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Fragen zu Firmenwagenbesteuerung

Themenstarteram 3. Dezember 2008 um 16:55

Hallo zusammen,

bin ich mit diesem Thema in der Rubrik "Finazierung" überhaupt richtig ???

Ab dem 01.01.2009 steht mir ein neuer Firmenwagen auch zur privaten Nutzung bzw.

Fahrten von der Dienststelle zur Wohnung zur Verfügung.

Die pauschale 1%-Regelung zzgl 0,03% vom BLP x Entfernung Arbeistst.-Whg sind mir bekannt.

Da käme ich auf eine zusätzliche Summe von € 7.007,40 brutto p.a. (€ 583,95 im Monat).

Auch die Fahrtenbuchrechnung kenne ich mittlerweile.

Wenn ich rechnerisch die Fahrtenbuchmethode anwende und die Erfahrungswerte bzgl. der Anzahl der Fahrten

Whg-Arbeitsst.-Whg und die bekannten festen Kosten zu Grunde lege, dann komme ich auf ein Jahresbruttoplus von

€ 3.065,00 (das wären ja im Monat € 255,42)

Frage 1: Ist es möglich, dass ich von vorn herein die € 255,42 fiktiv brutto auf mein Gehalt bekomme und nicht der 1%-Regelung unterworfen werde oder ist immer erst die 1%-Geschichte Pflicht und hinterher in der Einkommemsteuererklärung kann ich dann mit dem Finanzamt per Fahrtenbuch abrechnen ????

Noch eine Frage: Bei uns gilt grundsätzlich die 1%-Regelung. Angenommen, die Antwort auf Frage 1 lautet: Ja, es geht auch gleich Fahrtenbuchregelung.

Welchen Mehraufwand hat die Buchhaltung, wenn bei mir die Fahrtenbuchregelung angewendet wird?

Dritte und letzte Frage: Fahrten, die ich von zu Haus mache und NICHT ins Büro fahre, sind das komplett Dienstfahrten oder muss ich davon den Privat-Km-Anteil abziehen ???

Beispiel: (Ich bin Vorstandsfahrer) Morgens fahre ich zu meinem Chef mit "MEINEM" Dienstauto. Beim Chef steige ich in den Luxus-Firmen-Schlitten von unserem Chef und fahre ihn den ganzen Tag bis spät Abends durch die Landen von Termin zu Termin. Abends fahre ich von meinem Chef wieder mit "MEINEM" Auto nach Haus.

Von mir zu Diensstelle: 43km. Von mir zum Chef: 145km. Sind an dem Tag nun 145km (x2) Dienst-km angefallen oder muss ich die km von der Whg zur Arbeittstätte (2x) (die ich ja nicht anfahre) davon abziehen ???

Sollte da jemand was wissen, bin ich für Antworten echt dankbar.

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15 Antworten

zu (1) Ja, der Arbeitgeber darf die FAhrtenbuchmethode anwenden. Er darf jedoch nicht pauschal vorab 255,42€ geldwerten Vorteil ansezten, "weil das bei korrekter Anwendung der Fahrtenbuchmethode wohl rauskommen würde."

zu (2) Problem wird nicht der (unerhebliche) Aufwand sein, sondern das Mistrauen des Arbeitgebers gegenüber seinem dem Arbeitnehmer, ein ordentliches Fahrtenbuch abzuliefern und der Wunsch, Ärger und Diskussionen über den Zustand des Fahrtenbuches zu vermeiden.

zu (3) Die Fahrten sind Dienstfahrten, sofern sie nicht zu *irgendeiner* regelmäßigen Betriebstätte führen. Den Vorstand 1x pro Monat abholen wäre eine Dienstfahrt. Jede Woche 2x zur Wohnung des Vorstands und zurück wäre (für Dich) eine Fahrt zwischen Deiner Wohnung und regelm. Arbeitsstätte. Die Abgrenzung ist nicht ganz einfach und gesetzlich nicht klar geregelt.

Bin kein Steuerberater - alle Angaben ohne Gewähr - die Personalabteilung bzw. Buchhaltung Deines Arbeitgeber sollte die Fragen kompetent beantworten können.

Oliver

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 6:48

Moin Oliver,

tja, grundsätzlich werden die Firmenwagen bei uns nach der 1%-Regelung versteuert. Um von vorn herein nicht so viel Netto-Gehalt weniger zu haben, müsste ich meinen Chef dazu überreden (gute Erfolgschancen), ausnahmsweise die Fahrtenbuchmethode zu nehmen.

Das große Problem gegenüber dem Finanzamt sind aber die Fahrten von mir zu Haus zum Wohnort des Chefs.

Das ist doch schon mehrmals im Monat.

Ich kann bein FA ja schlecht nachfragen, "wie-wir-uns-da-einigen". Das geht wohl nach hinten los. Leider gibt es dafür

auch nicht sehr viele Vergleichsfälle.

Das Misstrauen des AG mir gegenüber kann ich ausschliessen (seit 17 Jahren hier Vorstandsfahrer), da ich bei uns für alle Fahrzeuge verantwortlich bin, mit allem PiPaPo Einkauf, Verkauf, Versicherung, evtl. Schadenabwicklung, Kontrolle der anderen Fahrzeuge sowie deren Fahren und Km-Leistungen, etc......., einschliesslich der Vorstandsfahrzeuge A8 4.2 TDI. Ich bilde mir ein, dass ich ich vollstes Vertrauen geniesse und auch einen super Draht zum Chef habe ;-)

Da es jetzt kurz vor der Entscheidung steht, ob ich in Zukunft den "Zwischen-fahr-Astra-Caravan" versteuern muss, muss eine Regelung getroffen werden. (Problem ist nicht mein AG sondern sind die Prüfer !!! )

Die Regelung ist, dass

1. bei uns KEINE Privat Km gefahren werden dürfen (2000 km p.a. sind frei). D.h. auch die Fahrten Whg-Arbeit sind Privat-km!!!!

2. jeder km darüber hinaus mit 18 ct bezahlt werden muss.

3. mein Privat-km-Anteil bei geschätzten 65% der Jahresfahrleistung liegt. (ohne großartige extra Privatfahrten)

Angewendet auf die pauschale 1%-Regelung heisst das für mich: ca. € 450,-- im Monat weniger Nettolohn (alle Kosten auf den Monat umgelegt).

Und wenn ich das mache, dann habe ich einen ***sorry***: scheiß-Opel-Astra für viel Geld, den nicht mal meine Frau nutzen darf

oder den ich gar für den Urlaub benutzen darf.

DAS GEHT JA GAR NICHT !!!!!

Nun habe ich grad mein Motorrad verkauft und habe insgesamt eine Summe von ca 12000€ für ein zusäzliches Privat-Fz in bar zur Verfügung.

Ergo werde ich dann wohl ab 01.01.09 mit meinem Privat-Fz zur Diensstelle fahren und erst dort einen Firmenwagen besteigen.

Ausserdem fahre ich nicht regelmässig Mo-Fr morgens zur Arbeit und Abends zurück. Es kommen viele dienstliche Übernachtungen dazu

und oftmals fahre ich mit einem Vorstandsauto oder Geschäftsführerauto nach Haus, das bringt die Situation mit sich. Für diese Autos wird absichtlich und ausdrücklich kein Nachweis der Km geführt !!!Das macht insgesamt 25-30% meiner Fahrten Whg-Arbeit aus.

Dann werde ich mir wohl was nettes Privat kaufen und mal rechnen, was ich für eine ca-Gesamt-Summe von € 450,-- im Monat so für ein Auto fahren kann.

Habe ich (in meiner verärgerten Erregung) vielleicht noch einen wichtigen Punkt vergessen ???

Verständnissfrage:

Du schreibst einmal: "Ab dem 01.01.2009 steht mir ein neuer Firmenwagen auch zur privaten Nutzung bzw.

Fahrten von der Dienststelle zur Wohnung zur Verfügung." und dann "...bei uns KEINE Privat Km gefahren werden dürfen (2000 km p.a. sind frei). D.h. auch die Fahrten Whg-Arbeit sind Privat-km"

Da blicke ich nun nicht mehr durch. Oder habe ich was verwechselt?

Wenn Du offiziell laut AG keine Privatfahrten fahren darfst, dann musst Du doch auch nicht zu 1% versteuern, oder?

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Verständnissfrage:

Du schreibst einmal: "Ab dem 01.01.2009 steht mir ein neuer Firmenwagen auch zur privaten Nutzung bzw.

Fahrten von der Dienststelle zur Wohnung zur Verfügung." und dann "...bei uns KEINE Privat Km gefahren werden dürfen (2000 km p.a. sind frei). D.h. auch die Fahrten Whg-Arbeit sind Privat-km"

Da blicke ich nun nicht mehr durch. Oder habe ich was verwechselt?

Wenn Du offiziell laut AG keine Privatfahrten fahren darfst, dann musst Du doch auch nicht zu 1% versteuern, oder?

Hallo Drloet,

ich korrigiere: ich könnte den Wagen benutzen, wenn ich das möchte.

Privatfahrten sind grundsätzlich alle Fahrten, die nicht dienstlich begründet sind.

Also auch Fahrten Wohnort-Arbeit-Wohnort.

Diese Fahrten dürfen natürlich gemacht werden. Aber eben nicht zum "Null-Tarif".

2000km davon sind frei.

Darüber hinaus sind keine Privatfahrten erlaubt, auch keine anderen Fahrer (z.B Familie).

Jeder, der einen Firmenwagen mit nach Haus nimmt, müsste ihn nach der 1%-Regelung (oder Fahrtenbuch) versteuern.

Denn der geldwerte Vorteil ist ja bereits für die Fahrten Whg-Arbeit vorhanden.

Was dann jede einzelne Firma an Regelungen hat, ist höchst unterschiedlich.

Bei einigen kannst Du fahren, bis zum geht-nicht-mehr, Firma bezahlt.

Bei anderen kannst Du eben nur nach Haus und sonst nichts und noch schlimmer, wie bei uns,

nicht mal das komplett auf Firmenkosten.

Zum Verständnis: Bisher hatte ich immer irgendeinen Dienstwagen für diese Fahrten.

Duch den neuen Vorstand und dadurch veränderte Wohnorte, ist ein Auto "extra für mich"

angeschafft worden.

Aber nun soll ich das Teil versteuern ???? Mmmm, das rechnet sich für mich nicht, nach dem jetzigen Stand der Dinge.

Dann müsste ich zusätzlich zur Besteuerung ca 200€ im Monat nur für die Fahrten zur Firma an die bezahlen !!!

(15000km p.a., -2000kmfrei, =13000km x 0,18€= 2340€ im Jahr)

am 9. Dezember 2008 um 10:34

Moin Jörn,

ganz ehrlich: Nettes Angebot vom Chef, aber ich denke, das rechnet sich für Dich nicht.

1. 2000 km frei? die Fahrten Wohnung-Dienststelle: 220 Tage x 2 x 43 km = 18920 km. NUR für die FWA, noch gar nicht gerechnet die 145 km fahrten

2. Wenn die 145 km-Fahrten öfters vorkommen (und das ist im Fahrtenbuch zu sehen) KANN es sein, dass das FA sagt: Ihre regelmäßige Dienststelle ist nicht 43 km weg, sondern 145 km. Und dann wirds teuer

3. Die Fahrtenbuchregelung ist allein schon schwer; was noch schwerer ist: alle Zahlungen, die Du selber leistest, werden gegen den sog. geldwerten Vorteil aufgerechnet - und das muss auch jemand machen in der Buchhaltung. Also kann es passieren, dass ein Sachbearbeiter nur mit Deiner DW-Abrechnung beschäftigt ist- nee.

Also, in Summe: lieber das Geld nehmen und ein eigenes Auto kaufen.

Kleiner Tip 1: Der AG kann Dir auch steuerfrei Benzingutscheine sponsorn

Kleiner Tip 2: Der AG kann Dir die betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder sponsorn

Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 13:24

Moin CColumbus,

nachdem ich mich nun intensiver informiert habe, komme ich zu dem gleichen Schluss:

Das lohnt sich für mich überhaupt nicht.

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 8:53

So, ich noch mal....

Nachdem nun endlose und teilweise inkompetente Vorschläge in der Firma gemacht wurden,

habe ich "meine" Geschäftsleitung so weit, dass sie folgende Regelung akzeptieren würde:

Ich fahre den Firmenwagen zu dienstlichen Fahrten (ist klar, nää ??? ) und für Fahrten Wohnort-Arbeitstätte.

Mehr nicht. Keine Privatfahrten. Keine 18ct pro km für Fahrten Whg-Arb. Nachweis durch Fahrtenbuch, welches

sehr regelmässig kontrolliert wird.

Jetzt zur GENAUEN Berechnung des geldwerten, zu versteuernden Vorteils:

1. Frage: Die 1%-Versteuerung fällt weg, da KEINE Privatfahrten erlaubt, RICHTIG ???

2. Frage: Nur 0,03%-Versteuerung, also 0,03% von 25.500€ x 43 km= € 328,95. Mehr nicht. Das ist alles.

Ich muss also die 329 € als geldwerten Vorteil versteuern und habe dann ca 160 € netto weniger RICHTIG???

Ich wünsche Euch allen ein frohes Fest mit netten Geschenken undundund.

Zitat:

Original geschrieben von JoernM

 

1. Frage: Die 1%-Versteuerung fällt weg, da KEINE Privatfahrten erlaubt, RICHTIG ???

2. Frage: Nur 0,03%-Versteuerung, also 0,03% von 25.500€ x 43 km= € 328,95. Mehr nicht. Das ist alles.

Ich muss also die 329 € als geldwerten Vorteil versteuern und habe dann ca 160 € netto weniger RICHTIG???

Müsste aus meiner Laiensicht so hinhauen, mit der Einschränkung, dass Du zwar erst mal 160,- Euro weniger netto im Monat hast, dafür aber nicht für die Fahrten von der Wohnung zur Diensttelle tanken musst, und somit wieder auf den gleichen monatlich zur Verfügung stehenden Betrag kommst.

Wenn Du dann noch rechnest, dass Du keinen Wertverlust, Verschleiß, und keine Reparaturen am eigenen Auto hast, dann lohnt sich die Sache durchaus.

Lediglich so ein Fahrtenbuch zu führen wird nerven.

am 25. Dezember 2008 um 0:01

na toll, ich habe mir das hier mal gerade durchgelesen und komme jetzt gar nicht mehr klar.

ich bekomme auch im januar ein dienstwagen den ich mit fahrtenbuch führen soll.

normal wollte ich mehr geld vom arbeitgeber. der hat mir das angebot gemacht das er mir ein pkw zur verfügung stellt weil ich jeden tag 130 oder 170 km zum büro fahre. ( zweigstellen, der hauptsitz ist noch mal 200 km weit weg.)

zusätzlich habe ich noch dienstreisen mit ca. 800 km pro monat.

heist das jetzt das die km zuhause - büro zu versteuern sind???

kann ich dann beim finazamt die km zur arbeit noch geltent machen???

am 25. Dezember 2008 um 0:31

ach ja zu den kosten: der arbeitgeber übernimmt alle kosten für den dienstwagen bis auf benzin, das muss ich selber zahlen.

Hallo jj911,

ich fange mal mit Deiner letzten Frage an:

JA, die km kannst Du beim FA in Deiner Steuererklärung geltend machen.

Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils wird zunächst 1% des BruttolistenNEUpreises Deines Firmenautos angesetzt.

Aber nur, wenn Du das Auto auch für Privatfahrten nutzen darfst. Ansonsten entfällt die 1%-Regelung.

Wenn Du den Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nutzen darfst, kommen noch mal 0,03% vom

BruttolistenNEUpreis des Autos multipliziert mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte dazu.

Das zusammen ergibt den zu versteuernden geldwerten Vorteil.

Beispiel: Auto kostet neu nach Liste € 30.000. 1% davon sind € 300,--

Dann die 0,03% von € 30k sind € 9,-- multipliziert mit Deiner einfachen Entfernung zur Arbeitsstätte.

Das wären bei 170km € 1530,-- !!!

Addiert ergibt das € 1.830,-- zu versteuernder geldwerter Vorteil. DAS IST RICHTIG HEFTIG !!!

Ich gehe aber mal davon aus, dass Du von zu Haus abwechselnd in Eure Bürozweigstellen fährst und nicht in den Hauptsitz des Abeitgebers.

Dann sind die Fahrten in die Zweigstellen von zu Haus aus Dienstfahrten und nur die Fahrten in die Zentrale sind Fahrten vom Wohnort zur regelmässigen Arbeitsstätte.

Bei dem letzten Satz bin ich mir aber nicht 100%-ig sicher.

Wenn Du aber die Benzinkosten selber trägst, dann kannst Du diese vom zu versteuernden geldwerten Vorteil wieder abziehen. Ob nun gleich und sofort oder bei der Steuererklärung, keine Ahnung.

Nur stellt sich für mich die Frage: Fährst Du 60-70tausend km p.a. zur Arbeit und zurück ???

danke schon ein mal für deine schnelle antwort.

also privat möcht ich das auto nicht nutzen, nur rein für die fahrten zur arbeit und für die dienstfahrten.

zur genauen km berechnung: von mir bis zur firmenzentrale sind es 200 km. zu den zweigstellen sind es von mir zuhause 65 oder 85 km einfache strecke.

mein chef meinte das ich nichts dazu zahlen muss ausser selber tanken!

normal wäre es so das der dienstwagen in der zentrale stehen muss und wenn ich ihn brauche muss ich ihn da erst abholen aber weil die zentale so weit weg ist gibt es die möglichkeit das der dienstwagen bei mir zuhause stehen darf und ich das auto von dort aus mit fahrtenbuch nutzen darf.

privat habe ich ja meinen passat der weit aus besser und teurer ist als der dienstwagen und so habe ich ja auch ein nachweis das ich den dienstwagen nicht privat nutzen brauch.

Zitat:

Original geschrieben von jj911

privat habe ich ja meinen passat der weit aus besser und teurer ist als der dienstwagen und so habe ich ja auch ein nachweis das ich den dienstwagen nicht privat nutzen brauch.

Das reicht dem Finanzamt aber als Nachweis nicht aus. Da wirst Du ein akribisch genau geführtes Fahrtenbuch führen müssen.

 

Zitat:

Original geschrieben von jj911

zur genauen km berechnung: von mir bis zur firmenzentrale sind es 200 km. zu den zweigstellen sind es von mir zuhause 65 oder 85 km einfache strecke.

Wie das nun gerechnet wird, müsste Dir dann wahrscheinlich ein Steuerberater erzählen.

Denn es ist ja nicht egal, ob Du einfache Strecke 200km oder 65km für die Fahrt zur Firma versteuern musst.

Aber ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzgerichtes sagt, dass es ausreicht, wenn ein Mitarbeiter nur 1 mal in der Woche an den Betriebssitz fährt, darin eine regelmässige Arbeitstätte zu sehen und deshalb der geldwerte Vorteil dafür angesetzt werden muss.

In Deinem Fall sind das bei einem Auto, nehmen wir jetzt mal 20.000€ Neupreis, 0,03%von 20k€= €6,0 x 200km= 1200€ geldwerter Vorteil.

Was da netto weniger bei Dir raus kommt, kannst Du Dir selber ausrechnen (lassen).

Die 1%-Regelung fällt dann ja weg, weil Du das Auto nicht privat nutzt. (Am besten von der Firma per schriftlichem Verbot ausprechen lassen, mit Fahrtenbuchauflage).

 

 

 

anke erst mal. da werd ich mir erst mal ein termin im steuer büro machen und mit meinem chef alles weitere besprechen.

normal wollte ich ja 250,- netto pro monat mehr haben. das wollte er aber nicht und hat mir das auto angeboten. so hätte ich keine kosten für die vielen km und ich müsste mein privat pkw nicht nutzen.

na da bin ich ja jetzt mal gespannt was da raus kommt...

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