Frage zum Tieferlegen meines Corsas mit einem Sportfahrwerk

Opel Combo B

Hallo
In der Suche konnte ich nix finden .
Ich möchte mir bald ein H&R Cup-Kit Sportfahrwerk in 60/40 kaufen.
Meine Frage ist ob sich so ein Fahrwerk mit der Tieferlegung negative auf die Karosserie ausüben kann?
Z.b Lackplatzer oder sogar ein Bruch des Rahmens u.s.w

Ich frage will mein Alter Herr meinte das durch des strafe Fahrwerk der rahmen brechen kann , und ein Kumpel hat das selbe Fahrwerk und der hat Lackplatzer an der b Säule und meinte das die Karosserie halt arbeitet.
Ist da was dran?
Und wie ist das mit dem negativen Sturz bei H&R ?
ist der noch in O.
Ich bedanke mich schon mal für ein paar hilfreich Antworten!!!
Danke MFG
 

24 Antworten

Rerstgewinde ja,aber keinen federweg,aufgrund dessen das sonst die reifen am radlauf schleifen.deshalb ja die federwegs begrenzer und dadurch halt der nichtmehr vorhandene federweg.im gutachten steht nur was von 3 gewindegängen von der kontermutter,federweg steht da nicht.und wie gesagt,der tüver meinte das alles inn ordnung ist und hat das so abgenommen.2 freunde von mir haben ihr fahrwerk auch so eingestellt und haben den segen vom tüv bekommen,deshalb wa ich ja so entsetzt wo du sagtest das bei mir wohl etwas falschgelaufen ist mit der abnahme.
ich muss mich sinst nochmal schlau machen beim gutachter ob das nun hinhaut oder nicht,denn der tüver damals war ein lkw-tüver,nicht das der gar keinen plan davon hatte.
danke schonmal für denn tipp,auch wenn ich mich wiederhohle,aber ich will das alles gesetzlich stimmt mit dem wagen und nicht das mir noch einer die plakette abkratz wegen nem tüver der von nichts nen plan hat.
ist alles nicht böse gemeint,nicht das du denkst ich kritisiere dich oder so...

MFG

Tschüß und grüß

Ne Plakette wird dir keiner abkratzen (solange keine Gefährung nachweisbar ist), aber mit Mängelkarte biste mindestens dabei und hast die Rennerei.

Und dass es - solange du nicht grad ausschliesslich Slalomrennen mit dem Auto bestreitest - fahrtechnisch kontrproduktiv ist, sollte eigentlich klar sein. Grundsatz für schnelle Fahrzeuge ist im Straßenverkehr eigentlich immer: so hart wie nötig aber so weich wie möglich. Und dafür ist nunmal Federweg notwendig, ansonsten bezahlst du dein Setup mit gewaltigen Belastigen auf allen Fahrwerks- und Aufhängungsteilen sowie der gesamten Karosse.

@swiftfaninrot hast mal en bild ???

klar doch,ist erstmal nur von vorne,das andere finde ich nicht

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hallo

also hab ja gestern mein fahrwerk einbauen lassen (JUHU) und bin zur gtü gefahren zum eintragen. da meinte der prüfer:
DAS TRAG ICH NICHT EIN.
wieso?!
DER WAGEN VORNE IST ZU TIEF.
aber ich hab doch gutachten und den anderen schmock und so.
DAS GUTACHTEN IST NICHT MEHR GÜLTIG. DIE LICHTAUSTRITTSKANTE IST ZU TIEF. ICH MESSE 47,5CM. ES SOLLEN MINDESTENS 50CM SEIN.
aber laut stvzo liegt die toleranz bei -50mm abweichung.
MACHT NICHTS. TRAG ICH IHNEN NICHT EIN.
bin dann weg gefahren hab noch so gedacht ´´du arschmade...´´

ja heut denn zur dekra und nach 25 min war das thema durch. ist jetzt eingetragen. hat nochnicht mal das licht getestet. naja was soll. er hat sein geld und ich meine eintragung. *freu*

hattet ihr auch ähnliche probleme? wenn ja mal bite hier posten. hihi...

mfg bjoern

p.s. der wagen sieht jetzt so aus

... und wenn bei der nächsten AVK der Cop mal nachmisst, isses ganz schnell wieder ausgetragen 😉

Berücksichtigung der Toleranzen ist optional, nicht zwingend 😉 Und in der StVZO stehen die wohl auch net, da stehen eben besagte 500mm.

@ fate

Ich hoffe es hilft ein wenig.

Es gibt hierzu folgenden Paragraphen:
§50 (3) StVZO:
"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. "

Prinzipiell gilt dieses Gesetz nur für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.1988. Ältere Fahrzeuge bleiben davon unberührt.

Dieses Gesetz besagt also, dass die Lichtaustrittskante des Abblendlichtes mindestens 50 cm über dem Boden liegen muss.

Wie messe ich die Lichtaustrittskante. Im Regelfall ist die Lichtaustrittskante gleich der Scheinwerferunterkante. Manchmal allerdings liegt sie auch etwas höher.
Man kann es ganz einfach messen, bzw. ablesen.

1. Abblendlicht an
2. weißes DIN A 4 Blatt auf den Scheinwerfer legen
3. Untersten Linie wo das Licht auf dem Papier austritt markieren
4. Diesen Punkt bis zum Boden messen.

Man muss natürlich hier etwas Toleranz mit einmessen, da der Meterstab nicht geeicht ist etc. Aber als Anhaltspunkt ganz gut.

Was mache ich wenn sich mein Fahrwerk setzt?

Das Fahrzeug muss bei der Eintragung einen Abstand von 50 cm haben. Da es theoretisch sein kann, dass man bei der Eintragung mit neuen Reifen ankommt und in der späteren Kontrolle abgefahrene drauf hat gibt es einen Toleranzkatalog. Es können sich ja auch Federn senken oder sonstiges.

Es gibt die Richtlinie Nr. 15 zu §30 StVZO. Hierin steht, dass dem Betroffenen 5 cm Toleranz einzuräumen sind.

Wichtig ist es also bei der Eintragung 50 cm zu haben, später darf es auch ein bißchen weniger sein.

Was passiert wenn es darunter liegt?

Prinzipiell ist es nur eine Ordnungswidrigkeit gemäß §50 (3) StVZO, da die Scheinwerfer zu tief liegen. Da aber im Regelfall nicht die komplettenn Scheinwerfer nach unten versetzt werden ist dieser Verstoß ein Indiz dafür, dass das komplette Auto zu tief liegt. Falls dies der Fall sein sollte droht ein Bußgeld von 50 Euro und 3 Punkten.

Soll mir jetzt genau was sagen? Den Paragraphen kenne ich durchaus, ebenso den Toleranzenkatalog, hab ich aufm Rechner. Aber wie gesagt, die Toleranzen sind OPTIONAL. Wenn du an nen Hardliner gerätst, drückt der deine Nase auf die StVZO und da stehen nunmal klipp und klar 500mm.

Was ich jedoch nicht weiss, ist wie das mit dem europaweiten Krams jetzt aussieht, die Fahrzeugverordnung (FVO) hat ja glaub ich ganz oder zum Teil die StVZO ersetzt bzw. ergänzt.

Kurzum: wennst an den falschen gerätst, biste trotz Eintragung am Arsch.

ja fate hast ja recht. aber so kann ich ja sagen das es 50mm toleranz gibt. und ich finde das die toleranz da ist um sie einzuhalten. sprich ich bin jetzt bei 47,7 cm und irgendwann bin ich vllt bei 46 cm, da sehe ich denn kein problem weil ich bin ja noch in der toleranz.

naja mal sehen was bei ner kontrolle bei raus kommt.

mfg bjoern

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