im Sommer 2007, als auf der A 19 ein Polizist aus dem fahrenden Transporter fiel. Man war auf dem Rückweg vom G8-Einsatz und fuhr unangeschnallt und wegen der Wärme mit offener Schiebtür ...

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Kann man sich in einem Transporter oder Bus überhaupt anschnallen? Ich meine mal gehört zu haben, dass die sich gar nicht anschnallen brauchen, weil die im Notfall ja schnell aus dem Auto springen müssen, jedoch wird das auf der Autobahn wohl kaum nötig gewesen sein, hmmm.

Beim Notfall springt man aus dem Flugzeug, Transporter hab ich noch nicht gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


Kann man sich in einem Transporter oder Bus überhaupt anschnallen? Ich meine mal gehört zu haben, dass die sich gar nicht anschnallen brauchen, weil die im Notfall ja schnell aus dem Auto springen müssen, jedoch wird das auf der Autobahn wohl kaum nötig gewesen sein, hmmm.

Was für ein Notfall kann schon vorliegen, bei dem man sich nicht mal abschnallen kann? Wir reden hier nicht doch nicht von der GSG 9 🙄

In Feuerwehrfahrzeugen befinden sich u.U. keine Gurte. Da sind in den Sitzen direkt die Flaschen der Atemschutzgeräte integriert.

Falls Demonstranten einen Molotovcocktail werfen und die schnell rausspringen müssen🙄

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"schwer verletzt" ist immer so eine aussage die sich äußerst dehnen lässt....

wer schonmal in sonem voll besetzten kleinbus gesessen hat, der weiß, wenn es da einmal richtig rumpst der seitenhalt lediglich dadurch gegeben ist, wenn man mit seinem kopf gegen den schädel des sitznachbarn schlägt......

teilweise sind in diesen bussen auch die gurte ausgebaut.......

Von der lt. § 21a StVO vorgeschriebenen Anschnallpflicht können Ausnahmen erteilt werden, z. B. für Personen die unter 1,50 m groß sind.

Zuständig für die Genehmigung ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde lt. § 46 Abs. 1 S. 1 StVO.

Guggst Du auch:

http://www.kreis-euskirchen.de/.../gurtbefreiung.php

Polizei, Katastrophenschutz etc. können dies in eigener Zuständigkeit regeln.

Siehe § 46 Abs. 1 letzter Absatz StVO:

Vom Verbot, Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitzunehmen (§ 21 Abs. 2) können für die Dienstbereiche der Bundeswehr, der auf Grund des Nordatlantik-Vertrags errichteten internationalen Hauptquartiere, der Bundespolizei und der Polizei deren Dienststellen, für den Katastrophenschutz die zuständigen Landesbehörden, Ausnahmen genehmigen. Dasselbe gilt für die Vorschrift, daß vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein oder Schutzhelme getragen werden müssen (§ 21a).

Es müssen nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden. Da erst seit 1970 Gurte vorgeschrieben sind, muß man sich in älteren Fahrzeugen nicht anschnallen. Vielleicht war der Kleinbus ja älter als 1970...😁

Hilft hier auch nicht wirklich was, da großartig zu spekulieren.

Als schwer verletzt gilt jemand schon, wenn er auch nur eine Nacht im Krankenhaus verbringen muss. Schwer verletzt hört sich schon extrem schlimm an, muss es aber wie man an der Definition sieht gar nicht sein.

Und die Polizei darf von den Vorschriften der StVO abweichen - dazu gehört natürlich auch der 21a StVO. Ob die notwendigen Vorraussetzungen in diesem Fall vorlagen, kann und will ich aber nicht beurteilen.

Hallole zusammen
Wenn im Manschaftsbus Gurte vorhanden sind so besteht
auf alle fälle Anschnallpflicht, waren die nicht angeschnallt
so werden diese Menschen ... Ja das sind auch Menschen
genauso behandlt wie jeder andere Bürger.
Personenschaden bedeutet auf alle Fälle Gerichtliche
Beurteilung und Ermittlung , da würd ich mir keinen Kopf machen,
der Gesetzgeber ist da recht humorlos und die Ahndung
ist zu erwarten. Jol.

Das siehst Du falsch Jol.
Wenn der Dienstherr eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, dann besteht keine Anschnallpflicht (die gesetzliche Grundlage habe ich bereits weiter oben angeführt).
Es gibt noch mehr solcher Beispiele.
Hast Du jemals ein Fahrzeug der Bundeswehr beim TÜV gesehen ?
TÜV ist ja nunmal vorgeschrieben. Aber irgendwie kann ich auf den Kennzeichen keine TÜV-Plakette erkennen.
Schon mal darüber nachgedacht wie die ganzen Dienstfahrzeuge von Polizei, Finanzamt etc. versichert sind ?
Ganz einfach. Gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von F213


Das siehst Du falsch Jol.
Wenn der Dienstherr eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, dann besteht keine Anschnallpflicht (die gesetzliche Grundlage habe ich bereits weiter oben angeführt).
Es gibt noch mehr solcher Beispiele.
Hast Du jemals ein Fahrzeug der Bundeswehr beim TÜV gesehen ?
TÜV ist ja nunmal vorgeschrieben. Aber irgendwie kann ich auf den Kennzeichen keine TÜV-Plakette erkennen.
Schon mal darüber nachgedacht wie die ganzen Dienstfahrzeuge von Polizei, Finanzamt etc. versichert sind ?
Ganz einfach. Gar nicht.

Erteilt der Diensherr eine Ausnahmegenehmigung so haftet er oder

seine Behörde für den Schaden bzw dessen kosten.

Ob da allerdings Schmerzensgelder drinn sind ... ?

Wenn ein beamter sich den Kopf stößt so ist er
oft/ Meist Verletzt, bei Politikern die ich wie
bekannt sein dürfte seeeeehhhhr schätze ist
es dann schon schwer Verletzt denn Mangels
Charakter und Masse ??

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von F213


Von der lt. § 21a StVO vorgeschriebenen Anschnallpflicht können Ausnahmen erteilt werden, z. B. für Personen die unter 1,50 m groß sind.

Du kennst die Einstellungsvoraussetzungen für Polizisten?

Ich meine, es gibt kein Bundesland, das Personen unter 1,60 einstellt. In den meisten Bundesländern müssen sogar die Frauen 1,65m sein.

Der Teil der Regelung fällt also schonmal weg.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


"schwer verletzt" ist immer so eine aussage die sich äußerst dehnen lässt....

Eben, "schwer verletzt" heisst mit RTW ins KKH oder Klinik eingeliefert zu werden. Und das wird man auch mit Verdacht auf Gehirnerschütterung.

Zitat:

Original geschrieben von F213


Von der lt. § 21a StVO vorgeschriebenen Anschnallpflicht können Ausnahmen erteilt werden, z. B. für Personen die unter 1,50 m groß sind.

Wäre mir neu, dass sich Personen unter 1,50 nicht anschnallen müssen. Da gibts solche Sitzerhöhungen, wie wir sie von Kleinkindern kennen, die müssen dann benutzt werden.

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