Fragen Quotenvorrecht

Ein Hallo in die Runde,

hatte einen Parkplatzunfall. Habe hier auch schon geschildert : Wie vorgehen bei Vorschlag Versicherung Teilung Kosten? (platzte in die Unterhaltung rein)

Zum Stand der Dinge. Ich ging von meiner Unschuld aus. Beauftragte einen SV der gegner. Versich.. Selbiger bestätigte mir auch, das ich stand während des Zusammenstoßes. Aber das wäre nur seine Meinung, man hätte am Unfallort Unfallpunkte machen müssen usw.

Ich las im Netz etwas von einem Quotenvorrecht.
Hab noch keine Schadenssumme. Laut Aussage der Werkstatt ca. 3000€. Gehe aber realistisch von einer Haftungsquote 50/50 aus. Hab eine Vollkasko mit 300€ SB. Fahrzeug 10 Jahre alt, Wertverlust ? Es entstanden keinerlei andere Kosten (Mietwagen, Abschleppk. Usw.) Wäre also nur die SB, die Hochstufung und der Wertverlust

Meine Frage bringt mir das Quotenvorrecht Vorteile ? Geht das nur über einen Anwalt ? Muss ich die Versicherungen darauf hinweisen, dass ich nach QV abrechnen will ? Vor allen wann, ist es zu spät wenn die gegn. Versicherung die Schadenssumme überwiesen hat ? (Ausgehend vom 50/50 Fall). Hab gelesen, ich muss zuerst meine Kasko in Anspruch nehmen, dann erst die HPf der gegn. Vers. Kann ich mein Fahrzeug also jetzt schon in die Mazdawerkstatt geben, ohne Urteil ? Jemand riet mir eine Abtretungserklärung mit der Werkstatt zu machen. Die holen sich das OK der Versicherungen ein und reparieren erst dann. Von wem erfahre ich die Schadenssumme ? ( Falls QV nicht geht und ich die SB selber tragen müsste und die Schadenssumme hoch genug wäre käme eine Rep in Eigenleistung in Frage. Priorität hat aber immer noch eine ordnungsgemäße Rep in einer Fachwerkstatt. Wann kann ich mit einer Entscheidung von den Versicherungen rechnen ?

MfG

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ich habs in einem anderen Thread schon mal gefragt: was ist mit Anwaltskosten? Also als quotenbevorrechtigte Position?

Anwaltskosten sind nicht quotenbevorrechtigt.

Das Ganze wird über den Streitwert ermittelt.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von germania47



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ich habs in einem anderen Thread schon mal gefragt: was ist mit Anwaltskosten? Also als quotenbevorrechtigte Position?
Anwaltskosten sind nicht quotenbevorrechtigt.
Das Ganze wird über den Streitwert ermittelt.

Klaus

Guten Tag,

würde ich so nicht stehenlassen, siehe hier.

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus



Zitat:

Original geschrieben von germania47


Anwaltskosten sind nicht quotenbevorrechtigt.
Das Ganze wird über den Streitwert ermittelt.

Klaus

Guten Tag,

würde ich so nicht stehenlassen, siehe hier.

Grüsse

Etwas anderes lese ich in dem Link auch nicht.

Ich habe geschrieben, dass der Gegenstandswert zu Grunde gelegt wird. Dazu gehört auch Leistung des Kaskoversicherers.

Ausnahme: Der VN schaltet den Ra ein, nachdem die VK in Anspruch genommen wurde.

Klaus

OK, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich grade recht doof anstelle, aber ich habs wirklich nicht kapiert:
Quotenvorrecht ja oder nein! germania47 sagt nein, der Link sagt in meinen Augen ja... 😕

@Klaus: Was hat das mit dem Gegenstandswert zu tun? Meinst Du den Unterschied zwischen ganzem Schaden und quotenbevorrechtigtem Schaden? Wenn ich einen RA in Anspruch nehme, möchte ich bei nahezu allen 50:50-Schäden die volle Summe, da ich meine Schuld nicht sehe, oder? Die drei Fälle in Deutschland, bei denen noch um die Höhe der Quote gestritten wird, lasse ich aussen vor!

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro


OK, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich grade recht doof anstelle, aber ich habs wirklich nicht kapiert:
Quotenvorrecht ja oder nein! germania47 sagt nein, der Link sagt in meinen Augen ja... 😕

@Klaus: Was hat das mit dem Gegenstandswert zu tun? Meinst Du den Unterschied zwischen ganzem Schaden und quotenbevorrechtigtem Schaden? Wenn ich einen RA in Anspruch nehme, möchte ich bei nahezu allen 50:50-Schäden die volle Summe, da ich meine Schuld nicht sehe, oder? Die drei Fälle in Deutschland, bei denen noch um die Höhe der Quote gestritten wird, lasse ich aussen vor!

Der Gegenstandswert ist die Summe der erbrachten und akzeptierten Schadenersatzleistungen.

Klaus

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