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Fragen nach unverschuldetem Unfall

Hallo,

Vergangenen Donnerstag (12.05.2016) hatten wir einen unverschuldeten Unfall. Der Unfallgegner ist uns beim Ausparken an unserem stehenden Auto hinten links entlang geschrammt. Auf den ersten Blick ist folgendes Defekt (ein Bild des Schadens habe ich beigefügt):

- Rücklicht links (Glas gebrochen und das gesamte Rücklicht ist locker)
- Kotflügel hinten links
- Stoßfänger hinten links

Der Unfallgegner hat den Unfall vor Ort und Zeugen zugegeben. Am nächsten Tag habe ich bei der gegnerischen Versicherung (das große blaue A) angerufen und den Schaden gemeldet. Nach telefonischer Absprache habe ich dann einen eigenen unabhängigen KfZ-Gutachter eingeschaltet. Dieser kam dann noch Freitagnachmittag und hat sich das Auto angeschaut. Dabei ist ihm aufgefallen, dass wohl auch die Kofferraumklappe etwas abbekommen hat (min Lackabplatzer – er vermutete durch den eingedrückten Kotflügel bzw. Stoßfänger. Außerdem meinte der Gutachter, dass wir das Fahrzeug stehen lassen sollten, da von den scharfkantigen Plastikbruchteilen des hinteren Scheinwerfers eine Verletzungsgefahr ausgeht. Aus dem Bauch heraus hat er den Schaden auf ca. 2 – 2,5 k€ zzgl. Wertminderung, Pauschalen, etc. geschätzt.
Am Freitagabend habe ich nochmal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen und da wurde mir gesagt, dass der Unfallgegner den Unfallhergang bestätigt und die Schuld zugegeben hat. So weit so gut – jetzt habe ich folgende Fragen:

- Wir sind eine 6-köpfige Familie und eigentlich auf den Bus angewiesen (Zweitwagen ist zwar vorhanden – ebenfalls ein 7. Sitzer – aber eben zu klein um damit z.B. den Kiwa für den jüngsten neben 6 Personen zu transportieren)
Was erhalten wir als Ersatzwagen? Mit einem 5. Sitzer kommen wir u.U. nicht aus – allerdings erhält man ja normalerweise den Ersatzwagen eine Klasse kleiner als den Unfallwagen
Ist der Wagen auf Grund der scharfkantigen Plastikteile tatsächlich nicht mehr im Verkehr zu bewegen, so wie es der Gutachter gesagt hat? Genaues weiß ich wohl erst wenn das Gutachten da ist – aber für uns wäre es am einfachsten, wenn wir den Wagen bis dahin nutzen könnten.

- Wir überlegen evtl. nur den Schaden am Kotflügel und das Rücklicht reparieren zu lassen – wie erfolgt in so einem Fall aber die fiktive Teilabrechnung der anderen Schäden? Geht das überhaupt?

- Der Gutachter hat für die gesamte Schadensaufnahme vielleicht 15-20 Minuten gebraucht – ist das normal? Im Nachhinein kam mir das recht fix vor, auch wenn er für mein laienhaftes Auge den Schaden gründlich geprüft hat.

- Der Gutachter riet uns dringend dazu einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – eine befreundete Anwältin die zufällig mit anwesend war sieht darin (noch) keinen richtigen Sinn (sie ist allerdings im Insolvenzwesen tätig). Ich möchte eigentlich nur, dass der ganze Schaden so schnell und mit so wenig Aufwand wie möglich abgewickelt wird – ist da der Anwalt eher hilfreich oder bewirkt er u. U. das genaue Gegenteil?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
daudlz

20160512-191659
Beste Antwort im Thema

Erster, einziger und wichtigster Rat: Ab zum Anwalt!

Alles, was du dir vorstellst, ist grundsätzlich machbar, die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung da ohne irgendwelche Spielchen mitmacht, tendiert aber gegen Null (vor allem bei fiktiver Abrechnung). Deshalb der Anwalt, der dir auch alles weitere erklären kann. Zu bezahlen ist der von der A.

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@lemonshark danke für den Hinweis da habe ich doch glatt die Lackierarbeiten für knapp 1700 € unterschlagen...da hatte ich wohl eine Übertragungsschwäche ??

Rechne fiktiv ab über den Anwalt! Den Schaden würde ich in einer Karosseriewerkstatt beheben lassen (ohne Neuteile, außer die Rückleuchte). Für einen ähnlichen Schaden (Seitenteil + Stoßfänger) bei meinem 5er habe ich in einem Meisterbetrieb um die Ecke 550 Euro abgedrückt. Schaden: 2.600 netto. Der schöne Nebeneffekt: durch die Reparatur hatte ich Anspruch auf den Nutzungsausfall, so dass darüber schon wieder ein Teil der tatsächlichen Reparaturkosten gedeckt war.

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