Fremdverschuldeter Unfall - Ersatzwagen
Hallo, mir ist vorhin ein LKW beim wenden auf meinen etron 55 gefahren. Nichts wildes, aber muss halt repariert werden. Kann man für die Zeit der Reperatur einen Wagen in gleicher Klasse verlangen?
Kann man als Leasingnehmer eigentlich auch diese 30 Euro für Auslagen verlangen?
26 Antworten
Oft zählt die Versicherung auch nur ein Mietwagen, der eine Klasse niedriger ist. Mit Anwalt lässt sich sicher durchsetzen, dass man die gleiche Klasse bekommt. Wenn Du aber eine Klasse tiefer oder ein anderes Modell mietest wäre ich mir da nicht so sicher ob Du die Differenz ausgezahlt bekommst..
Zitat:
@cycroft schrieb am 18. März 2023 um 19:09:21 Uhr:
175 EUR pro Tag? Das kann ich kaum glauben. Selbst wenn du einen X5 mietest kostet der max. 100 pro Tag.
Wenn ich 175 Euro sage dann waren es auch 175 Euro.
Und einen X5 kann man nicht einfach mit einem X5m vergleichen.
Einen Basis-Golf werde ich wohl auch deutlich günstiger in der Miete bekommen als einen Golf-RS-Line oder wie die Knallbüchsen sich nennen.
Aber ich habe extra für dich in den Unterlagen nachgeguckt. Der X5m Competition und ebenso der X5 m50i fallen in Einstufung L.
Ein M4 und M5 sind in Gruppe K eingestuft und dort würden/wurden 119 Euro gezahlt werden.
Angaben sind aus der Auflistung vom damaligen Schreiben und dementsprechend fast 31 Monate alt. Die Einstufungen könnten heute also anders sein oder andere Zahlungen hinter den einzelnen Gruppen stehen.
Versicherungen ersetzen nur einen Schaden. Wenn Du auch mit einem Auto eine Klasse geringer zurecht kommst, bekommst du nur diesen ersetzt, weil Dir ja offensichtlich kein höherer Schaden entstanden ist. Somit, nein eine Differenz wird selbstverständlich nicht ausgezahlt, da die Grundlage dafür fehlt.
Ok, und wenn man sich den Nutzungsausfall laut Tabelle auszahlen lässt und völlig ohne Einbindung der Versicherung sich einen günstigeren Mietwagen holt, wäre das verboten?
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Auch bei Nutzungsausfall musst du nachweisen, dass Dir ein Schaden entstanden ist. Das dürfte schwierig werden, wenn Du dann auf eigene Faust nen Auto mietest. 😉 Aber ich bin kein Anwalt, die kennen da sicher Tricks.
Der Nutzungsausfall wird sehr einfach nachgewiesen - Fahrzeug ist beim Unfall beschädigt und wurde repariert. Dauer der Reparatur ergibt sich aus dem Gutachten, falls Verzögerungen eingetreten sind, sollte man dies mit dem SV abklären oder sich von der Werkstatt den Grund bescheinigen lassen.
Was ich mit der Nutzungsausfallentschädgung mache, ob ich davon einen VW Up miete, es verjubel oder sonst wie ausgebe, interessiert niemanden.
Wichtig ist nur, dass nicht ein - ungenutzter - Ersatzwagen auf den Geschädigten zugelassen ist, dessen Nutzung ihm zugemutet werden kann (gab vor Kurzem eine Entscheidung, Porsche beschädigt und ausgefallen, da war dem Geschädigten die Nutzung eines Ford zuzumuten; genau hab ich das aber nicht mehr in Erinnerung).
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. März 2023 um 12:54:31 Uhr:
Der Nutzungsausfall wird sehr einfach nachgewiesen - Fahrzeug ist beim Unfall beschädigt und wurde repariert. Dauer der Reparatur ergibt sich aus dem Gutachten, falls Verzögerungen eingetreten sind, sollte man dies mit dem SV abklären oder sich von der Werkstatt den Grund bescheinigen lassen.Was ich mit der Nutzungsausfallentschädgung mache, ob ich davon einen VW Up miete, es verjubel oder sonst wie ausgebe, interessiert niemanden.
Wichtig ist nur, dass nicht ein - ungenutzter - Ersatzwagen auf den Geschädigten zugelassen ist, dessen Nutzung ihm zugemutet werden kann (gab vor Kurzem eine Entscheidung, Porsche beschädigt und ausgefallen, da war dem Geschädigten die Nutzung eines Ford zuzumuten; genau hab ich das aber nicht mehr in Erinnerung).
Perfekt auf den Punkt gebracht, Fakt ist viele Versicherungen versuchen erst mal so günstig wie möglich zu blieben, was ja nun auch vollkommen legitim ist, würde jeder machen.
Wichtig ist immer, es darf einen als Geschädigter kein signifikanter Schaden/Nachteil entstehen.
For mich steht fest, sobald die Sach/Versicherungs/Entschädigungsfrage sich nur ansatzweise unklar ist, würde ich immer wieder (m)einen Anwalt einschalten.
Und wer exakt hat Anspruch auf Übernahme der Anwaltskosten durch die gegnerische Versicherung?
- der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs (z.B. Leasingbank)
- der Halter (z.B. ich als Privatmann)
- der Fahrer (z.B. meine Frau, die am Steuer war)
- die ggf. Hinterbliebenen des Fahrers, wenn es ganz schlimm gelaufen ist
Wenn Du nicht Schuld bist, stellt Dein Anwalt seine Kosten der gegnerischen Versicherung direkt in Rechnung. Die Leasingbank macht gar nichts, warum auch. Bürge bist ja Du. Daher ist es wichtig, dass der Wagen ordentlich reparariert wird und ein ausreichender Wertverlust von der gegnerischen Versicherung an die Leasingbank bezahlt wird.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 19. März 2023 um 21:12:14 Uhr:
Und wer exakt hat Anspruch auf Übernahme der Anwaltskosten durch die gegnerische Versicherung?
- der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs (z.B. Leasingbank)
- der Halter (z.B. ich als Privatmann)
- der Fahrer (z.B. meine Frau, die am Steuer war)
- die ggf. Hinterbliebenen des Fahrers, wenn es ganz schlimm gelaufen ist
Eigentlich logisch oder? Der Halter eines Fahrzeugs ist derjenige der sich um alles kümmern darf/muss, im übrigen auch die Hauptperson die für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich ist, wobei jeder Fahrer auch eine "Sorgfaltspflicht" hat!
Also im Gutachten steht 125 Euro Nutzungsausfall pro Tag. Jetzt warte ich bis das Geld auf meinem Konto ist und werde deb Wagen reparieren lassen.
Hätte jetzt bei meiner Reparatur einen Mietwagen. Der wurde mit 127 EUR pro Tag abgerechnet, wohlgemerkt ein VW Golf 2.0 TSI mit 190 PS. Waren für die gegnerische Versicherung Mal Schlappe 1000 EUR extra, da die Werkstatt 1.5 Wochen gebraucht hat.