Frage zum weiteren Ablauf...

Hi,

habe ne kurze Frage. Hatte ja einen Unfallschaden durch Parkrempler an meinem Fahrzeug ---> http://www.motor-talk.de/t1415871/f13/s/thread.html

Ich habe den Befragungsbogen bekommen und ausgefüllt, ebenso anscheinend die Unfallverursacherin. Die hat aber angeben, den Rempler nicht bemerkt zu haben. Das hat mir jetzt die VS geschrieben. Die haben jetzt die Akte von der Polizei angefordert. In der steht, das der Schaden eindeutig von der Unfallgegnerin verursacht wurde und dies zweifelsfrei nachgewiesen werde konnte anhand der Spuren an ihrer Heckstossstange.

Meine Frage ist nun, wie lange sich das alles noch verzögern kann mit der Regulierung des Schadens und ob die VS sich trotzdem querstellen kann. Gutachten wurde erstellt und es soll auch nach Gutachten ausgezahlt werden (hab ich so angegeben).

Letztendlich bin ich sehr froh darüber, das ich die Polizei gerufen habe, ansonsten wäre ich wohl auf dem Schaden sitzengeblieben und hätte in einen Rechtsstreit gehen müssen.

Schöne Grüße
Score12

54 Antworten

Die Akte wird von der Versicherung eingesehen, aber nicht von dir.
Du weist also nicht, was da so alles drin steht.

Dein Anwalt kann ebenfalls Akteneinsicht beantragen, der bekommt diese auch.

Und glaube bitte ja nicht, dass die Versicherung so "wirtschaftlich" denkst wie du das hier gerade so macht. Denen geht das am Allerwertesten vorbei, ob du eine Rechtsanwalt einschaltest oder nicht.

wie gesagt, wenn Du erst einmal mit einem Teilbetrag abgespeist bist wird es schwieriger den Rest zu bekommen.

Und -auch bereits gesagt- der Anwalt setzt Termine. Bei weiterer Verzögerung müssen Zinsen gezahlt werden (derzeit 7%) p.a.

Kostenrisikio bei dem geschilderten Unfallhergang- gleich 0.

Wo ist Dein Problem ?

Aufgrund der Waffengleichheit ist das Einschalten eines Rechtsanwaltes nach einem Unfallereignis nicht das schlechteste, muß aber auch nicht unbedingt immer sein und es werden tagtäglich Schadenfälle auch ohne anwaltliche Hilfestellung problemlos reguliert.

Das Hinzuziehen eines Sachverständigen zur Beweissicherung ist, vorausgesetzt man hat die richtige Auswahl getroffen, jedem anzuraten.

Verzögerungen bei einer Schadenregulierung treten immer dann auf, wenn sich die Unfallbeteiligten nicht einig sind. Da ein Versicherer bzw. dessen Sachbearbeiter in den seltensten Fällen beim Unfall zugegen war, müssen Aussagen eingeholt und notfalls auch polizeiliche Ermittlungsunterlagen angefordert und eingesehen werden. Das braucht seine Zeit und da oftmals telefonische Auskünfte von Polizeibehörden unter Hinweis auf Datenschutz nicht zu erhalten sind, ist Geduld ist angesagt. Ein Rechtsanwalt wird diesen Vorgang nicht beschleunigen können.

@runabout
Der TE hat hier nichts von Differenzen zur Schadenhöhe berichtet und der Thread bietet sich daher auch nicht an, wahllose Angriffe gegen die deutsche Versicherungswirtschaft zu starten.

@Schreddi
Die Links zu den Fotos des TE sollten meiner Ansicht nach besser entfernt werden. Hier stehen „schwerwiegende“ Vorwürfe gegenüber der Unfallgegnerin im Raum und über die auf ihrem Fahrzeug unschwer zu erkennende Internetadresse ist es nur ein ganz kleiner Schritt zu ihren persönlichen Daten. Würde die Dame das hier bei MT lesen, wäre sie sicherlich nicht begeistert und das könnte a/uch für MT zum Problem werden.

Zitat:

Der TE hat hier nichts von Differenzen zur Schadenhöhe berichtet und der Thread bietet sich daher auch nicht an, wahllose Angriffe gegen die deutsche Versicherungswirtschaft zu starten.

Liegt vieleicht daran, dass er (noch) gar nicht weis, wass Ihm eingentlich zusteht?

Wo hat runabout denn bitte wahllos Angriffe gegen die Versicherungswirtschaft gestartet? Er und die anderen sprechen hier noch immer von (der hier involvierten) Versicherung.

Mit den Fotos hast du allerdings Recht... ist wohl noch keinem aufegfallen und könnte Ärger bereiten. Aber darum sollten sich die Mods kümmern

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Zitat:

Original geschrieben von runabout


Auch ist noch längst nicht sicher, ob Du tatsächlich die gesamte Schadenshöhe laut Gutachten ausgezahlt bekommst.
Die Versicherung wird möglicherweise versuchen, die Schadenshöhe nach ihren eigenen Vorstellungen zu beziffern.
Das bedeutet Kürzungen bei den Stundenverrechnungssätzen, bei Verbringungskosten, Farbtonangleich, Lackierungskalkulation (abweichend von der Herstellervorgabe) usw.
Die Fantasie ist hier trotz gefestigter Rechtsprechung nahezu grenzenlos, gerade bei fiktiven Abrechnungen, bei denen ja keine Werkstattrechnung vorliegt.

Da keine bestimmte Versicherungsgesellschaft genannt ist, bezieht sich der Beitrag auf alle Versicherungsgesellschaften und das ist zumindest unfair gegenüber den Gesellschaften, die gute Gutachten von guten Sachverständigen anstandslos anerkennen. Auch ein Kfz-Sachverständiger wird nicht leugnen können, das es solche Versicherungsgesellschaften gibt.

Zitat:

Die Versicherung

davon sprach runabout und nicht von den Versicherungen.

Aber ich gebe dir Recht, dass es auch ordentliche Versicherungen
gibt, genauso wie ordentliche Sachverständige.

denn sonst würde das "Massengeschäft" KH-Schaden nicht so funktionieren, wie das (immer noch) tagtäglich der Fall ist.

Man muss halt verifizieren..

Bilder entfernt! 😉

Danke für den Hinweis....

So, habe eben mit einem Anwalt, den ich auf der ADAC-HP gefunden habe, telefoniert. Der meinte, im Moment brauche ich ihn noch nicht einzuschalten, er könne da jetzt auch nicht viel mehr machen als Akteneinsicht zu beantragen. Er meinte, ich solle halt abwarten, was jetzt von der VS kommt und dann ggf. ihn einschalten, wenn was nicht passt.

Gruß
Score12

Zitat xAKBx:

"@runabout
Der TE hat hier nichts von Differenzen zur Schadenhöhe berichtet und der Thread bietet sich daher auch nicht an, wahllose Angriffe gegen die deutsche Versicherungswirtschaft zu starten."

Hoppla, da fühlt sich jemand getroffen.

Ich habe hier nicht die ganze Versicherungswirtschaft angegriffen. Aber unser Ingenieurbüro hat in den letzten, sagen wir 3 Jahren, genügend Gutachten erstelllt, um beurteilen zu können, welche Versicherungsgesellschaft korrekt, manchnmal korrekt oder überhaupt nicht korrekt reguliert.

Aus diesem Grund ist die "Anwaltsquote" bei den einen Versicherungen eben exorbitant höher als bei anderen.
Eine Differenzierung nach Redlichkeit und Seriosität findet durchaus statt.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Korrekt bedeutet für mich,
daß zumindest die geltenden Gesetze und die BGH-Rechtsprechung respektiert werden.

@ Score 12

Leider hast Du mit Deinem Anwalt gründlich danebengegriffen.

Eine Versicherung die über 2 Wochen wartet und dann erst Fragebögen verschickt hat keinen besonderen Vertrauensvorschuß verdient.

Zitat:

Original geschrieben von runabout


@ Score 12

Leider hast Du mit Deinem Anwalt gründlich danebengegriffen.

Eine Versicherung die über 2 Wochen wartet und dann erst Fragebögen verschickt hat keinen besonderen Vertrauensvorschuß verdient.

Echt?

Den Bogen hab ich bekommen, nachdem der Gutachter sein Gutachten zur VS geschickt hat. Die wussten von dem Vorfall noch nichts, da die Gegenerin den Vorfall (noch) nicht gemeldet hatte. 2 tage später war der Bogen da, hab den dann eingescannt und zurückgemailt, nach Absprache.

Ich glaube, ich steh ziemlich beschissen da... Argh!

Hi,

naja, immer mit der Ruhe - damit stellt sich doch der Sachverhalt völlig anders da, und die angeprangerte 2-Wochen-Frist ist gar keine...

Im Moment gibts doch noch gar kein Problem wenn ich das richtig rekapituliere, korrekt?
- Gutachten ist erstellt und verschickt
- Fragebogen zureichend ausgefüllt (Anspruch also geltend gemacht)
- Rücksprache mit Anwalt gehalten (auch wenn die Aussage erstaunt - geh zu einem anderen, aber das wurde ja schon mehrfach gesagt)

--> die Reaktion der Versicherung auf den Anspruch steht doch noch aus, richtig?

Hier kann also doch noch nicht von Differenzen oder gar unverdienten Vertrauensvorschuss gesprochen werden. 😉
Immer mit der Ruhe - eine terminliche Dringlichkeit ist doch auch nicht wirklich gegeben, oder? Fahrzeug ist doch fahrtüchtig.

Noch lang kein Grund zur Panik.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Score12


Der meinte, im Moment brauche ich ihn noch nicht einzuschalten, er könne da jetzt auch nicht viel mehr machen als Akteneinsicht zu beantragen. Er meinte, ich solle halt abwarten, was jetzt von der VS kommt und dann ggf. ihn einschalten, wenn was nicht passt.

Entweder hat der Mensch zuviel Geld oder keine Lust. Er kann schon etwas machen, wenn er denn will, nämlich deine Ansprüche unter Fristsetzung geltend machen und vor allen Dingen deine Interessen vertreten.

Eben, Schreddi, du hast das erfasst 🙂

Deswegen heisst der Thread ja auch "Fragen zum weiteren Ablauf..." und nicht "Probleme mit gegnerischer VS" 😉

Ich bin bisher noch nie in einer solchen Situation gewesen, deswegen verzeiht mir etwaige Unsicherheiten. Bin halt etwas erschrocken, als ich von der VS gehört habe, das die Akteneinsicht aufgrund abweichender Unfallbeschreibung beantragt haben.

Somit heisst es nur wirklich abwarten und schauen was sich tut. Am Freitag kann ich ja nochmal anrufen und nachfragen, danach geb ich noch ne kleine Frist, falls noch nichts geschehen ist...

Naja, es ist nicht wirklich dringlich, sieht nur nicht schön aus, Auto fährt nachwievor 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Entweder hat der Mensch zuviel Geld oder keine Lust. Er kann schon etwas machen, wenn er denn will, nämlich deine Ansprüche unter Fristsetzung geltend machen und vor allen Dingen deine Interessen vertreten.

Hmm...mir kam der auch sehr desinteresiert vor. Und relativ gelangweilt. Hab den über den ADAC ermittelt. Wo findet man einen besseren? Bekanntenkreis mal abgesehen...

Reden wir hier noch über einen realen Vorgang oder ist das alles
ein FAKE ?

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