Frage zum Tatbestandskatalog bzgl. Feinstaubplakette

Hallo,
ich weiß, es gab mittlerweile zig Feinstaubthreads hier, aber ich habe mal eine andere Frage diesbezüglich.
Mein Arbeitgeber ist eine Firma, die täglich unzählige Fahrzeuge quer durch Deutschland von A nach B fährt (Leasingfahrzeuge; neuer Wagen wird überführt und alter mitgenommen).
Hier kann es unseren Fahrern ja passieren, dass sie ein KFZ aus einer "Nicht-Feinstaubzone" abholen (Auto hat also u.U. keine Plakette, da bisher keine Notwendigkeit bestand für den Besitzer), jetzt jedoch auf der Überführungsfahrt durch so eine Zone kommen.

Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog unter Nummer 141621 steht:
"Sie führten ein KFZ trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftunreinigungen."
Strafe 40€ + 1 Punkt
und zwar für den FAHRER!

soweit, so gut...

Nun meine Fragen:
1.: Bekommt der Halter auch noch was an Strafe?
2.: Was passiert mit geparkten KFZ? (der Tatbestandskatalog spricht ja nur von "sie führten ein KFZ...")

Bitte hieraus keine "das ist doch alles Abzocke-Diskussion" machen, sondern lediglich die Fragen beantworten, insofern möglich! Ist nämlich wichtig!

Besten Dank!
Martin

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Und der Tatbestand der Verkehrsteilnahme mit Parken wurde nur durch das Land Berlin eingefügt. M.E. ist dieser Tatbestand mit dem Gesetzteszweck rechts- bzw. verfassungswidrig, er entspricht nämlich nicht dem Bundesgesetz und das Land Berlin hat strafrechtlich keine Gesetzgebungskompetenz. Er wird übrigens schon rechtlich überprüft (Es laufen schon Anfragen deswegen beim Land Berlin).

So sehe ich das auch. Hier sieht man mal wieder exemplarisch, mit welcher Dreistigkeit heutzutage versucht wird, eine gewachsene Rechtsordnung auszuhebeln...😠

Zitat:

Original geschrieben von WHornung


Zu glauben der Halter kann sich ansonsten dauerhaft der Sanktion entziehen indem er immer nur keinen Fahrer angibt ist eher naiv.

So sehe ich das auch....

Allerdings: Was wäre, wenn ... man als Halter angibt, ein Angehöriger sei gefahren? Diesen muss man nicht belasten und da man weiß, wer gefahren ist, entfällt auch die Grundlage für ein Fahrtenbuch...?!

oh...jetzt hab ich ein paar tage in meinen thread nicht reingeschaut, und schon gehen die aussagen weit auseinadner.

aber wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es diese park-regelung nicht (mit ausnahme berlin)? demnach kann ein geparktes auto im restlichen bundesgebiet ohne FSP (Feinstaubplakette) nicht belangt werden, weder halter noch fahrer noch sonstwer?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Hier kann es unseren Fahrern ja passieren, dass sie ein KFZ aus einer "Nicht-Feinstaubzone" abholen (Auto hat also u.U. keine Plakette, da bisher keine Notwendigkeit bestand für den Besitzer), jetzt jedoch auf der Überführungsfahrt durch so eine Zone kommen.
Besten Dank!
Martin

Wenn die Fahrt nicht gerade in einer dieseer Zonen gestartet wird, spricht doch nichts gegen umfahren dieser Zone.

Man kann natürlich auch Geld sparen indem man vorher eine Plakette besorgt. 5€ gegen den Mehrverbrauch und die höheren Personalkosten durch längere Arbeitszeiten sollten wohl Pillepalle sein.

Heute hatte ich in der Zeitung gelesen, dass die Polen sogar nach Deutschland kommen, um sich ihre Plaketten zu besorgen. In Polen soll es nämlich wohl einige Wochen Wartezeit geben und dann kostet die Plakette dort wohl auch noch bis zu 50€.

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Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Hier kann es unseren Fahrern ja passieren, dass sie ein KFZ aus einer "Nicht-Feinstaubzone" abholen (Auto hat also u.U. keine Plakette, da bisher keine Notwendigkeit bestand für den Besitzer), jetzt jedoch auf der Überführungsfahrt durch so eine Zone kommen.
Besten Dank!
Martin
Wenn die Fahrt nicht gerade in einer dieseer Zonen gestartet wird, spricht doch nichts gegen umfahren dieser Zone.

Man kann natürlich auch Geld sparen indem man vorher eine Plakette besorgt. 5€ gegen den Mehrverbrauch und die höheren Personalkosten durch längere Arbeitszeiten sollten wohl Pillepalle sein.

Nein das geht leider nicht. es müssen zwingend immer die kürzesten strecken gefahren werden. jegliche mehrkilometer verursachen deutliche kosten. das läppert sich bei weit über 1000 solcher Fahrten pro woche. Ebenso läppert es sich kostenmäßig, für jedes dieser Fahrzeuge eine FSP zu verwenden.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Ebenso läppert es sich kostenmäßig, für jedes dieser Fahrzeuge eine FSP zu verwenden.

Bei 5€ pro Plakette? Sicherlich wird nicht jedes dieser Fahrzeuge ohne Plakette fahren und im Vergleich zu 40€ und einem Punkt...

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Bei 5€ pro Plakette? Sicherlich wird nicht jedes dieser Fahrzeuge ohne Plakette fahren und im Vergleich zu 40€ und einem Punkt...

klar bei 5€ pro plakette. wenn man das mit den rund 1000 Fahrzeugverbringungen multipliziert, sind das Mehrkosten von 5000€

pro Woche

die uns keiner bezahlt.

Und derzeit sind halt immer noch die wenigsten der fahrzeuge mit einer FSP ausgerüstet, da bisher keine zwingende Notwendigkeit bestand.

Aber die 5000€ sind immer noch preiswerter als eventuelle 40€ Strafe x 1000 fahrzeuge = 40.000€ (falls jedes fahrzeug ohne FSP erwischt wird). Daher werden wir wohl die billigere Variante nehmen müssen und jedem Überführungsfahrer vorsorglich eine entsprechende FSP mitgeben müssen.

Die Grundlage entfällt nicht - das Fahrtenbuch ist ja keine Bestrafung für den Halter sondern sie ist das Ergebnis, dass ein oder mehrere Fahrer - meist mehrfach - nicht ermittelt werden können.

Ob das nun daran liegt, dass der Halter angibt er mache von seinem Recht gebrauch nahe Angehörge nicht zu belasten oder ob er es vergessen hat macht da keinen Unterschied - der Grund ist dabei unerheblich, entscheidend ist nur die Schwere des Vergehens bzw. seine Häufigkeit.

Bei der Umweltplakette kannman sich u.U. sicher öfters auf Vergessen/Angehörigenklausel berufen - nur früher oder später ist man eben fällig - das ist aber regional sehr unterschiedlich.

------------------------

Dass ein Fahrzeug, für das Steuern und versicherung bezahlt werden auch genutzt wird entspricht eher der normalen Lebenserfahrung.

Sinnvoller wäre es meiner Meinung nach sowieso hier bundesweit eine Etikettenpflicht im Sinne der AU für alle einzuführen - und als Grundbedingung für die Teilnahme am Verkehr zu machen - ich bin mir recht sicher, dass dies spätestens nach den ersten Prozessen in Berlin auch so eindeutig dann in dieser Form geregelt werden wird.

Damit hätte man sowohl Fahrer als auch Halter in der Pflicht - man kann ja eine Übergangsfrist einführen, damit diejenigen denen die Plakette zu teuer ist, sich einen Sparplan ausarbeiten können 😁

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Bei 5€ pro Plakette? Sicherlich wird nicht jedes dieser Fahrzeuge ohne Plakette fahren und im Vergleich zu 40€ und einem Punkt...
klar bei 5€ pro plakette. wenn man das mit den rund 1000 Fahrzeugverbringungen multipliziert, sind das Mehrkosten von 5000€ pro Woche die uns keiner bezahlt.
Und derzeit sind halt immer noch die wenigsten der fahrzeuge mit einer FSP ausgerüstet, da bisher keine zwingende Notwendigkeit bestand.
Aber die 5000€ sind immer noch preiswerter als eventuelle 40€ Strafe x 1000 fahrzeuge = 40.000€ (falls jedes fahrzeug ohne FSP erwischt wird). Daher werden wir wohl die billigere Variante nehmen müssen und jedem Überführungsfahrer vorsorglich eine entsprechende FSP mitgeben müssen.

Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn ihr, wahrscheinlich aufgrund der Verträge mit euren Kunden, verpflichtet seit die kürzesten Routen zu fahren, muß derjenige der die Überführung in Auftrag gibt die Kosten für die Plakette bezahlen. Da Du von 1000 Überführungsfahrten pro Woche sprichst, seit ihr doch kein kleiner Laden. Ihr werdet Verträge haben und auf Kilometerbasis + evtl. Pauschale abrechnen. Da kann man doch die FSP mit berechnen.

Wer würde den z.b. Fähren, mautpflichtige Straßen (Rostock) oder Bahnfahrten (Sylt) bezahlen. Übernehmt auch ihr das, oder muß das der Kunde extra bezahlen.

Grüße
Jan

Zitat:

Original geschrieben von Nosports



Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn ihr, wahrscheinlich aufgrund der Verträge mit euren Kunden, verpflichtet seit die kürzesten Routen zu fahren, muß derjenige der die Überführung in Auftrag gibt die Kosten für die Plakette bezahlen. Da Du von 1000 Überführungsfahrten pro Woche sprichst, seit ihr doch kein kleiner Laden. Ihr werdet Verträge haben und auf Kilometerbasis + evtl. Pauschale abrechnen. Da kann man doch die FSP mit berechnen.
Wer würde den z.b. Fähren, mautpflichtige Straßen (Rostock) oder Bahnfahrten (Sylt) bezahlen. Übernehmt auch ihr das, oder muß das der Kunde extra bezahlen.

Grüße
Jan

Mein Denken!

@nosports:
nicht nur "kein kleiner laden" sondern der allergrößte. 😉

dennoch,  es will niemand für diese kosten aufkommen. der letzte nutzer sowieso nicht, da er bereits sein neues auto geliefert bekommen hat. er ist also fertig mit dem alten auto und hat damit nix mehr zu tun. 
da es ja alles Leasingfahrzeuge bzw fuhrparks sind, bliebe noch, die kosten an die Leasinggesellschaft bzw. wer auch immer Fahrzeughalter ist, weiterzugeben. aber da stecken wir als dienstleister wiederum in der klemme, da die ebenfalls sagen "für die überführung seid ihr zuständig" (also wir).
und da wir in einer freien marktwirtschaft sind bedeutet jede preiserhöhung einen Bonuspunkt für die nicht schlafende Konkurrenz.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


...der letzte nutzer sowieso nicht, da er bereits sein neues auto geliefert bekommen hat. er ist also fertig mit dem alten auto und hat damit nix mehr zu tun.

Wie sind die denn Zugelassen?

Leasingfahrzeuge sind ja üblicherweise (im gegensatz zu echten Mietfahrzeugen) auf den Nutzer zugelassen.

So wie du aber das Beschreibst, hört sich das an als ob die Zulassung auf den Vorbesitzer bereits beendet ist und ihr dann mit roter Nummer überführt.

Rote Nummer bedeutet aber ja auch das keine FSP nötig ist.

Zitat:

und da wir in einer freien marktwirtschaft sind bedeutet jede preiserhöhung einen Bonuspunkt für die nicht schlafende Konkurrenz.

Wobei die aber ja die gleichen Probleme/Kosten haben

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Wie sind die denn Zugelassen?
Leasingfahrzeuge sind ja üblicherweise (im gegensatz zu echten Mietfahrzeugen) auf den Nutzer zugelassen.
So wie du aber das Beschreibst, hört sich das an als ob die Zulassung auf den Vorbesitzer bereits beendet ist und ihr dann mit roter Nummer überführt.
Rote Nummer bedeutet aber ja auch das keine FSP nötig ist.

Nein, kann man so pauschal nicht sagen, die können auf alles und jeden zugelassen sein.

so spontan fallen mir da folgende Möglichkeiten ein:

Halter = Leasinggesellschaft

Halter = Kunde der Leasinggesellschaft (z.B. größere Firma mit Firmenfahrzeugen)

Halter = Mitarbeiter dieser Firma

Die Wagen werden ganz normal mit gültigem Kennzeichen überführt.

Prinzipiell richtete sich meine frage auch nicht in erster Linie auf die Plaketten, sonden viel mehr auf den 1 Punkt, den ja dann der Fahrer (also unsere Mitarbeiter) bekommen.

Wer es wissen will: Hier ist die Chance sich an einer Verfassungsklage gegen die Umsetzung der Feinstaubrichtlinie zu beteiligen: link entfernt - twindance/MT-Moderation

Ich fasse es nicht  Hier ist Werbung nicht erwünscht und das nun jemand bei Ebay Beteiligungen an einer Verfassungsklage verkauft ist schon sehr schräge bis xxxx (  Wortsperre )

Mal die Klingel drücke.

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