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Fragen zu fiktiver Abrechnung, Gutachten und Reparatur

Themenstarteram 10. März 2022 um 16:21

Es handelt sich um einen Haftpflichtfall, die Haftung ist 100% beim Gegner.

Beschädigt ist jede Menge Blech, ein Rad und notwendig ist eine Achsvermessung. Rep-Kosten lt. Gutachten netto ca. 8000 EUR, Dauer 5 Tage. Anwalt macht die Abwicklung.

Das Gutachten basiert auf den Verrechnungssätzen einer BMW Vertragswerkstatt mit großzügigem Austausch der betroffenen Teile.

Der KVA des Lackierers unseres jahrzehntelangen Vertrauens hat andere Verrechnungssätze und kalkuliert mit Instandsetzung anstelle von Neuteilen.

Die Differenz ist, sagen wir: erheblich.

Der Plan ist, fiktiv nach Gutachten abzurechnen und alle erforderlichen Arbeiten beim diesem Lackierer durchführen zu lassen.

Meine Fragen an die Profis und Leute mit Erfahrung:

Kann ich die Mehrwertsteuer der Reparatur einfordern oder darf die Versicherung dann die Reparaturkosten auf die tatsächlich angefallene Höhe kürzen ?

Der Anwalt sagt dazu: Mimimi und möchte sich nicht festlegen. Er rät eher ab. Ich sehe das etwas anders.

Zweite Frage: Da nicht nach Gutachten repariert wird, sehr wohl aber sach- und fachgerecht vom Meisterbetrieb: Kann es später Ärger geben hinsichtlich des Vorschadens bei einem angenommenen weiteren Unfall? Der Gutachter bekäme in dem Fall das erste Gutachten und die Reparaturrechnung zur Verfügung gestellt.

Dritte Frage: Ich nehme an daß bei fiktiver Abrechnung das Fahrzeug ins HIS kommt. Kann ich, ohne in eine Falle zu tappen den Eintrag herausnehmen lassen indem ich die Rechnung vorlege?

Es ist auch hier das Problem das sach- und fachgerecht repariert wurde aber nicht nach Gutachten und die finanzielle Differenz.

Der Lackierbetrieb ist ein regional bekanntes Unternehmen bei dem die Arbeiten sowieso durchgeführt worden wären. Fast alle größeren Autohäuser lassen dort die Karosseriearbeiten durchführen.

Zu den letzten beiden Fragen bekomme ich vom Anwalt auch keine klare Aussage. Kann, kann nicht.

Danke für eure Einschätzung und Erfahrungen.

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107 Antworten

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 1. Mai 2022 um 12:08:03 Uhr:

Hierzu würde ich gern die Meinung vom Dellenzähler hören.

Ich stelle mir das schwierig vor: Der Gutachter sieht das offensichtlich reparierte Auto, aber keine Rechnung welche die Arbeiten und ggf. alle erforderlichen Teile belegen. Wie soll er einschätzen, ob die Reparatur sach- und fachgerecht im Sinne seines Gutachtens ausgeführt wurde?

Wenn er das nicht zweifelsfrei einschätzen kann ohne z.B. das Auto zu zerlegen wird er kaum eine solche Bescheinigung ausstellen wollen.

Außerdem wird ein Laie, auch wenn er handwerklich begabt ist, eine einwandfreie sach- und fachgerechte Reparatur nicht hinbekommen weil ihm das Fachwissen fehlt. Karosseriebauer, Lackierer und Mechaniker sind Lehrberufe. Youtube - Filmchen sind dafür kein Ersatz. Von fehlenden Werkzeugen und Unkenntnis der Verfahren ganz zu schweigen.

Ich wäre mir nicht sicher das eine Bescheinigung des Gutachters ausreicht wenn keine weiteren Nachweise beigebracht werden können.

In meinem Fall habe ich mich daher entschlossen den Reparaturweg weitestgehend einzuhalten was auch durch entsprechende Rechnungen belegbar ist.

Gern.

Wenn mir keine Nachweise vorgelegt werden, würde ich mich hüten einen Nachbericht zu fertigen, welcher einen Raparaturweg "nach Gutachten" bestätigt.

Ich sehe ja nur das Ergebnis, nicht den den vorgenommenen Reparaturweg, somit kann ich den auch nicht beurteilen.

Deine Vorgehensweise hier, halte ich für sehr Klug.

Für meinen Teil auf jeden Fall danke für die Infos.

Da ich die Teile besorgt habe steht auf der Rechnung was gearbeitet worden ist mit dem zusatz dass die Teile angeliefert wurden.

Ich kann es eh nicht mehr ändern Auto ist ja schon wieder heile.

Themenstarteram 3. Mai 2022 um 9:48

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Mai 2022 um 16:02:52 Uhr:

Wenn mir keine Nachweise vorgelegt werden, würde ich mich hüten einen Nachbericht zu fertigen, welcher einen Raparaturweg "nach Gutachten" bestätigt.

Danke dafür und schöne Woche !

dir auch !

Themenstarteram 30. Mai 2022 um 15:39

Kleines Update: Die Versicherung hat jetzt das Gutachten zusammengestrichen bzw. zusammenstreichen lassen. Eine Haftung aus Betriebsgefahr von 30% wird außerdem angenommen und dabei auf ein Urteil verwiesen, welches eine Situation beschreibt die nicht im Ansatz vorgelegen hat.

Reines Textbaustein Bullshit Bingo mit dem im ersten Versuch meine Ansprüche fast halbiert werden.

Es gibt jetzt eine Fristsetzung, danach wird unverzüglich Klage eingereicht.

Man kann wirklich nur dazu raten von Anfang an mit Gutachter und Rechtsanwalt vorzugehen. Die Versicherungen wollen es genau so.

Bitte berichte hier weiter.

Vielen Dank !

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 10. März 2022 um 17:53:44 Uhr:

Erfüllst du denn die Anforderungen, dass du fiktiv nach den BMW Stundensätzen abrechnen kannst?

Ich würde nämlich vermuten, dass die Versicherung dein Gutachten von einem Controlling prüfen lässt, wenn du fiktiv abrechnen willst. Damit wird deine erhoffte Differenz um einiges geringer werden.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 30. Mai 2022 um 17:39:49 Uhr:

Kleines Update: Die Versicherung hat jetzt das Gutachten zusammengestrichen bzw. zusammenstreichen lassen.

Meine Frage vom 10. März hast du niemals beantwortet.

Aber offensichtlich ist die Antwort: Nein

Viel Spaß beim Klagen.

Hoffe, du bist rechtsschutzversichert. Sonst wird nur noch teurer.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 30. Mai 2022 um 17:39:49 Uhr:

Man kann wirklich nur dazu raten von Anfang an mit Gutachter und Rechtsanwalt vorzugehen. Die Versicherungen wollen es genau so.

Sehe ich genau anders rum.

Du hast also offensichtlich jeden Rat hier ignoriert und jetzt wunderst du dich, dass dich die Versicherung nicht mit Geld zuschüttet, obwohl du selber nur billig reparieren lässt und damit einen großen Vorteil aus dem Schaden ziehen wolltest.

Themenstarteram 31. Mai 2022 um 3:04

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 30. Mai 2022 um 18:02:22 Uhr:

Bitte berichte hier weiter.

Werde ich machen, da ja einmal damit angefangen.

Am Ende gibt es auch mehr Details, die ich im laufenden Verfahren nicht öffentlich preisgeben möchte.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 30. Mai 2022 um 19:56:01 Uhr:

Meine Frage vom 10. März hast du niemals beantwortet.

Hoffe, du bist rechtsschutzversichert. Sonst wird nur noch teurer.

Frage beantwortet am selben Tag.

Die Möglichkeit mit den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt fiktiv ins Rennen zu gehen war und ist kein Thema. Auch nicht Gegenstand von Abzügen seitens der Versicherung.

Das du alles andere auch nicht verstanden hast und von der Materie nur sehr übersichtliche Kenntnisse hast: Dafür kann ich nichts.

Über meinen Versicherungsschutz oder die Möglichkeit eine Klage zu finanzieren mach dir bitte keine Gedanken.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 31. Mai 2022 um 05:04:18 Uhr:

@KaulKalkhoffe schrieb am 30. Mai 2022 um 19:56:01 Uhr:

Meine Frage vom 10. März hast du niemals beantwortet.

Sorry. Hab ich tatsächlich überlesen.

Nun gut. Dann hau rein.

Würd ich mir dann auch nicht gefallen lassen, wenn das Auto keine 3 Jahre alt ist und immer bei BMW war.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 31. Mai 2022 um 11:56:32 Uhr:

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 31. Mai 2022 um 05:04:18 Uhr:

@KaulKalkhoffe schrieb am 30. Mai 2022 um 19:56:01 Uhr:

Meine Frage vom 10. März hast du niemals beantwortet.

Sorry. Hab ich tatsächlich überlesen.

Nun gut. Dann hau rein.

Würd ich mir dann auch nicht gefallen lassen, wenn das Auto keine 3 Jahre alt ist und immer bei BMW war.

Nur der richtigkeit halber: Das Auto darf auch älter als 3 Jahre sein, nur müsste es scheckheftgepflegt sein.

Zitat:

@littlekeppi schrieb am 31. Mai 2022 um 12:04:44 Uhr:

Nur der richtigkeit halber: Das Auto darf auch älter als 3 Jahre sein, nur müsste es scheckheftgepflegt sein.

Nur der richtigen Richtigkeit halber: Beides spielt überhaupt keine Rolle...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. Mai 2022 um 12:10:17 Uhr:

Zitat:

@littlekeppi schrieb am 31. Mai 2022 um 12:04:44 Uhr:

Nur der richtigkeit halber: Das Auto darf auch älter als 3 Jahre sein, nur müsste es scheckheftgepflegt sein.

Nur der richtigen Richtigkeit halber: Beides spielt überhaupt keine Rolle...

Also kann ich bei einem 5-jährigen nicht Scheckheft gepflegten Reparaturschaden die BMW Stundenverrechnungssätze fiktiv abrechnen? Glaube ich kaum.

Im Gegensatz dazu kann ich beim 7-jährigen Scheckheftgepflegten genau das machen.

Lass ihn.

Der behauptet immer irgendwas, gibt sich selber 5 likes dafür, liefert aber nie Belege für seine Aussage.

Es soll immer so rüber kommen, als würde ein Anwalt, alles zu gunsten des Mandanten regeln können.

Auch wenn es eine klare Rechtssprechung seitens des BGH gibt.

Zitat:

@littlekeppi schrieb am 31. Mai 2022 um 12:13:26 Uhr:

Glaube ich kaum.

Glauben heißt bekanntlich nicht wissen und Glaube gehört in die Kirche...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. Mai 2022 um 12:22:00 Uhr:

Zitat:

@littlekeppi schrieb am 31. Mai 2022 um 12:13:26 Uhr:

Glaube ich kaum.

Glauben heißt bekanntlich nicht wissen und Glaube gehört in die Kirche...

Danke für deinen konstruktiven Beitrag. Kurze Recherche hat mich bestätigt. BGH sagt, Auto darf älter als 3 Jahre sein und wenn Scheckheft in Markenwerkstatt, dann diese Verrechnungssätze. Ein Verweis auf günstigere ist unzulässig.

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