Frage zum weiteren Ablauf...
Hi,
habe ne kurze Frage. Hatte ja einen Unfallschaden durch Parkrempler an meinem Fahrzeug ---> http://www.motor-talk.de/t1415871/f13/s/thread.html
Ich habe den Befragungsbogen bekommen und ausgefüllt, ebenso anscheinend die Unfallverursacherin. Die hat aber angeben, den Rempler nicht bemerkt zu haben. Das hat mir jetzt die VS geschrieben. Die haben jetzt die Akte von der Polizei angefordert. In der steht, das der Schaden eindeutig von der Unfallgegnerin verursacht wurde und dies zweifelsfrei nachgewiesen werde konnte anhand der Spuren an ihrer Heckstossstange.
Meine Frage ist nun, wie lange sich das alles noch verzögern kann mit der Regulierung des Schadens und ob die VS sich trotzdem querstellen kann. Gutachten wurde erstellt und es soll auch nach Gutachten ausgezahlt werden (hab ich so angegeben).
Letztendlich bin ich sehr froh darüber, das ich die Polizei gerufen habe, ansonsten wäre ich wohl auf dem Schaden sitzengeblieben und hätte in einen Rechtsstreit gehen müssen.
Schöne Grüße
Score12
54 Antworten
Ruf mal einen qualifizierten KFZ-Sachverständigen in deiner Region an. Am besten einen öffentlich bestellten und vereidigten. Die "Hampeln" 😉sehr oft vor den Gerichten rum und kennen sich in der "Szene" aus.
Die werden dir in deiner Region bestimmt einen ordentlichen Fachanwalt für Verkehrsrecht nennen können...
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Ich habe hier nicht die ganze Versicherungswirtschaft angegriffen. Aber unser Ingenieurbüro hat in den letzten, sagen wir 3 Jahren, genügend Gutachten erstelllt, um beurteilen zu können, welche Versicherungsgesellschaft korrekt, manchnmal korrekt oder überhaupt nicht korrekt reguliert.
Aus den Beiträgen des TE habe ich keine bestimmte Versicherungsgesellschaft entnehmen können. Wenn dann ein TE - so wie du es mit deinem Beitrag getan hast - verunsicherst, greifst du sehrwohl auch alle Versicherungsgesellschaften pauschal an und das ist nicht richtig, so wie du es jetzt ja auch einräumst.
@ Score 12
Sorry , war ein bißchen überreagiert, aber wenn nach und nach immer neue Aspekte auf den Tisch kommen, erzeugt das Verwirrung.
Dem Rat vom Dellenzähler kann ich mich nur anschließen.
Nix für Ungut.
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Was den für neue Aspekte? Ich habe eher das Gefühl, mich andauernd zu wiederholen....hmm...naja, egal 🙂
Zitat xAKBX:
"Aus den Beiträgen des TE habe ich keine bestimmte Versicherungsgesellschaft entnehmen können. Wenn dann ein TE - so wie du es mit deinem Beitrag getan hast - verunsichert, greift sehrwohl auch alle Versicherungsgesellschaften pauschal an und das ist nicht richtig, so wie du es jetzt ja auch einräumst..."
Also
Es gibt doch einen schönen Dachverband, der nennt sich GDV
(Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschafr).
Wenn diese Herrschaften so einen gesteigerten Wert auf eine blütenreine Weste legen, warum verpflichten Sie Ihre Mitglieder dann nicht auf die Respektierung der BGH-Rechtsprechung ?
@XAKBX
aus deinen Kommentaren hier und in anderen Threads, schlussfolgere ich, dass du über ein profundes Fachwissen im Versicherungsrecht verfügst.
Wie schätzt du hier die Situation für den TE ein und wie lange, dauert nach deiner Meinung eine "normale" Abwicklung eines KH Schaden in der Regel?
Gibt es da Richtlinien oder gar eine Art Vorgabe?
Hallo,
okay - und ein Mod-Wort an dieser Stelle:
Bitte beim Thema bleiben - Diskussionen anderer Natur sind hier nicht erwünscht! Es sei denn, der Threadersteller wünscht dies ausdrücklich 😉 (aber auch dann gibtd Grenzen)
Grüße
Schreddi
@Schreddi
Solange es keine Streitereien gibt, kann ruhig etwas nebem dem Topic geredet werden von meiner Seite aus. Ist ja nicht irgendeine Spoiler-Felgen-Chiptuning-Diskussion 🙂
Ich lerne gerne dazu, und das lesen insbesondere des VS-Forums ist sehr aufschlussreich.
Hier interresiert mich (persönlichst) auch die Antwort auf Dellenzählers Frage 🙂
Gruß
Score12
Gut zurück zum Thema:
@ Score 12
Es bleibt dabei, wenn Du die Sache aus der Beobachterposition weiterlaufen läßt, wird die Versicherung eben nach nach ihren Gutdünken regulieren. Sie kann wenn Du Glück hast, den Schaden nach Gutachten ohne Abzug auszahlen, oder sie kann Kürzungen bei verschiedensten Positionen ohne rechtliche Handhabe vornehmen und diese durch eigene oder beauftragte "Sachverstädige" zu untermauern versuchen.
Wenn Du Dich nicht auf den Zufall, sprich einer eventuell noblen Gesinnung der Schädigerversicherung verlassen willst, mußt Du eben präventiv tätig werden.
@Schreddi
Das hatten wir schon einmal, das TE durch pauschale Vorverurteilungen dort verunsichert wurden, wo es (noch) nicht nötig war.
@Dellenzaehler
Eine allgemein gültige Aussage über die Regulierungsdauer eines Unfallschadens läßt sich nicht treffen, zuviel unterschiedliche Faktoren spielen dabei eine Rolle. Das Regulierungen absichtlich verzögert werden, dürfte aber eher eine Ausnahme sein und unterliegt oftmals der „Willkür“ einzelner Sachbearbeiter, nicht aber als Anweisung einer Gesellschaft. Als Kostenfaktor spielen gerade die Abwicklungsgeschwindigkeiten eine nicht unwesentliche Rolle und hierüber werden Statistiken geführt. Jeder Arbeitsschritt zuviel, verteuert eine Schadenregulierung und bringt Wettbewerbsnachteile.
@runabout
Der GDV informiert und unterstützt als Dienstleister seine Mitgliedsunternehmen, nimmt branchenrelevante politische und gesellschaftliche Entwicklungen auf und erarbeitet proaktiv Lösungsvorschläge – er kann aber keiner Gesellschaft Vorschriften erteilen.
@Dellenzaehler
Eine allgemein gültige Aussage über die Regulierungsdauer eines Unfallschadens läßt sich nicht treffen, zuviel unterschiedliche Faktoren spielen dabei eine Rolle. Das Regulierungen absichtlich verzögert werden, dürfte aber eher eine Ausnahme sein und unterliegt oftmals der „Willkür“ einzelner Sachbearbeiter, nicht aber als Anweisung einer Gesellschaft. Als Kostenfaktor spielen gerade die Abwicklungsgeschwindigkeiten eine nicht unwesentliche Rolle und hierüber werden Statistiken geführt. Jeder Arbeitsschritt zuviel, verteuert eine Schadenregulierung und bringt Wettbewerbsnachteile.
Vielen Dank für diese Information. Kann ich nachvollziehen.
So in der Art habe ich mir das auch schon vorgestellt.
Zitat: xAKBx
" @Schreddi
Das hatten wir schon einmal, das TE durch pauschale Vorverurteilungen dort verunsichert wurden, wo es (noch) nicht nötig war. ."
http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2007/05/03/beitrag1.html
Am Treffensten ist der Satz:
..denn die Versicherungen winden sich vermehrt selbst in glasklaren Fällen aus Zahlungen an den den Unfallgegner.."
Dies ist gelebte Praxis und deckt sich zu 100% mit meinen langjährigen Erfahruengen.
Soviel zum Thema Vorverurteilung.
also meiner meinung nach bist du sowas von am a....
du hast geschrieben das du un die unfallgegnerin durch zufall bei der gleichen versichenrung sind? - dann wirst wohl kein geld kriegen weil sich die versicherung dann mit sich selbst vergleicht - schade aber so ist das leben...
(meinung gebildet aus erfahrung eines angehörigen...)
Das ist meiner Meinung nach absoluter Kokolores....wäre ja noch schöner.
Das hiesse ja, es würden 70% aller Schadensfälle nicht weiter bearbeitet, da die Unfallgegner bei der selben VS sind...unlogisch!