Freiwilliges Kfz Steuer beim Finanzamt bezahlen

Hallo und schönen guten Tag,

Wie im Thema, ich habe ein Auto von meinem Opa aus Polen geliehen bekommen. Ich werde es wahrscheinlich nächste 2 Jahre damit hier fahren. Von einen bekannten habe ich gehört dass es Möglichkeit besteht ein freiwilliges Steuer zu bezahlen sprich, mein Wohnort ist in Deutschland und das Auto ist auf meinem Opa in Polen zugelassen also ist nicht mein Auto. Daher damit ich keine schlechte Gedanken haben könnte will ich für das Auto hier Steuer bezahlen also nicht ummelden sondern Steuer bezahlen, dass es hier benutzt wird. Mit diese frage wende ich mich an euch.

P.s ich habe einen Ansprechpartner von eine Versicherungsform angerufen er hat mr mitgeteilt dass ich mit den Fahrzeug hier fahren kann und immer wenn es eine Kontrolle geben wird, immer sagen dass mein Opa zu Besuch ist.

MfG enkelinho

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger


So hat es mir mein Arbeitskollege auch erklärt. Aber hat das eben micht so gemacht! Deswegen die Anzeige!

also bleibt mir den Fahrzeug zu versteuern damit ich dann nicht wegem den Steuernhinterziehung bestaftt werde!

lg Enkelinho

Hallo,

ich habe mir eine abschließende Meinung gebildet.
Wir befinden uns möglicherweise hier in einer Grauzone.
Ich glaube nicht, dass eine zweijährige Nutzung eines polnischen Fahrzeugs durch einen Deutschen hier, unabhängig von der Kfz-Steuerfrage, rechtens ist.

Sicherlich gibt es tatsächlich viele EU-Ausländer, bei uns an der NL-Grenze insbesondere Polen, die hier schon jahrelang arbeiten und wohnen, trotzdem aber noch mit polnischen Kennzeichen fahren.
Die sind dann aber auch gleichzeitig Halter und Nutzer, mit einem weiteren Wohnsitz im Ausland.
Da ist es schwer nachzuweisen, wie lange das Fahrzeug in Deutschland genutzt wird.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn man die Kfz-Steuer in Deutschland entrichtet, dann bekundet man damit, dass man das Fahrzeug überwiegend und für einen langen Zeitraum in Deutschland benutzen will.
Wie bereits geschrieben und verlinkt kann man beim ADAC nachlesen:
Nach dem Territorial- oder Wohnsitzprinzip besteht die Verpflichtung, ein Fahrzeug dort zuzulassen und zu versteuern, wo sein Halter/Benutzer seinen hauptsächlichen Wohnsitz hat, d.h. sich üblicherweise mehr als 185 Tage pro Jahr aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat.

Daraus folgt, dass der TE das Fahrzeug in Deutschland zulassen muss.
Für mich wäre das die einzig korrekte Verfahrensweise.

Liebe Grüße
Herbert

edit

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