Frankfurt am Main: alle Knöllchen seit 2018 rechtswidrig!
interessant..
muss direkt mal nachschaun 😉
das Urteil sollten sich auch andere hessische Kommunen anschaun, die ihre "Knöllchen-Jobs" bei Privatfirmen auslagern.
Alles unzulässig, da hoheitliche Aufgabe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ampfer schrieb am 21. Januar 2020 um 15:11:18 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Januar 2020 um 19:47:17 Uhr:
jetzt werden natürlich alle Stadtoberhäupter ihren Juristen in den A.... treten, wie man das kreativ hindreht, bloß keinen Cent zurückzahlen zu müssen.
...Nun, was heißt kreativ hindrehen?
Recht ist Recht und was rechtmäßig ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Die andere Seite, also die betroffenen Bürger, haben ja mit einem Anwalt auch einen Volljuristen, der ihre Interessen vertritt. Wer die Bezahlung eines Volljuristen im öffentlichen Dienst kennt weiß, auf welcher Seite oft die besser Qualifizierten sitzen 😉.
behelligst du wegen 15 EUR einen Anwalt??
Es soll ja so Querulanten geben, zu denen ich mich allerdings nicht zähle. Da hab ich Besseres zu tun.
Entweder kommt das per Antrag problemlos zurück, oder halt nicht - wenn man überhaupt noch Unterlagen hat incl. AZ.
Ich heb so einen Papiermüll i.d.Regel nicht zwei Jahre auf.
Das AZ krieg ich über die alten Kontoauszüge noch raus, mehr Details aber nicht.
Wie auch immer, einen großen Aufstand würde ich wegen solcher Beträge nicht veranstalten.
Und an das "problemlos zurück" glaub ich nicht so ganz.
32 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Januar 2020 um 00:36:22 Uhr:
Dann werfe ich mal auch noch den § 51 VwVfG mit Blick auf Abs. 1 Nr. 1 in den Ring:Grüße vom Ostelch
Das Wiederaufnahmeverfahren wird erst bei einem Streitwert ab 250€ angewandt, von daher ist das hier ohne Belang.
Der HR hat die FAQ's recht informativ und ordentlich zusammen gefasst:
https://www.hessenschau.de/.../...urteil-fragen-und-antworten-100.html
Zitat:
@ampfer schrieb am 21. Januar 2020 um 15:11:18 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Januar 2020 um 19:47:17 Uhr:
jetzt werden natürlich alle Stadtoberhäupter ihren Juristen in den A.... treten, wie man das kreativ hindreht, bloß keinen Cent zurückzahlen zu müssen.
...Nun, was heißt kreativ hindrehen?
Recht ist Recht und was rechtmäßig ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Die andere Seite, also die betroffenen Bürger, haben ja mit einem Anwalt auch einen Volljuristen, der ihre Interessen vertritt. Wer die Bezahlung eines Volljuristen im öffentlichen Dienst kennt weiß, auf welcher Seite oft die besser Qualifizierten sitzen 😉.
behelligst du wegen 15 EUR einen Anwalt??
Es soll ja so Querulanten geben, zu denen ich mich allerdings nicht zähle. Da hab ich Besseres zu tun.
Entweder kommt das per Antrag problemlos zurück, oder halt nicht - wenn man überhaupt noch Unterlagen hat incl. AZ.
Ich heb so einen Papiermüll i.d.Regel nicht zwei Jahre auf.
Das AZ krieg ich über die alten Kontoauszüge noch raus, mehr Details aber nicht.
Wie auch immer, einen großen Aufstand würde ich wegen solcher Beträge nicht veranstalten.
Und an das "problemlos zurück" glaub ich nicht so ganz.
Auch wenn es nichts mit Verkehr und Sicherheit zu tun hat... Ich finde die Regel geil... Es schafft neue Arbeitsplätze bei der Stadt. Die Mitarbeiter brauchen den schlechteren Vertrag der Leih- und Zeitarbeitsargentuern nicht mehr. Eine Sache, die auch mal genannt werden sollte.