Frage zum TÜV + Bodykit/Felgen

Hallöchen,

ich hab mal eine kurze Frage zum TÜV. Und zwar habe ich mich nach langem Suchen jetzt für einen gebrauchten Audi A8 entschieden, der jedoch ein Bodykit und spezielle Felgen hat.

Ich habe den Verkäufer gefragt, ob er für das Bodykit und die Felgen die ABE hat, da im Handschuhfach nichts drin sei. Er meinte, dass er die auf die Schnelle nicht hätte, aber die besorgen würde. Ich müsse mir da keine Sorgen machen, da der Wagen eh komplett neuen TÜV bekommt und ohne ABE das Auto gar nicht erst neuen TÜV bekommen würde, da die Sachen nicht im Brief eingetragen sind. Ich war mit dem Wagen schon vorab beim TÜV und der TÜV-Gutachter hat das auch hinterher angemerkt, dass für das Bodykit und die Felgen ABEs notwendig sind, wenn die Sachen nicht eingetragen sind.

- Ist die Aussage vom Händler korrekt, dass der Wagen mit dem Bodykit und den Felgen ohne ABE keinen TÜV bekommen würde, wenn der Wagen morgen zum TÜV geht, weil die HU ansteht?

23 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Februar 2015 um 07:44:00 Uhr:


Jetzt funktioniert das nicht mehr, da Dir der Sachmangel ja bekannt ist.

Wieso soll das nicht funktionieren? Es wurde vereinbart, dass der Sachmangel bis zur Fahrzeugübergabe beseitigt wird. Besteht der Sachmangel bis dahin, verweigere ich die Annahme des Fahrzeugs. Verstehe nicht, was du genau meinst.

Du hast Anspruch auf Beseitigung zur Übergabe. Nimmst Du das Auto aber so ab, dann ist das kein Sachmangel mehr und fällt nicht in die Gewährleistung.

So, Auto ist durch TÜV (ohne Mängel); ABE und Abnahmebescheinigungen zur Eintragung liegen soweit alle vor. Ich habe jetzt den Fahrzeugbrief, jedoch lief die Fahrzeugübergabe noch nicht über die Bühne, da ich nur die Papiere habe und den Wagen erst zulassen möchte.

Nun habe ich trotzdem eine Frage: Das sind wohl doch originale 19 Zoll Felgen, jedoch vom S8, zumindest handelt es sich laut Händler um originale S8 Felgen. Die sehen auch wie originale S8 Felgen nur ohne Nabendeckel aus und an den Felgen ist keine KBA-Nummer eingetragen (laut Aussage des Händlers, hab den Wagen nicht nochmal auf die Hebebühne genommen). Nagelneuen HU-Bericht habe ich in meinen Händen liegen, da ist der Wagen ohne Mängel durchgerutscht, obwohl für die Felgen nichts vorlag. Ich war jedoch nicht persönlich dabei, als die HU vom Händler durchgeführt wurde.

Der Händler meint, weil das die originalen S8 Felgen ohne KBA-Nummer sind, sind die an dem Audi A8 ohne ABE oder Teilegutachten nutzbar, sonst wär der ja auch nicht durch den TÜV gekommen. Ist das korrekt?

Auch originale Felgen haben natürlich eine KBA-Nummer und Kennzeichnung. Dazu muss man auch nur die Nabendeckel abmontieren, wie man hier schön sehen kann, wenn man sich das 2. Bild ansieht:

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/audi-a8-s8-alufelge-8,5jx19-zoll-et45-4e0601025n/243245668-223-3413

Und i.d.R. muss man diese Felgen mit einem Traglastgutachten von Audi eintragen lassen, wenn die Felgen nicht ab Werk für das Modell freigegeben waren.

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Zitat:

Der Händler meint, …

Meinen kann er viel.

Zitat:

Ist das korrekt?

Nur, wenn die Rad-/Reifenkombination in deinen Fahrzeugpapieren steht.

Zitat:

Auch originale Felgen haben natürlich eine KBA-Nummer

Und wo siehst du auf Bild 2 die KBA-Nummer?

Übrigens: Eine KBA-Nummer fängt mit KBA an.

Ich war jetzt einfach mal so frei und habe zuerst bei der DEKRA und dann beim TÜV angerufen. Ich habe denen geschildert, dass laut Aussage des Händlers originale S8 Felgen an dem A8 montiert sind und der Händler meinte, dass deshalb keine ABE notwendig ist bzw. kein Teilegutachten.

Aussage von der DEKRA und TÜV: Originale S8 Felgen dürfen ohne weiteres an einem A8 montiert werden, da die S8 Felgen für die komplette 8er Serie freigegeben seien, egal ob A8 oder S8. Da ein S8 quasi ein A8 sei, nur mit höherer Motorisierung und einigen anderen Kleinigkeiten, müsse für die Felgen nichtmal eine ABE mitgeführt werden, solange es sich wirlich um die originalen S8 Felgen handele, die auch auf einem S8 montiert sein dürfen. Da es original Felgen sind, gäbe es dafür auch gar keine ABE, die sonst üblich sind bei beispielsweise Zubehörfelgen, von daher gibt es da nichts mitzuführen und es müsse auch kein Traglastgutachten vorgelegt werden. Das müsste nur vorgelegt werden, wenn ich beispielsweise S8 Felgen auf einem S6 oder A6 montieren möchte, also eine andere Fahrzeugkategorie.

Diese selbe Aussage kam von der DEKRA und vom TÜV. Hatte mich nach dem Telefonat mit der DEKRA beim TÜV am Telefon doof angestellt und so getan, als ob ich mit der DEKRA nicht gesprochen hätte und von nix eine Ahnung hätte, aber der Typ vom TÜV hat identisch wie der von der DEKRA geantwortet, was mich schon beruhigt. Hab auch gefragt, was passiert, wenn mich die Polizei anhält und ich denen das so schildere, wie die mir das am Telefon gesagt haben, die mir aber nicht glauben. Da meinte der von der DEKRA, dass mir die Polizei in so einem Fall nachweisen muss, dass die Felgen nicht aufs Auto dürfen und das geht nur, wenn man in die Fahrzeug-ABE schauen würde. Ansonsten könne die Polizei ja rein theoretisch jeden Audi A8 mit original Felgen anhalten und behaupten, die Felgen seien nicht original, da keine ABE vorliegt (die logischerweise bei Originalfelgen auch nicht vorliegen kann) und den Wagen dann stilllegen.

Nichtsdestotrotz fahre ich mal mit dem Wagen trotzdem vor der Fahrzeugübergabe beim TÜV vorbei, damit der nochmal einen Blick draufwirft.

Die Aussage des TÜV ist korrekt. Die Felgen sind von der ABE erfasst und müssen nicht eingetragen werden.

Sofern es wirklich original Audi Felgen sind und keine Nachbauten. Erkennbar an dem Audi Logo und der Audi Teilenummer.

Gruß Tobias

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