Frage zum Tatbestandskatalog bzgl. Feinstaubplakette
Hallo,
ich weiß, es gab mittlerweile zig Feinstaubthreads hier, aber ich habe mal eine andere Frage diesbezüglich.
Mein Arbeitgeber ist eine Firma, die täglich unzählige Fahrzeuge quer durch Deutschland von A nach B fährt (Leasingfahrzeuge; neuer Wagen wird überführt und alter mitgenommen).
Hier kann es unseren Fahrern ja passieren, dass sie ein KFZ aus einer "Nicht-Feinstaubzone" abholen (Auto hat also u.U. keine Plakette, da bisher keine Notwendigkeit bestand für den Besitzer), jetzt jedoch auf der Überführungsfahrt durch so eine Zone kommen.
Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog unter Nummer 141621 steht:
"Sie führten ein KFZ trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftunreinigungen."
Strafe 40€ + 1 Punkt
und zwar für den FAHRER!
soweit, so gut...
Nun meine Fragen:
1.: Bekommt der Halter auch noch was an Strafe?
2.: Was passiert mit geparkten KFZ? (der Tatbestandskatalog spricht ja nur von "sie führten ein KFZ...")
Bitte hieraus keine "das ist doch alles Abzocke-Diskussion" machen, sondern lediglich die Fragen beantworten, insofern möglich! Ist nämlich wichtig!
Besten Dank!
Martin
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
1.: Bekommt der Halter auch noch was an Strafe?
nein...
Zitat:
2.: Was passiert mit geparkten KFZ? (der Tatbestandskatalog spricht ja nur von "sie führten ein KFZ...")
einige städte haben wohl munter an geparkten fz zettel geschrieben.....aber das ebensoschnell wieder eingestellt....der fahrer muss quasi direkt beim fahren erwischt werden....
Es wurde doch inzwischen ein neuer Auffangtatbestand im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geschaffen, Kurzinhalt "..Führten Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Z270.1/270.2; Verkehrsteilnahme durch Parken).
Da beim geparkten Fahrzeug tatsächlich das Gesetz lückenhaft war, hat man das nachträglich bereinigt - es ist nun rechtlich einwandfrei auch parkende Fahrzeuge ohne Plakette mit einem Bußgeld zu versehen.
Und wer weist mir nach, dass ich das geparkte Fahrzeug seit Einführung der Umweltzone bewegt habe?
Das muss niemand nachweisen
"Verkehrsteilnahme durch Parken" ist erfüllt.
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Und wer soll dann den Zettel zahlen, wenn nicht der Halter?
Weil anscheinend zahlt nur der Fahrer. Bei einem geparkten Auto gibts sowas aber nicht.
Dann wird das sicher genauso gehandhabt wie wenn ein Fahrzeug ohne gültige TÜv Plakette / AU oder sonst mit nicht ordnungsgemäßen Zustand vorgefunden wird - der Halter ist dran - ausser er kann einen Fahrer benennen, der dies auf sich nimmt - bzw wird, wenn er vergessen hat wer es war, fahrtenbuchpflichtg.
Bei fast allen Tatbeständen im Verkehrsrecht gilt Fahrer hilfweise Halter.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Und wer soll dann den Zettel zahlen, wenn nicht der Halter?
Weil anscheinend zahlt nur der Fahrer. Bei einem geparkten Auto gibts sowas aber nicht.
Bei einem geparkten KFZ gilt die Halterhaftung. Oder schonmal versucht gegen nen Strafzettel wegen Falschparken Einspruch einzulegen, mit der Begründung dass du zu dem Zeitpunkt das Auto nicht geführt hast? 😉 Da wird dann der Halter den Punkt bekommen. Also immer schön aufpassen dass, wenn man den "schönen" Sticker nicht hat, keiner damit in die Umweltzone fährt.
Stell mir das sehr lukrativ vor, wenn man z.b. in Köln die dauernd zugeparkten Straßen langgeht, und jedem der keine Plakette hat 40 Euro abknöpft... da kommt ein Sümmchen zusammen.
Nun ja es geht ja hier auch um den Punkt in Flensburg - durch den neuen geschaffenen Tatbestand wird ja nicht zw. Teilnahme am Strassenverkehr durch Parken und Führen im Hinblick auf diesen Punkt unterschieden.
Somit gilt hier wahrscheinlich entweder der Halter nennt den Fahrer oder wird bei der dann anberaumten Verhandlung fahrtenbuchpflichtig.
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
Nun ja es geht ja hier auch um den Punkt in Flensburg - durch den neuen geschaffenen Tatbestand wird ja nicht zw. Teilnahme am Strassenverkehr durch Parken und Führen im Hinblick auf diesen Punkt unterschieden.Somit gilt hier wahrscheinlich entweder der Halter nennt den Fahrer oder wird bei der dann anberaumten Verhandlung fahrtenbuchpflichtig.
Es gibt auch schon länger für Falschparken einen Punkt (glaub bei Parken inkl. Behinderung in Feuerwehrzufahrten). Da müsste es doch Urteile drüber geben, wer den Punkt sein Eigen nennen darf.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Bei einem geparkten KFZ gilt die Halterhaftung. Oder schonmal versucht gegen nen Strafzettel wegen Falschparken Einspruch einzulegen, mit der Begründung dass du zu dem Zeitpunkt das Auto nicht geführt hast? 😉 Da wird dann der Halter den Punkt bekommen. Also immer schön aufpassen dass, wenn man den "schönen" Sticker nicht hat, keiner damit in die Umweltzone fährt.Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Und wer soll dann den Zettel zahlen, wenn nicht der Halter?
Weil anscheinend zahlt nur der Fahrer. Bei einem geparkten Auto gibts sowas aber nicht.Stell mir das sehr lukrativ vor, wenn man z.b. in Köln die dauernd zugeparkten Straßen langgeht, und jedem der keine Plakette hat 40 Euro abknöpft... da kommt ein Sümmchen zusammen.
Das stimmt (gott sei Dank) nicht! Auch fürs Falschparken gibt es keine Halterhaftung. Auch beim Parken haftet nur der Fahrer. Eine Behörde kann beim Falschparken den Halter nur über einen sog. Kostenbescheid belangen, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist. Im Ergebnis ein gewaltiger Unterschied: Der Kostenbescheid für den Halter kostet ca. 15 Euro ohne Punkt, egal welchen Verstoß der Fahrer begangen hat.
Und der Tatbestand der Verkehrsteilnahme mit Parken wurde nur durch das Land Berlin eingefügt. M.E. ist dieser Tatbestand mit dem Gesetzteszweck rechts- bzw. verfassungswidrig, er entspricht nämlich nicht dem Bundesgesetz und das Land Berlin hat strafrechtlich keine Gesetzgebungskompetenz. Er wird übrigens schon rechtlich überprüft (Es laufen schon Anfragen deswegen beim Land Berlin).
Viele Grüße
Celeste
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Auch beim Parken haftet nur der Fahrer. Eine Behörde kann beim Falschparken den Halter nur über einen sog. Kostenbescheid belangen, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist. Im Ergebnis ein gewaltiger Unterschied: Der Kostenbescheid für den Halter kostet ca. 15 Euro ohne Punkt, egal welchen Verstoß der Fahrer begangen hat.
Und wenn das selbe Fahrzeug immer wieder beim Falschparken (bzw. ohne Plakette) auffällt, ohne daß der Fahrer ermittelt werden kann, wird die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt. Tolle Wurst.🙄
Der Fahrer ist bei geparkten Fahrzeugen nie bekannt, wie denn auch? Deshalb gibt es sicher nicht sehr viele verstösse mit "vergessenen" Fahrern eines Halters bevor das Fahrtenbuch kommt
Denn ansonsten würden Bussgelder über 15 Euro für den ruhenden verkehr überhaupt keinen Sinn machen - denn dann würde jeder immer behauten, er sei ja nicht der Fahrer gewesen und wisse auch nicht mehr wer es war - damit würde wildes Parken im Halteverbot/Parkverbot in vielen Innenstädten deutlich billiger sein als im Parkhaus :-) z.B. München Innenstadt
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
Der Fahrer ist bei geparkten Fahrzeugen nie bekannt, wie denn auch? Deshalb gibt es sicher nicht sehr viele verstösse mit "vergessenen" Fahrern eines Halters bevor das Fahrtenbuch kommt
Denn ansonsten würden Bussgelder über 15 Euro für den ruhenden verkehr überhaupt keinen Sinn machen - denn dann würde jeder immer behauten, er sei ja nicht der Fahrer gewesen und wisse auch nicht mehr wer es war - damit würde wildes Parken im Halteverbot/Parkverbot in vielen Innenstädten deutlich billiger sein als im Parkhaus :-) z.B. München Innenstadt
Einfach mal ein juristisches Lehrbuch lesen, das hilft 😉
Genau da ist ja von der Fahrtenbuchauflage auch bei wiederholten minderen Verstössen die Praxis - eben genau was ich gesagt habe.
Zu glauben der Halter kann sich ansonsten dauerhaft der Sanktion entziehen indem er immer nur keinen Fahrer angibt ist eher naiv.