Fragen zu fiktiven Abrechnung in der Vollkasko
Liebe MT-Community,
ich hätte eine Versicherungsfrage und hoffe, dass mir hier kurz jemand weiterhelfen kann. Es geht um einen selbstverschuldeten Unfallschaden mit einem 15 Jahre alten PKW, es greift die Vollkasko (mit SB, ohne Werkstattbindung).
Die Versicherung hat einen Gutachter beauftragt. Anhand des Schadensbildes hätte ich vermutet, dass es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausläuft. Glücklicherweise wurde dieser aber knapp vermieden. Zahlenbeispiel:
Wiederbeschaffungswert: 7.500 €
Reparaturkosten lt. Gutachten: 6.500 €
Restwert des Unfallwagens: 3.500 €
Das Auto soll auf jeden Fall weiter genutzt werden, vermutlich noch jahrelang (wird wenig gefahren). Ich hatte den Wagen schon mal bei einer freien Karosseriewerkstatt bzw. -lackierer vorgestellt, ohne die Versicherung zu erwähnen, und um eine grobe Schätzung für eine zweckmäßige / altersgerechte Reparatur gebeten. Dort wurden mit unverbindlich Reparaturkosten genannt, die weit unter der Schätzung des Gutachters lagen. Sicherlich basierten die Angaben der Werkstatt bei so einem alten Fahrzeug auf der Annahme, dass z.B. Gebrauchtteile verwendet werden, nur beilackiert wird, wo dies ein hinreichendes Ergebnis erwarten lässt, und der Stundensatz des Lackierers nicht wie im Gutachten veranschlagt dem eines Herzchirurgen entspricht. Die Reparatur wäre damit sicher nicht gleichwertig zu den Vorstellungen, auf denen ein SV-Gutachten basiert. Der Restwert des Fahrzeugs wäre nach der Reparatur auch entsprechend geringer, aber eine große Rolle wird das sicherlich nicht mehr spielen, wenn der in ein paar Jahren mal verkauft wird.
Fragen:
a) Was zahlt die Versicherung im Zahlenbeispiel aus, wenn man "fiktiv" abrechnet? Reparaturkosten lt. Gutachten abzgl. MWSt und SB, oder wird wie dann wie beim Totalschaden der Restwert des Unfallwagens noch zusätzlich abgezogen?
b) Wenn man fiktiv abrechnet und das Auto dann "zeitwertgerecht" (also wie oben skizziert preiswerter) reparieren lässt, als im Gutachten vorgesehen, erhält man dann zusätzlich auch die MWSt in der Höhe erstattet, in der sie tatsächlich angefallen ist?
Das bei einer fiktiven Abrechnung der Nachteil besteht, dass man nicht erneut einen Schaden an den betroffenen Teilen abrechnen kann, habe ich hier im Forum schon in Erfahrung gebracht. Wäre bei der Abwägung natürlich zu berücksichtigen, fällt aber sicher nicht so ins Gewicht.
18 Antworten
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 25. Mai 2022 um 19:36:11 Uhr:
Das erkläre mal!Reparaturkosten sind doch 1000 € unter WBW, warum soll das ein Totalschaden sein?
Weil die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand.
Daher ist eine Reparatur wirtschaftlich gesehen nicht mehr sinnvoll.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Mai 2022 um 20:13:18 Uhr:
Auch wenn kein Totalschaden vorliegt.?Mir wurde nur die Reparatur ohne Steuer ausbezahlt
Dann war entweder der WBA kleiner als die Reparaturkosten oder es war ein Haftpflichtschaden, bei dem es noch weitere Möglichkeiten zur Abrechnung gibt.
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 25. Mai 2022 um 20:27:45 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 25. Mai 2022 um 19:36:11 Uhr:
Das erkläre mal!Reparaturkosten sind doch 1000 € unter WBW, warum soll das ein Totalschaden sein?
Weil die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand.
Der TE schrieb
Zitat:
@der.kleine.nick schrieb am 25. Mai 2022 um 14:42:11 Uhr:
Wiederbeschaffungswert: 7.500 €
Reparaturkosten lt. Gutachten: 6.500 €
Restwert des Unfallwagens: 3.500 €
Reparaturkosten 6500 ist doch geringer als wiederbeschaffung 7500
Wiederbeschaffungsaufwand (WBA) = Wiederbeschaffungswert (WBA) - Restwert (RW)...