Fragen zu Punkten
Hallo ihr lieben,
folgender Sachverhalt:
am 26.1.05 wurde ich auf der autobahn im bereich 80 (baustelle) mit 104 kmh Festgestellte Geschwindigkeit geblitzt / das habe ich nicht mitbekommen
eine woche später, am 3.2.05 wurde ich auf der autobahn mit 145 kmh Festgestellte Geschwindigkeit von der Polizei angehalten.
kurze erklärung:
warscheinlich wäre mir dieses erste vergehen warnung genug gewesen, aber leider habe ich den anhöherungsbogen erst bekommen, nachdem ich angehalten wurde. naja, schön blöd von mir auch gewesen am 3.2. (karnevall) so zügig unterwegs gewesen zu sein (eigentlich waren es 170kmh, aber laut den beiden polizisten wurden 15% tolleranz abgezogen) allerdings bin ich da nicht mit meinem eigenen auto (vw jetta, 72ps) sondern mit dem opel vectra (120ps) meiner eltern unterwegs gewesen. das auto hat selbstverständlich ein etwas anderes verhalten in sachen lautstärke und spursicherheit bei hohem tempo :S (mit meinem kleinen jetta fahr ich selten bis nie schneller als 140... kost dann zuviel sprit) wie auch immer, ich habe schlicht und ergreifend das 100kmh schild übersehen, weil die autobahn frei war, keine straßenschäden und ich zugegebenermaßen auch nachdem ich schon knapp 4 stunden fahrt hinter mir hatte nicht so sehr drauf geachtet habe (autobahn is ja normalerweise dafür da um zügig von a nach b zu kommen). immerhin habe ich nichts getrunken und auch niemanden mit lichthupe o.ä. bedränkt. wozu auch? die autobahn war ja so gut wie leer
allerdings verwundert mich etwas die situation, das ich für das erste vergehen bereits den bußgeldbescheid erhalten und bezahlt hatte (nach knapp 6 wochen ist der eingetroffen) heute jedoch erst post vom straßenverkehrsamt erhalten habe, das ich an einem aufbauseminar teilnehmen muss. klar, bei 1punkt im register (immerhin keine probezeitverlängerung oder fahrverbot)
von der zweiten sache jedoch habe ich bis heute noch nichts weiter gehört. dabei geht es da um unweit mehr. saftige geldbuße, 3 punkte und ein monat lappen weg.
meine frage daher: was ist das schlimmste womit ich rechnen muss? was ist realistisch? und besteht die möglichkeit (der 3.2. ist ja auch schon knapp 3 1/2 monate her) das die 2. tat verjährt oder gilt das nur dafür das der fahrer ermittelt werden kann (personalien haben die aufgenommen, bzw halt nach meinem führerschein gefragt)?
doof dabei ist das ich zum 1.8. meine ausbildung anfange und dafür auf den wagen angewiesen bin um da hin zu kommen.
vielen dank im vorraus für eure hilfe
gruß
der andre
14 Antworten
Also,
du bist einmal 24 km/h zu schnell gefahren in der Probezeit.
Das macht wie du schon sagst eine Nachschulung aber auch eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren + den Rest der Alten.
Wie das jetzt aussieht weil du danach nochmal angehalten wurdest mit viel zu viel zu schnell, das weiß ich nicht.
Will dir da jetzt keinen Horror machen.
Vlt. für die Zukunft dran denken sich an die Tempolimits immer einigermaßen zu halten.
ja, an und für sich tu ich das auchwohl. und ich hab auch (insbesondere wegen der sache mit der baustelle!) aus der sache gelernt. und schönreden will ich das mit dem zuschnell fahren im 2. fall auch ned. ich meine, jedes auto hat einen tacho und ab und zu muss man da auchmal einen blick drauf werfen 😉
aber ich frage mich was jetzt im "worst case" genau passieren kann
für das erste vergehen wurde keine probezeitverlängerung angeordnet (oder bekomme ich die tage noch einen dritten brief, der nochmal 30 euro aleine fürs papier kostet, wo das dann nochmal gesondert drinn steht?)
Also Gebühren musst du auf alle Fälle noch zahlen. Bei 50 Euro Bußgeld und einem Punkt zahlt man noch ca. 25 Euro Gebühren.
Bei 3 Punkten Strafe plus den einen anderen Punkt (also 4) kann es gut sein, dass dir der Führerschein wieder entzogen wird und dir erstmal keine Chance mit einem Aufbauseminar gegeben wird.
Aber so firm bin ich mit den Sachen auch nicht.
ich hab ja diese 25,60€ schon 2x bezahlt
einmal als der bescheid mit dem bußgeld kam (40€ + diese 25,60) und jetzt noch einmal als der bescheid kam das ich nen aufbaukurs machen muss (25,60 + 5euro nochwat auslagen)
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Re: Fragen zu Punkten
Zitat:
Original geschrieben von vwjetta2gl
und besteht die möglichkeit (der 3.2. ist ja auch schon knapp 3 1/2 monate her) das die 2. tat verjährt oder gilt das nur dafür das der fahrer ermittelt werden kann (personalien haben die aufgenommen, bzw halt nach meinem führerschein gefragt)?
Die Tat ist verjährt, wenn sich die "Brüder" 3 Monate lang nicht melden. Hast du in der Zwischenzeit einen Anhörungsbogen bekommen, starten die 3 Monate erneut (so isses mir damals erklärt worden 😉 ).
Übrigens hatte mein Fahrlehrer recht gehabt: Fast alle Nachschüler sind männlich fast alle sind wegen Geschwindigkeitsübertretung da...
Wenn die zweite Aktion nicht verjährt (da kenne ich die Fristen nicht) sollte der Lappen theoretisch weg sein. Denn mit dem zweiten Punkteverstoß innerhalb der Probezeit ist es eigentlich aus - beim ersten Mal gibts ja noch Aufbauseminar+Verlängerung, aber beim zweiten Mal dann nicht mehr.
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von vwjetta2gl
für das erste vergehen wurde keine probezeitverlängerung angeordnet
Warum eigentlich nicht? Wird die nicht normal immer verlängert, sobald man nen Punkt bekommt?
Also nicht, dass ich dir das jetzt wünschen würde, aber ich hab das mal so gelernt.
Zitat:
Original geschrieben von Anja1984
Warum eigentlich nicht? Wird die nicht normal immer verlängert, sobald man nen Punkt bekommt?
Also nicht, dass ich dir das jetzt wünschen würde, aber ich hab das mal so gelernt.
Normalerweise ja.
Entweder haben die das vergessen zu verhängen,zu schreiben, da kommt noch was oder er hats überlesen.
Wir hoffen aber mal das wg. den 45 zu schnell er den Schein überhaupt behalten darf und nicht irgendwann mal neu machen darf.
Also, meines Wissen ist es in der Probezeit so:
1. Verstoß -> Aufbauseminar (sonst Entziehung der Fahrerlaubnis), Verlängerung der Probezeit (von 2 auf 4 Jahre)
2. Verstoß -> schriftliche Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
3. Verstoß -> Entziehung der Fahrerlaubnis
also ich hab mal bei der zuständigen fahrschule für das seminar angerufen und die haben mir dann gesagt das eine probezeitverlängerung in jedem fall vorgenommen wird. schrifftlich hab ich das zwar nicht, aber das finde ich eigentlcih auch garnicht so schlimm.
aber ich erinnere mich das es noch sowas wie a verstöße und b verstöße gab... wie hing das nochmal zusammen?
das was mich im moment wirklich am allermeisten beschäftigt ist die frage ob diese 2. sache nun verjährt ist oder nicht?
3 monate sind zwar mitlerweile um und ich hab noch nichts weiter von dehnen gehört, aber bekommt man überhaupt einen anhörungsbogen wenn man angehalten und nicht geblitzt wird?
Wie fährst Du erst nach der Probezeit ? scheinst mir noch nicht reif für einen Schein zu sein.
opaboris
Mal dazu:
www.verkehrsportal.de
--> dort findest alles was a und b Verstöße sowie ne extra Ecke für die Probezeitler angeht.
Ist wirklich interessant - und v.a. kein Hörensagen sondern fundiert (das geht jetzt nciht gegen die Mitschreiber hier, wirklich nicht 🙂) - guck dir das mal an 🙂
Grüße - und mal Fuß vom Gas
Schreddi
unter dem link steht einiges, aber leider nix bezüglich der verjährung wenn man auf der bahn angehalten wurde (ist das dann noch verfolgungsverjährung?)
leider habich auch in dem forum von der seite nix weiteres gefunden.
aber keine sorge, das mit dem gas weg hab ich durch die sache jedenfalls gelernt 🙂 vieleicht ist die ganze kohle die ich da reinsteck ja doch für was gut
aber diese unwissenheit ob und was mir in der richtung da noch blüht ist trotzdem echt schlimm...
@vwjetta2gl
Ich hatte überlesen, dass du beim 2ten Mal angehalten und nicht geblitzt worden bist. Daher weiß ich auch nicht, ob du überhaupt einen Anhörungsbogen bekommst. Die müssen dir doch irgendetwas gesagt haben, was passiert.
Wenn seit dem 3.2. nichts gekommen ist, dürfte wirklich nichts mehr kommen...