Frage zur Abnahme bei Alu's

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

hey leutis
hab mir heute ein satz neue felgen für mein essi geholt
sie sind komplett mit ABE und schrauben und reifen sind uch drauf größe: 195/60 R14
aber dat heiß jetzt uch das ich mein auto einer neuen abnahme prüfung unterziehn muss oder???
da nur bis 185/60 R14 zulässig ist laut fahrzeugbrief!!!

19 Antworten

Nein, wenn dein Auto in der ABE aufgeführt hast brauchst du keine TÜV Abnahme, musst aber die ABE immer im Fahrzeug mitführen. Außer du hast dein Fahrwerk oder osntiges verändert dann müssten die Felgen ohne Probleme mit der ABE zu fahren sein.

ja klar meiner steht drin!!!
ist ein Escort GAL und der steht uch in der ABE!! also dürfte ich ja quasie keine probleme bekommen

Brauch man aber nicht die Reifenfreigabe von dem Reifenhersteller?

Der bescheinigt das seine Reifen auf dieser Felge gefahren werden dürfen?

Von so etwas haben die mir beim TÜV damals nichts gesagt und auch mein TÜV Prüfer (Bekannter) meinte dazu nichts, Reifen konnte ich mir aussuchen welche passten.

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Es gibt diese Regel, ich weiß nur nicht genau wann die greift.

Auf unserem Polo brauchen wir auch eine Freigabe für die Original Felgen.

Ich werde mich mal schlau machen.

Oder warte: Magiruuuuuuuuuuuuuussssssssssssss, hilfe! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Scharbi


hey leutis
hab mir heute ein satz neue felgen für mein essi geholt
sie sind komplett mit ABE und schrauben und reifen sind uch drauf größe: 195/60 R14
aber dat heiß jetzt uch das ich mein auto einer neuen abnahme prüfung unterziehn muss oder???
da nur bis 185/60 R14 zulässig ist laut fahrzeugbrief!!!

wenn die 195/60R14 nicht zugelasen sind, dann mußt du sie vom tüv abnehmen lassen.

Vergiss nicht den Tacho einzustellen😉

Die ABE sagt doch aus das die Felgen für das Fahrzeug zugelassen sind.

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire


Vergiss nicht den Tacho einzustellen😉

Die ABE sagt doch aus das die Felgen für das Fahrzeug zugelassen sind.

du bist ein clown.

aber egal. ich geb nix auf das was du sagst.

zurück zum thema.

wenn die 195er nicht zugelassen sind dann mußt du sie dir von nem tüver abnehmen lassen.

liest du eigentlich was der Threadersteller schreibt? Laut ABE sind die Felgen für das Auto zugelassen, also erkläre mir bitte was ein TÜV Prüfer tun soll?

Die Felgen schon, aber nicht die Reifen!

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire


liest du eigentlich was der Threadersteller schreibt? Laut ABE sind die Felgen für das Auto zugelassen, also erkläre mir bitte was ein TÜV Prüfer tun soll?

die reifen abnehmen.

Denn liege ich ja doch richtig, das er jetzt eine Bescheinigung von dem Reifenhersteller brauch, das die Reifen auf der Felge gefahren werden dürfen ! 😕

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Denn liege ich ja doch richtig, das er jetzt eine Bescheinigung von dem Reifenhersteller brauch, das die Reifen auf der Felge gefahren werden dürfen ! 😕

Nee, Nice. Das war mal früher der fall. der tüv braucht keine freigaben mehr von den reifen herstellern. aber die 195er sind nicht in den papieren für das fahrzeug zugelassen. also muß die reifengröße eingetragen werde. mit den 185ern müßte er nur die abe mitführen.

Denn erkläre mir mal, warum wir keine Good Year auf Borbet Felgen fahren dürfen und auch nicht auf den Original Stahlfelgen von VW?

Good Year gibt die Reifen für die Felgen nicht frei.

Hat uns eigentlich nicht intressiert, da die Reifen eh scheisse sind und wir wieder auf den ewigen Testsieger Vredestein greifen 😉

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