Fragen zum Autoverkauf

Hallo zusammen,

ich werde meinen Wagen aller Wahrscheinlichkeit nach morgen an einen Autohändler verkaufen. Er will sich den Wagen ansehen und wenn's passt direkt mitnehmen, wofür er rote Nummernschilder mitbringt. Jetzt sind bei mir einige Fragen offen, da ich noch nie ein Auto verkauft habe.

1.) Er meinte, er kann den Wagen ruhig für mich abmelden und bringt außerdem rote Nummernschilder mit, was ja auch schön und gut ist. Aber was passiert mit meinen Nummernschildern, die momentan noch an dem Wagen kleben? Muss er diese mitnehmen oder werden die für die Abmeldung des Wagens nicht benötigt? D.h. kassiert das Straßenverkehrsamt die Dinger ein oder kann man die quasi als Andenken einfach behalten? Ich werde die Schilder nicht weiter verwenden, da ich nun einen Firmenwagen mit anderem Kennzeichen habe.
Mitgeben möchte ich dem Käufer die Schilder eigentlich ungern, nachher montiert er die Dinger wieder dran und fährt mit meinen Schildern durch die Gegend.

2.) Was muss ich ihm denn alles aushändigen? Schlüssel und Zweitschlüssel sowie Fahrzeugbrief ist klar. Meinen Fahrzeugschein bekommt er vermutlich auch, oder? Und was ist mit der letzten TÜV und AU Bescheinigung? Gibt es sonst noch etwas, das ich ihm raussuchen muss?

3.) Als Vertrag möchte ich den Mustervertrag vom ADAC verwenden. Bezahlen soll er in bar. Geht ein Händler generell davon aus, dass er mir das Geld überweist, oder ist das in Ordnung, wenn ich Barzahlung möchte?

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....ich würde dem Händler das Fahrzeug mit Nummernschilder verkaufen und ihn das Auto abmelden lassen. Dadurch sparst Du Zeit und Geld...

Mit dem Kaufvertrag hast Du alles, was Du brauchst und das weiss der Händler auch, also warum sollte er das Auto nicht unverzüglich abmelden?

Und wenn er es wirklich nicht zeitnah abmeldet, dann ist Dein einziges Risiko, dass Du Versicherer und Zulassungsstelle anschreiben musst und sie mit einer Kopie des Kaufvertrages über den Verkauf informieren musst... Der Versicherer macht dann eine Erwerberkündigung und die Zulassungsstelle schickt dem Händler die Polizei, die das Fahrzeug zwangsstilllegt.... Aber da der Händler das weiss, wird er sich dementsprechend verhalten.....

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Ok super, dann geb ich das einfach mit an. Habt mir echt sehr geholfen!

Doch noch mal eine kurze Frage zum Ablauf. Ist es in Ordnung, wenn ich beim Besichtigungstermin alleine bin, also keinen Freund/Bekannten dabei habe? Sollte der potentielle Käufer eine Probefahrt wünschen, könnte ich eh keinen "Zeugen" mitnehmen, da ich einen Zweisitzer verkaufe.

nuja, ich gehe mal nicht davon aus, dass man vorhat dich zu berauben ..
halte alle moeglichen, später strittigen, punkte schriftlich im vertrag fest.
im streitfall kommts eh nicht darauf an wieviele was gehoert oder gesehen haben wollen, sondern darauf welche glaubwuerdigkeit man diesem "zeugen" zukommen laesst.
es werden sicherlich schon millionen autos verkauft worden sein, bei denen sich nicht 2 fussballmannschaften gegenueberstanden 😉
viel erfolg

Ok danke, ja dann werde ich jede Kleinigkeit im Vertrag notieren. Hoffe, dass das den potentiellen Käufer nicht kurz vor der Unterschrift abschreckt. Wobei ich alle notierten Punkte bereits vorher bei der Besichtigung ansprechen werde. Müssen eigentlich auch vorhandene Rostflecken vertraglich festgehalten werden oder ist das als normaler Verschleiß anzusehen und kann im Nachhinein nicht reklamiert werden? Immerhin ist es ja ein Gebraucht- und kein Neuwagen.

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Hallo Nuwi!

Zitat:

Original geschrieben von Nuwi


Ok danke, ja dann werde ich jede Kleinigkeit im Vertrag notieren. Hoffe, dass das den potentiellen Käufer nicht kurz vor der Unterschrift abschreckt. Wobei ich alle notierten Punkte bereits vorher bei der Besichtigung ansprechen werde. Müssen eigentlich auch vorhandene Rostflecken vertraglich festgehalten werden oder ist das als normaler Verschleiß anzusehen und kann im Nachhinein nicht reklamiert werden? Immerhin ist es ja ein Gebraucht- und kein Neuwagen.

Du verkaufst den Wagen an einen Händler, der sich zumindest einigermaßen im Geschäft auskennen sollte.

Es gibt die nette Formulierung "Gekauft wie gesehen", der Käufer sollte sich den Wagen schon gut angesehen haben, ich würde sagen, er kennt den Zustand Deines Wagens besser als Du selbst.

Nur grobe Dinge darfst Du ihm halt nicht verschweigen.

Alles Gute!

Ramses297.

...als Privatverkäufer kannst Du die Sachmängelhaftung ausschliessen (ist beim ADAC-Musterkaufvertrag bereits so vorgegeben)... Du darfst nur keine Mängel/Schäden arglistig verschweigen. Da Rost ja jetzt durchaus sichtbar ist, brauchst Du Dir keine Gedanken machen...

Aber ich steh´ hier scheinbar ziemlich allein da mit meiner Meinung, dass hier Probleme herbei geredet werden....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Aber ich steh´ hier scheinbar ziemlich allein da mit meiner Meinung, dass hier Probleme herbei geredet werden....

Nö, tust du nicht 🙂 Der "der-schrittmacher" ist halt eher ein "schwarzseherisches" Naturell und sieht nur die Probleme, dass aber in Wirklichkeit wesentlich mehr Autos vollkommen ohne Probleme verkauft werden, egal wer abmeldet oder angemeldet übergibt, sieht er allerdings nicht. Das in einem Forum natürlich auch fast ausschließlich Problemfälle berichtet werden leider auch nicht....

Also lieber TE, mach es wie du es für Richtig hältst und sehe nicht alles so "schwarz" Wenn es ein einigermaßen vernünftiger Händler ist, gibts egal wie du es machst IMHO keine Probleme 🙂

Grüße
Steini, der gerade problemlos ein Auto von (fast) Privat 😁 gekauft hat 🙂

Hallo,

habe da mal eine ganz blöde Frage. Ich bekomme in 3 Wochen mein neues Auto und möchte die Versicherung wechseln. Muß ich da bei meiner alten Versicherung vorher kündigen, oder geht das automatisch nach der Abmeldung? Oder übernimmt das die neue Versicherung?

Hoffe Ihr könnt mir helfen

Viele Grüße
Teamtiger

Sorry 🙁, hab übersehen, dass es in einem anderen Thread schon antworten gibt.

Trotzdem viele Grüße 😁

Also hast du jetzt schon ein Auto im Vertrag laufen oder ruht ein Vertrag von dir?

Ansich gibst du bei der neuen Versicherung nur an, wo die alte SFR hergenommen werden soll, den Rest macht die Versicherung dann.
Der Vertrag muss dann aber halt auch frei sein.

Beim Verkauf des alten Fahrzeuegs einfach die Veräußerungsanzeige an Zulassungsstelle udn Versicherung schicken und den neuen Wagen bei einer anderen Versicherung melden.

Zur Zeit fahre ich noch meinen Golf, den ich in 3 Wochen beim Händler gerad gegen den Neuen tausche. Also sage ich der neuen Versicherung bescheid und die regelt dann alles; ich muss nur noch die Veräußerungsanzeige an die alte Versicherung schicken, richtig? Jetzt brauche ich also noch garnichts zu tun!?

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