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Freie Spurwahl bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 20:57

Servus zusammen,

wer kennt nicht die Autobahnen wie den Elzer Berg, wo man für mehrere Fahrspuren pro Richtung unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet hat.

In der STVO ist ja klar definiert, dass man bei mehreren Spuren pro Richtung die rechte benutzen soll (sofern frei).

Wie siehts jetzt aber mit o.a. Beispiel aus? Grade am Elzer Berg sieht man fast alle PKW auf die mittlere Spur wechseln, weil rechts ja nur 40 km/h gefahren werden darf. Handeln diese Fahrer richtig? Wenn ja, wo stehts geschrieben? Oder müsste ich mich nicht korrekterweise mit 40 km/h den Berg runter quälen, weil da dummerweise grade keiner fährt?

Wer nicht weiß, wie es am Elzer Berg aussieht:

klick mich

Danke schonmal.

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2010 um 22:06

Ich hab da was gefunden, was mir auch logisch erscheint in diesem Fall :)

"Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkunge­n, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)"

 

mfg. Matt

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am 19. Januar 2010 um 7:19

:D Bingen Richtung Mainz? Kurz hinter Heidenfahrt?

Da mache ich es so wie alle - ich fahre in der Mitte mit 110,

oder überhole links mit 110, rechts mit 80 ist langweilig ;)

Ob das jetzt richtig oder falsch ist - mir ehrlich gesagt wurscht,

aber die rechtliche Lage würde mich auch schon interessieren!

Irgendein Polizist müßte sowas doch wissen - oder auch nicht -

mfg. Matt

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von matt13

:D Bingen Richtung Mainz? Kurz hinter Heidenfahrt?

Da mache ich es so wie alle - ich fahre in der Mitte mit 110,

oder überhole links mit 110, rechts mit 80 ist langweilig ;)

Ob das jetzt richtig oder falsch ist - mir ehrlich gesagt wurscht,

aber die rechtliche Lage würde mich auch schon interessieren!

Irgendein Polizist müßte sowas doch wissen - oder auch nicht -

mfg. Matt

Jo, genau die Ecke meinte ich ;)

Klar, ich mache es auch so, aber ob es rechtens ist, würde mich mal interessieren.

Ja. genau, die A 60, kurz vor Heidenfahrt, kommt drauf an auf welcher Spur ich gerade bin, bin ich schon rechts, fahr ich halt Tacho 100 statt 110 und wenn ich vorher mittig fahre, bleib ich da, ist ja kurz nach Beginn des Limits eh nicht mehr möglich nach rechts zu wechslen, wegen durchgezogener Linie.

Daß man die rechte Spur nicht benutzen MUSS, wenn sie langsamer ausgeschildert ist als die anderen, hab ich auch im Hinterkopf, hab aber leider auch nix stichhaltiges, außer, daß ich meine, es von meinem Fahrlehrer zu haben.

Aber mal zu genau dieser Stelle, schalten wir mal unseren GMV (Gesunder Menschenverstand) ein, auch wenn der sich nicht immer mit STVO deckt, die rechte Spur ist ja dort deswegen auf 80 limitiert, weil die Ausfahrt des folgenden Parkplatzes keinen Beschleunigungsstreifen aufweist und man so das Auffahren vom Parkplatz auf die AB erleichtern will.

Wenn man in dem Fall die rechte Spur gar nicht erst benutzt, kommt man IMHO diesem Ansinnen sogar entgegen.

Gruß

MS (der hofft, daß er jetzt nicht das leidige Thema "Bremsen und/oder Spurwechseln, um Andere auf die AB zu lassen" losgetreten hat.;) )

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 8:48

Klar, der GV sollte immer eine Rolle spielen.

Das Problem ist, dass man das dann auch von der Rennleitung verlangen sollte, wenn die einen wegen Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots verdonnern will ;)

Ich bin vor einigen Jahren mit einem Kollegen am Elzer Berg auf der rechten Spur mit 100 geblitzt worden, passiert ist nichts!

Ich kann nicht sagen, ob das Kulanz war oder normal so gehandhabt wird...

...allerdings war das ein Sonntag, wo LKWs eh nicht fahren dürfen (sollten).

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von letztlich

Ich bin vor einigen Jahren mit einem Kollegen am Elzer Berg auf der rechten Spur mit 100 geblitzt worden, passiert ist nichts!

Ich kann nicht sagen, ob das Kulanz war oder normal so gehandhabt wird...

...allerdings war das ein Sonntag, wo LKWs eh nicht fahren dürfen (sollten).

Wie gesagt, der Elzer Berg war nur ein praktisches Beispiel, mir gehts hier um die theoretische Rechtslage. Dein Erlebnis erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit.

In der STVO ist es wohl nicht eindeutig geregelt, zumindestens hab vorhin nichts dazu gefunden. Überrascht mich auch nicht, denn ansonsten hätte man wohl nicht das OLG für das von matt13 zitierte Urteil bemühen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von matt13

 

"Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkunge­n, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)"

mfg. Matt

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