Frage zur Berechnung meine SF-Klasse für Vollkasko

Hallo zusammen,

ich müsste bis morgen eine Frage zu meiner SF-Klasse hinsichtlich Vollkasko klären und erreiche da heute leider niemand bei meiner (Internet-)Kfz-Versicherung und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe seit 04/2002 den Führerschein und hatte in der Zeit überwiegend Autos mit Haftpflichtversicherung oder Teilkasko versichtert, sehr selten auch Vollkasko. Von 01/2013 bis 03/2014 hatte ich zuletzt ein Fahrzeug mit Vollkaskoversicherung, mit ich dann 07/2015 und SF-9 meinen ersten Haftpflicht-Schaden anrichtete (reguliert wurde der nur der Schaden am generischen Fahrzeug) und mein Fahrzeug im Nachgang auch verkaufte.

Dann habe ich mir einen Kleinwagen zugelegt und diesen bei einer anderen Versicherung mit einer reinen Haftpflicht versichert. Da ich hier aber natürlich den Schaden bei der Vorversicherung angeben musste, stuften die mich auf die SF-Klasse 3 (51%) zurück - das sehe ich derzeit im Kundenbereich.

Wenn ich jetzt morgen ein Auto zulassen möchte, bei dem ich eine Vollkasko-Versicherung wünsche, gilt dann auch für die Vollkasko-Versicherung SF-3, da man ja immer die SF-Klasse für Haftpflicht und Vollkasko bei den Online-Rechnern getrennt eingeben muss. Ich hatte zudem bereits einen größeren Teilkaskoschaden (Fahrzeugdiebstahl), der liegt aber mehr als 3 Jahre zurück.

Vielen Dank vorab!!

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Ist doch alles gut. Du besorgst dem TE jetzt bei dem viertgrößten Versicherer die SF 9. Dann ist der doch so etwas von zufrieden.

Trotzdem habe ich den Satz von Dir jetzt nicht verstanden. Ist aber auch nicht wichtig.

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Dann lies mal I.6.1.1 bis I.6.1.

Hier geht es um Übernahme einer vorhanden VK-SF. Deswegen explizit der Satz "und für das ersetzte Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung bestand.".

In diesem Fall bestand aber keinesfalls für das ersetzte Fahrzeug eine VK-Deckung. Das schreibt der TE auf jeden Fall so. Ansonsten wäre das alles überhaupt kein Problem.

Der VK ist ja vorhanden und ich gehe mal davon aus, das der Vertrag von 2014 noch im System ist.
Da HP und VK 2 Verträge sind, haben beide erst einmal unabhängig von einander auch eine SF-Einstufung.
Meiner Meinung nach ist der VK-Vertrag von 2014 zwar erloschen, aber der VK SF noch immer vorhanden.
Es kommt hier offensichtlich daraus an, wie die Versicherungen ihre AKB auslegen.

auch man jeztzt hört doch mal auf.

das ist absolutes basiswissen: er bekommt den historischen SFR, da dieser noch nicht verjährt ist (<=7 Jahre).

und agb sind so schwer nicht zu lesen. man solltest nur nicht mehr aus ihnen interpretieren, als geschrieben steht.

Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Der Versicherer schreibt ja nicht, dass irgendwann mal eine VK bestand, sóndern explizit, ob für das ersetzte Fahrzeug eine VK bestand. Und das ist nicht der Fall. Es geht hier nur um den Anschluss an eine bestehende VK-Deckung.

So wie Du das verstehst, käme ja dann der Fall zur Anwendung, den ich schon geschildert habe:

VK-Ausschluss vor 8 Jahren, seitdem KH und heute SF 13. Dann holt man sich ein neues Fahrzeug, versichert es Vollkasko und bekommt nur SF 5. Das wäre aber nicht sehr kundenfreundlich, wenn der Versicherer seine AKB so verstehen würde.

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es ist doch ganz einfach:

grundsätzlich gilt die Rabattübernahme, wenn bereits ein Schadenverlauf vorhanden ist.
zusätzlich hat er sofern die voraussetzungen erfüllt sind ein anrecht auf angleichung.

die kapitel sind nebeneinander zu verstehen auch wenn für die angleichung inhaltlich eine abhängigkeit natürlich besteht.

Ist doch alles gut. Du besorgst dem TE jetzt bei dem viertgrößten Versicherer die SF 9. Dann ist der doch so etwas von zufrieden.

Trotzdem habe ich den Satz von Dir jetzt nicht verstanden. Ist aber auch nicht wichtig.

na wat nu?
du hast du selbst gefragt. sonst haett ich nicht weiter drauf reagiert.

Besorg ihm doch einfach die SF 9. Ich will das nicht mehr weiter diskutieren.

Wenn Du noch aktiv bei einem Versicherer beschäftigt bist: Dort liegt garantiert irgendwo "Stiefel / Maier Kraftfahrtversicherung: AKB - Kommentierung" rum. Und dann wirf da mal einen Blick hinein. Und dann bittest Du den Verlag, den Kommentar einmal so anzupassen, dass er zu Deiner Meinung passt.

Beim größten Versicherer würde das sogar noch nach 10 Jahren gehen, solange der Datensatz noch vorhanden ist

vermutlich bei dem zweit- bis neunundneunzigst größten auch :-) ...

Ich hab schon öfters mehrere Jahre mit der VK ausgesetzt und gleich wieder den Haftpflicht-SF bekommen. Nur deshalb und weil die bei Neuwägen ziemlich billig ist mach ich überhaupt ne VK. (155€/Jahr bei SF30)

... ich war damals bei der Europa VS mit meinem Toyota Landcruiser und der Vollkasko. Ich denke ich weiß dann Bescheid und die Bedingungen der Sparkassen-Versicherung besagen, dass ich die alte Vollkasko-SF 9 übernommen bekomme, da ja nur knapp 2 Jahre her.

VIELEN DANK für euer reges Enganement.

hier geht es aber genau um den umgekehrten fall; nämlich den alten VK-SF zu behalten, weil dieser auf Grund eines KH-Schadens besser wäre als eine neue Angleichung.

Zitat:

@Parafox schrieb am 10. Januar 2016 um 19:20:52 Uhr:


... ich war damals bei der Europa VS mit meinem Toyota Landcruiser und der Vollkasko. Ich denke ich weiß dann Bescheid und die Bedingungen der Sparkassen-Versicherung besagen, dass ich die alte Vollkasko-SF 9 übernommen bekomme, da ja nur knapp 2 Jahre her.

VIELEN DANK für euer reges Enganement.

Aber dann melde Dich mal, wenn das geklappt hat.

Das wird immer interessanter, hoffentlich wurde der VK SF auch von der Europa an die Sparkassenversicherung übertragen. Ob das klappt?

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