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Fragen zu Vollkasko mit fiktiver Abrechnung

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 16:49

Hallo zusammen,

ich hatte anfang Juni einen Autounfall, die Schuldfrage wurde polizeilich mir zugeschrieben.

Das Auto ist 11 Jahre alt, aber lückenlos Scheckheftgepflegt von dem Erstbesitzer sowie von mir. Jede Reparatur wurde in der Mercedes Fachwerkstatt durchgeführt.

Das Auto ist Vollkasko versichert, also habe ich einen Vollkasko Schaden gemeldet.

Ich wurde zum Gutachter geschickt und der kam jetzt auf einen Schadenswert von 2800€.

Beim Gutachten wurde der regionale Werkstattlohn angesetzt. Im Gutachten steht, dass von mir keine Angabe zur Reparaturwerkstatt gemacht wurde, ich wurde aber garnicht gefragt.

Die Versicherung hat mit zusenden des Gutachtens direkt die fiktive Abrechnung ausgeführt und das Geld habe ich bereits ohne MwSt und minus Selbstbehalt erhalten.

Ich wollte mir aber von vorn herein die Option zwischen Auszahlen und Reparieren offen halten.

Bei meiner Mercedes Hauswerkstatt hab ich den Schaden vor dem Gutachten mündlich schätzen lassen, hier kam der Meister auf ca. 4.000 bis 4.500€.

Ich bin jetzt mit dem Gutachten zu Mercedes gefahren um prüfen zu lassen, ob sie mir das Auto für den Preis reparieren.

Für diesen Preis natürlich nicht, die Lohnkosten bei Mercedes sind deutlich teurer und die Lohnkosten im Gutachten sehr niedrig angesetzt meinte der Meister dort.

Eben hab ich mit der Versicherung telefoniert, der Sachbearbeiter konnte mir nicht weiterhelfen. Ich soll das Auto halt bei Mercedes reparieren lassen, die Rechnung einreichen und je nach dem, entweder sie übernehmen die Mehrkosten oder nicht. Bei der Preisdifferenz ist mir das aber viel zu heikel!

Ich stell mir jetzt die Frage welche Optionen hab ich.

1. Wie groß ist die Chance, dass die Kosten für die Reparatur bei Mercedes getragen werden?

2. Wenn die Kosten für die Reparatur bei Mercedes getragen werden würden, besteht die Chance, dass die Versicherung die fiktive Abrechnung nachträglich nochmal anpasst? Kann ein Gutachter nachträglich das Gutachten ändern?

Ich möchte mich an dem Unfall nicht bereichern, ich möchte nur einen fairen Wert für den Schaden erhalten.

So wie ich das bis jetzt im Internet gefunden habe, reicht es, wenn das Auto lückenlos in der Fachwerkstatt war (Kundendiest, Ölwechsel, Bremsen, etc.)

Dies könnte ich über Originalrechnungen nachweisen. Wem muß man dies nachweisen?

Vielen Dank schonmal vorab.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HDGecko

Hallo,

 

du erzählst das der Meister der Mercedes Werkstatt nur geschätzt hat. Es kann durchaus sein, dass er Falsch liegt. Du kannst in einer anderen Werkstatt noch einmal anfragen, um die Schätzung überprüfen zu lassen.

 

Üblich ist es einen Kostenvoranschlag zu erstellen und diesen bei der Versicherung einzureichen. Bei Daimler kostet der Kostenvoranschlag 100 Euro, wird aber bei der Reparatur verrechnet. Ist deine Versicherung durch Vorlage des Kostenvoranschlags immer noch nicht bereit die echten Kosten zu ersetzen, bleibt dir nur noch die Möglichkeit einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dieser erstellt ein unabhängiges Gutachten. Damit kannst du vor Gericht gehen. Gibt der Richter dir Recht, muss deine Versicherung die gesamten Gerichtskosten und die entstandenen Kosten für das unabhängige Gutachten tragen sowie deinen Schaden voll erstatten.

 

Bei welcher Versicherung ist dein Fahrzeug versichert? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ist diese beim gleichen Anbieter?

 

Grüße

 

Hoffentlich hast du wenigstens Ahnung vom Versicherungsverkaufen.

Von diesem Thema hier hast du leider keine.

Du gibst hier Tipp die völlig falsch sind und den TE richtig Geld kosten können.

Das hier ist ein Kaskoschaden Herr Versicherungsmakler.

Kaskoschaden = Vertragrecht. 

Was gilt da?

Die gültige AKB.

Bei Meinungsverscheidenheiten über die Schadenhöhe kann man das Sachverständigenverfahren durchführen.

Wenn der TE deinem Super Tipps hier folgt, bleibt er auf der Rechnung des Sachverständigen und den Gerichtskosten sitzen. 

Die Klage wird nämlich von jedem ordentlichen Gericht mit Hinweis auf das SV Verfahren abgewiesen aus vorstehend genannten Gründen.

Man oh man........

Hauptsache ich mal Werbung für mich.....:mad:

 

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am 26. Februar 2015 um 11:25

Würde mich freuen, wenn hier jemand mitliest und von folgender Situation Ahnung hat um mir eine Tipp zu geben.

 

Letzten Freitag hatte ich einen Unfall bei dem ich in der Auffahrt zur Autobahn auf dort liegenden Handwerkerteilen weggerutscht bin (Metallplatte u. Bohrmeisel). Daraus resultierte ein kapitaler Achsschaden.

 

Den Schaden trägt in dem Fall ja nur die Vollkasko.

 

Die Versicherung hat nun selbst einen Gutachter beauftragt, der zu dem Ergebnis kommt, dass der Schaden eine Höhe von € 10.700,- hat.

 

Das Fahrzeug ist nicht mal ein Jahr alt und hatte noch nicht mal die erste Inspektion.

 

Das Gutachten hat aus meiner Sicht nicht alle zu tauschenden Teile erfasst und kalkuliert die durchschnittlichen Verrechnungssätze.

 

Wenn ich das Fahrzeug nun verkaufen möchte um unnötigen Ärger mit evtl. Folgeschäden zu umgehen, will die Versicherung nach vorgelegtem Gutachten abrechnen.

 

Habe ich in diesem Fall nicht Anspruch auf ein realistisches Gutachten mit Verrechnungssätzen einer Vertragswerkstatt bei der auch die Garantie erhalten bleibt?

 

Wie kann ich sicher stellen, dass das Gutachten auch wirklich alle zu tauschenden Teile erfasst?

 

Freu mich auf Eure Nachrichten. Schon mal vielen Dank!

am 26. Februar 2015 um 15:20

Zitat:

@roberTT schrieb am 26. Februar 2015 um 12:25:12 Uhr:

…….

Habe ich in diesem Fall nicht Anspruch auf ein realistisches Gutachten mit Verrechnungssätzen einer Vertragswerkstatt bei der auch die Garantie erhalten bleibt? Nein, da sicherlich in den Bedingungen zu deinem Versicherungsvertrag stehen wird, das bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten nur die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze berücksichtigt werden.

Wie kann ich sicher stellen, dass das Gutachten auch wirklich alle zu tauschenden Teile erfasst? Frag deine Werkstatt oder ggf. einen Sachverständigen deines Vertrauens, der sicherlich auch mal über ein Gutachten schaut, ohne gleich eine Rechnung zu schreiben.

Freu mich auf Eure Nachrichten. Schon mal vielen Dank!

Zitat:

@xAKBx [url=http://www.motor-talk.de/.../...-fiktiver-abrechnung-t4607573.html?...]

Habe ich in diesem Fall nicht Anspruch auf ein realistisches Gutachten mit Verrechnungssätzen einer Vertragswerkstatt bei der auch die Garantie erhalten bleibt? Nein, da sicherlich in den Bedingungen zu deinem Versicherungsvertrag stehen wird, das bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten nur die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze berücksichtigt werden.

 

In den AKBs soll das stehen?

Haste mal ein Beispiel, wo genau das steht?

Was ist denn ein realistisches Gutachten? Gibt es denn auch unrealistische Gutachten?

am 26. Februar 2015 um 18:20

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 26. Februar 2015 um 16:36:13 Uhr:

 

In den AKBs soll das stehen?

Haste mal ein Beispiel, wo genau das steht?

So oder ähnlich steht es in vielen (nicht allen) Versicherungsbedingungen. Nachlesen hilft weiter:

Was zahlen wir bei Beschädigung?

Reparatur

Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder legen Sie uns bei vollständiger und fachgerechter Reparatur keine Rechnung vor, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur auf Basis von durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen.

Der BGH Urteil hat nun auch zur fiktiven Abrechnung in Vollkaskoversicherung gekippt.

http://vdmf.de/2015/bgh-fiktive-abrechnung-vollkasko/

Ansonsten hat der BGH die TE bestätigt, die anfänglich gleich auf Vertragsrecht und Vertragsfreiheit hingewiesen haben.

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