Fragen zu Anhängerbetrieb...
Hallo zusammen,
hab eine kurze Frage zum Fahren mit Anhänger...
Im Fahrzeugschein sind ja zwei Werte/Grenzen eingetragen wieviel man mit einem Fahrzeug ziehen darf...einmal mit ungebremsten und einmal mit gebremsten Hänger...
Darf ich nun das momentan tatsächliche Gesamtgewicht welches im Fahrzeugschein eingetragen ist einfach nicht überschreiten oder darf ich erst gar keinen Hänger anhängen, der das theoretisch überschreiten könnte, auch wenn ich ihn nicht über diese Grenze belade...????
Gruß und Danke
Marc
30 Antworten
Na ja, wie die Vorredner schon schrieben, ist es vollkommener Quatsch, was der vermeintliche Schutzmann da von sich gegeben hat. Ein Kraftfahrzeug darf einen solchen Anhänger ziehen, der von der tatsächlich vorhandenen Masse passt, es sei denn, die zulässige Zuggesamtmasse begrenzt die Kombination anderweitig.
Aber der Schutzmann hat ja auch noch einen anderen Brüller vom Stapel gelassen: ... die Reifen und Felgen sind zwar gerade noch zulässig, aber ich schreib mal 'ne Mängelkarte...
Na, wat denn nun? Ist es mangelhaft oder net?
Grüße der Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Na ja, wie die Vorredner schon schrieben, ist es vollkommener Quatsch, was der vermeintliche Schutzmann da von sich gegeben hat. Ein Kraftfahrzeug darf einen solchen Anhänger ziehen, der von der tatsächlich vorhandenen Masse passt, es sei denn, die zulässige Zuggesamtmasse begrenzt die Kombination anderweitig.Aber der Schutzmann hat ja auch noch einen anderen Brüller vom Stapel gelassen: ... die Reifen und Felgen sind zwar gerade noch zulässig, aber ich schreib mal 'ne Mängelkarte...
Na, wat denn nun? Ist es mangelhaft oder net?
Grüße der Gardiner
Naja, der ganze Beitrag war ja eigentlich nicht dazu geeignet, explizit herauszustellen, was gemeint war, das er z.B. das zGg vom Anhänger meinte, haben wir uns ja auch nur mit ein wenig Anhänger-Ahnung zusammengereimt, bzw. daraus, dass er nur in die Papiere geschaut hat, anstatt zu wiegen.
Entweder wirklich ungeschickt ausgedrückt, z.B. "gerade noch zulässig" kann auch heissen "nicht in Ordnung, deswegen Mängelkarte, aber reicht zum Weiterfahren"(wobei, mit nem Reifen, wo schon Tageslicht an die Karkasse kommt??😕😰), oder halt etwas viel zusammen geschnitten.
Auf jeden Fall genau richtig für Leute, deren Bildung aus "stand in der B**D" oder "des war es letzt im Fernseh´" besteht.😁😉
Gruß
MS
Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Aber erklär mal einem Polizisten, der dich nicht weiterfahren lassen will, dass er im Unrecht ist und dass Du eben doch weiterfährst, schon allein weil Du weit, weit weg sowohl vom Start als auch vom Ziel deiner Reise bist und keiner "mal eben" den Hänger holen kann, Stichwort "Wohnwagen".😁😁Gruß
MS
Naja - meinereiner wird da erstmal ein wenig die "Waldformel" anwenden. Auf einem Campingurlaub habe ich üblicherweise nicht die Lesezeichen meines "At-Home"-Rechners dabei - mit diversen Urteilen etc. Aber allein mit der Aussage wie in dem TV-Beitrag wäre ich keinen Millimeter zurückgerudert.
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Da es mittlerweile fast 2 Jahre ruhig im Thread war, dürfte es sich wohl erledigt haben.
Mittlerweile gibt es schon seit 19.01.2013 die nächsten Änderungen. 😁
Neue Frage: Ein Fahrradträger auf der Anhängekupplung mit Rädern führt zu einer deutlich erhöhten Last auf der Hinterachse.
Gilt jetzt die erhöhte maximale Last die bei Anhängerbetrieb im Fahrzeugschein eingetragen ist oder handelt es sich hierbei nicht um Anhängerbetrieb im juristischen Sinne und daher gilt weiterhin das normale Maximalgewicht?
Ein fahrradträger ist kein Anhänger (oder hat er Räder ? ), somit wird dieses Gewicht der Zuladung des Fahrzeugs zugeteilt...jedoch darf die Stützlast natürlich nicht überschritten werden....
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Ein fahrradträger ist kein Anhänger (oder hat er Räder ? ), somit wird dieses Gewicht der Zuladung des Fahrzeugs zugeteilt...jedoch darf die Stützlast natürlich nicht überschritten werden....
Immerhin habe ich mit der Nutzung von 85 kg maximale Stützlast durch vier Räder cirka 110kg mehr Last auf der Hinterachse (-25kg auf der Vorderachse) und da käme mir die erhöhte Last aus dem Anhängerbetrieb sehr recht. Aber ich gebe Dir auch Recht, da der Gesetzgeber fordert für diesen Fall auch keine besondere Höchstgeschwindigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Marvelman
Immerhin habe ich mit der Nutzung von 85 kg maximale Stützlast durch vier Räder cirka 110kg mehr Last auf der Hinterachse (-25kg auf der Vorderachse) und da käme mir die erhöhte Last aus dem Anhängerbetrieb sehr recht. Aber ich gebe Dir auch Recht, da der Gesetzgeber fordert für diesen Fall auch keine besondere Höchstgeschwindigkeit.Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Ein fahrradträger ist kein Anhänger (oder hat er Räder ? ), somit wird dieses Gewicht der Zuladung des Fahrzeugs zugeteilt...jedoch darf die Stützlast natürlich nicht überschritten werden....
Ein gescheit montierten Fahrradträger auf der AHK sollte auch bei einer Vollbremsung/Frontal-Einschlag des PKW nicht so zur Seite abhauen können also ein PKW-AH...
notting
Antwort der Polizeidirektion Heidelberg/Verkehrspolizei und auch von Mercedes Heidelberg nach Rücksprache mit einem TüV Mitarbeiter: Bei Montage des Fahrradträgers auf der Kupplung gilt die erhöhte maximale Last auf der Hinterachse von 1560 kg und auch das erhöhte Gesamtgewicht 2695 kg (jeweils plus 100 kg).
Also auch wenn ein Kupplungsträger kein Anhänger ist, so gilt wegen der Stützlast trotzdem die Sache als Anhängerbetrieb.
Ein Anhänger an der Halskette hat ja auch keine Räder :-)
Zitat:
Original geschrieben von Marvelman
Antwort der Polizeidirektion Heidelberg/Verkehrspolizei und auch von Mercedes Heidelberg nach Rücksprache mit einem TüV Mitarbeiter: Bei Montage des Fahrradträgers auf der Kupplung gilt die erhöhte maximale Last auf der Hinterachse von 1560 kg und auch das erhöhte Gesamtgewicht 2695 kg (jeweils plus 100 kg).
Also auch wenn ein Kupplungsträger kein Anhänger ist, so gilt wegen der Stützlast trotzdem die Sache als Anhängerbetrieb.
Ein Anhänger an der Halskette hat ja auch keine Räder :-)
Wie soll man dann die Bedingungen der Tempo-100-Regelung damit erfüllen? Die verlangen u.a. bestimmte Sachen bzgl. der Reifen, aber das Ding hat ja keine.
notting
Das kann ich Dir nicht sagen, mir war primär wichtig zu verstehen bis zu welcher Grenze ich den Wagen jetzt beladen kann.
Formal besteht aus Gesetzgebungssicht keiner Höchstgeschwindigkeit für Fahrradträger. Nur Thule hat mir gesagt, dass sie nur bis max 120 km/h eine Gewährleistung sicherstellen.
NachDefinition von Anhänger in der StVO handelt es sich ja auch nicht um einen Anhänger...
Zitat:
Original geschrieben von Marvelman
Das kann ich Dir nicht sagen, mir war primär wichtig zu verstehen bis zu welcher Grenze ich den Wagen jetzt beladen kann.
Formal besteht aus Gesetzgebungssicht keiner Höchstgeschwindigkeit für Fahrradträger. Nur Thule hat mir gesagt, dass sie nur bis max 120 km/h eine Gewährleistung sicherstellen.
NachDefinition von Anhänger in der StVO handelt es sich ja auch nicht um einen Anhänger...
Wieso schreibst du dann
Zitat:
Also auch wenn ein Kupplungsträger kein Anhänger ist, so gilt wegen der Stützlast trotzdem die Sache als Anhängerbetrieb.
notting
Ich bin nicht der Jurist, daher kenne ich die Gründe nicht.
Vielleicht hätte es im Zulassungsschein heißen müssen, wenn die "Anhängekupplung genutzt" wird erhöht sich die maximal zulässige Last auf der Achse weil diese Stützlast zusätzlich unterstützt wird.
Vielleicht dachte man ursprünglich dass eine Anhängekupplung immer durch Anhänger (mit Rädern) genutzt wird, daher die Bezeichnung "im Anhängerbetrieb"
Die Maximalgeschwindigkeit wird eingefordert weil das Schlingern eines Anhängers verhindert werden soll, was aber im Fall eines Kupplungsträgers nicht relevant ist, daher benötigt man auch keine 100km/h Berechnung....
Kommando Bimberle, jetzt habe ich vom TüV Sued schriftlich per email eine entgegengesetzte Antwort:
...
die in Feld 22 eingetragenen Gewichte gelten nur für den Anhängerbetrieb ( Begrenzung der zul Geschwindigkeit auf 80 bzw 100km/h)
ein gleichsetzen mit einer auf der Kupplung montierten Last ist hier nicht vorgesehen.
ES GELTEN DIE NORMALEN ACHSLASTEN IN FELD 7.2,8.2!!!
...
Vielen dank für eure Antworten, ich werde die Mail jetzt auch noch an meine Mercedes NL schicken