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Frau geblitz

Themenstarteram 14. Mai 2018 um 13:20

Hey liebe Community,

 

Meine Frau ist heute geblitzt worden. Das Auto ist auf mich zugelassen.

Erlaubt waren 100 km/h. Auf dem Tacho stand aber 126 km/h

Waere mit Toleranzabzug 23 km/h zu viel.

Nun ist es so. Meine Frau befindet sich noch in der Probezeit.

Für sie waere dann unteranderem ein Aufbauseminar + Probezeitverlängerung fällig.

Nun meine Frage:

Zeignisverweigungsrecht - was könnte passieren ?

Wie koennte man umgehen dass sie die Strafen bekommt ?

Fahrer unbekannt ?

Wie lange dauert ein Aufbauseminar ?

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2018 um 13:31

ist jetzt aber passiert ... ist nicht jeder so perfekt wie du

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Zitat:

@BmwBui schrieb am 14. Mai 2018 um 15:44:59 Uhr:

Neee keine 3 röhren

Dann bist ja schon nicht mehr im Punktebereich. ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 14. Mai 2018 um 13:47

Zitat:

@cocker schrieb am 14. Mai 2018 um 15:44:33 Uhr:

@ TE

halt mal warten wie das Foto aussieht.

wenn auf dem Foto klar eine Frau zu sehen ist und der Halter ist ein Mann, werden die möglicherweise versuchen, den Fahrer zu ermitteln. Erster Verdacht ist dann natürlich deine Frau. Mit ein bissl Pech wird sie erkannt.

Ansonsten würde ich an deiner Stelle das Knöllchen zahlen, den möglichen Punkt kassieren und die Klappe halten ... natürlich hättest du dann bei deiner Frau was gut ;)

Jaa aber Punkte auf sich nehmen ist ja auch nicht ganz rechtens. Vorallem wenn eindeutig zu sehen ist dass es ne frau ist der halter aber ein Mann.

Themenstarteram 14. Mai 2018 um 13:47

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Mai 2018 um 15:46:38 Uhr:

Zitat:

@BmwBui schrieb am 14. Mai 2018 um 15:44:59 Uhr:

Neee keine 3 röhren

Dann bist ja schon nicht mehr im Punktebereich. ;)

Gruß Metalhead

Danke für diese Info. Hoffen wir mal (Y)

am 14. Mai 2018 um 14:04

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. Mai 2018 um 15:38:25 Uhr:

Was für ein Blitzer denn? Du rechnest mit 3% (das gilt nur für Lichtschranke, alle anderen haben 5%).

Das habe ich noch nie gehört. Bei allen mir bekannten mobilen oder stationären Techniken kenne ich nur den Abzug von 3 %. Einzige Ausnahme ist die Provida-Messung aus dem fahrenden Auto heraus, hier sind es 5 %.

Ich denke aber auch, dass es hier noch im Verwarnungsgeldbereich bleibt.

am 14. Mai 2018 um 14:11

Zitat:

@BmwBui schrieb am 14. Mai 2018 um 15:47:12 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 14. Mai 2018 um 15:44:33 Uhr:

@ TE

halt mal warten wie das Foto aussieht.

wenn auf dem Foto klar eine Frau zu sehen ist und der Halter ist ein Mann, werden die möglicherweise versuchen, den Fahrer zu ermitteln. Erster Verdacht ist dann natürlich deine Frau. Mit ein bissl Pech wird sie erkannt.

Ansonsten würde ich an deiner Stelle das Knöllchen zahlen, den möglichen Punkt kassieren und die Klappe halten ... natürlich hättest du dann bei deiner Frau was gut ;)

Jaa aber Punkte auf sich nehmen ist ja auch nicht ganz rechtens. Vorallem wenn eindeutig zu sehen ist dass es ne frau ist der halter aber ein Mann.

zuerst weinst du hier rum wegen deiner Frau von wegen Probezeit und Nachschulung und jetzt auf einmal kommst du mit "nicht rechtens"? Was willst du eigentlich?

Mann - wenn ein Schreiben kommt und die fragen nicht groß rum wegen dem Fahrer, dann bezahl den Mist einfach als Halter des PKW, nimm den einen Punkt, dens vielleicht gibt, auf dein Konto und gut ist. Ist doch dann scheissegal! Thema vom Tisch !

Dann nimmst du deine Frau, maßregelst sie wegen dem Tempoverstoß, machst, was ein Mann mit seiner Frau halt so tut und gut ist.

am 14. Mai 2018 um 14:29

Waere das meine Frau gaebe es keine Diskussion. Ich wuerde abwarten was kommt und zahlen. Waere meine Frau Bleikugel, wuerde ich es verhauen ;)

@BmwBui

Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit noch im Verwarngeldbereich, also keine Punkte und keine Probezeitverlängerung. Wenn ein Verwarngeldangebot kommt, zahlen und gut ist. Wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kommt, weil die Geschwindigkeitsüberschreitung mindestens 21 km/h betrug, ist immer noch genug Zeit, zu überlegen, was zu tun ist.

Warum wird immer alles so verkompliziert?

 

Gruß

Uwe

 

OK, Jammerthread Nr. 95.

TE, warte das Schreiben vom Amt ab. Und melde dich dann wieder mit dem konkreten Vorwurf. Alles andere hat keinen Zweck.

Auf dem Blitzfoto wird deine Frau klar zu erkennn sein und dann macht es wenig Sinn da irgend etwas zu drehen. Der Schuss könnte nach hinten los gehen.....

MfG kheinz

Ich würde erstmal die Verkehrsrechtsversicherung einschalten.

am 14. Mai 2018 um 15:56

Ich würde erst mal abwarten, bis das Ei gelegt ist. Ginge zu Lasten des Traffics hier . ich weiß.

Ob das schade wäre ? - Das weiß ich ganz genau.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Mai 2018 um 17:40:55 Uhr:

Ich würde erstmal die Verkehrsrechtsversicherung einschalten.

und dann den Bundesgerichtshof einschalten

Zitat:

@mattalf schrieb am 14. Mai 2018 um 16:29:25 Uhr:

Waere das meine Frau gaebe es keine Diskussion. Ich wuerde abwarten was kommt und zahlen. Waere meine Frau Bleikugel, wuerde ich es verhauen ;)

Ochnö, sie würde ich abschießen :D

Sorry, aber das war eine Steilvorlage

Zu oben geschriebenen möchte ich hinzufügen, dass einige Bundesländer (von NRW weiß ich es genau) einen Abgleich mit dem elektronischen Passbild vornehmen. Wieweit da die Rechte gehen es auch mit einer weiteren Person (Deiner FRr54au) vorzunehmen, weiß ich allerdings nicht.

Viel Glück

Wenn auf dem Foto eindeutig eine Frau erkennbar ist und der SB in der Bußgeldstelle dies registriert,wird kein VerwarngeldAngebot kommen sondern ein ZeugenFragebogen an den männlichen Halter. Hier steht ihm bei seiner Ehefrau das Zeugnisverweigerungsrecht zu und er braucht seine Frau als Fahrer nicht angeben. Die Bußgeldstelle kann dann weiter ermitteln, Fotoabgleich mit dem PaßbildFoto beim EMA ( da es nahe liegt,die Ehefrau als Fahrzeugführer in Betracht zu ziehen) oder eine Außendienstler bzw Polizei vorbei schicken.

Kann der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt werden und ggf ein Antrag auf Erteilung einer FahrtenbuchAuflage bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle des Halters gestellt werden.

Erst mal abwarten,wieviel die tatsächliche GeschwindigkeitsÜberschreitung ausfällt, unter 21 wird auch die Frau das VerwarngeldAngebot bekommen, und der Halter kann im ZeugenFragebogen getrost seine Frau angeben.

Gruß M

am 14. Mai 2018 um 17:00

Ich hatte bereits 2x Glück ...

Einmal war offensichtlich der Film voll.

Und beim anderen mal wars mitm Moped :)

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