Frage zum Leasingrestwert
Hallo Zusammen,
Mal eine Frage:
Mein 1er (EZ02/11) war Liste 37.400€.
12,5% Rabatt gab es und ich zahle monatl. 392€ brutto Leasingrate bei 30TKM im Jahr (3 Jahre Leasing).
Kann mir jemand sagen, wieviel der 1er beim rauskaufen aus der Leasing nach 3 Jahren kosten würde?
Rein rechnerisch wäre es so:
37.400€ - 4675€ (Rabatt) - 6000€ (Anzahlung) -14112€ (Leasingraten) = 12614€ (Restwert?)
Doch da gehen ja noch die Bearbeitungsgebühren für die Leasing usw. ab...
Würde einfach nur gerne wissen, wieviel Euro ich ungefähr einrechnen müsste, falls ich das Auto aus der Leasing rauskaufe, falls mir der Händler am Ende mit irgendwelchen horrenden Kosten kommt, oder falls mir das Auto einfach auch nach den 3 Jahren noch weiterhin gefällt.
Danke vorab!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MGeee
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
...
In dem Vertrag ist an keiner Stelle die Rede von einem risikolosen Andienungsrecht was die Vorschreiber ja schon "befürchtet" hatten. Wenn du also bei Leasingende den Wagen lieber Kaufen willst anstatt eine ggf. geforderte Nachzahlung zu tätigen, dann musst du dir vom Händler ein Angebot erstellen lassen. Bei der Gestaltung dieses Angebots ist der Händler dann relativ frei und du kannst davon ausgehen, dass man sich - wenn du Glück hast - an normalen Marktpreisen orientieren wird oder wenn du Pech hast an eher fiktiven Händler-Wunschpreisen.
Zitat:
Original geschrieben von MGeee
Es besteht als damit das Risiko, dass der Händler, am Ende nicht 14T€, sonder 18-20T€ verlangen könnte.Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Sind rund 14.000 brutto - wieo soll das mehr sein?Mir geht´s darum, dass ich neulich einen kleinen Auffahrunfall hatte (nichts schlimmes, es musste allerdings die Stoßstange gewechselt werden). Dabei habe ich festgestellt, dass in meinem BMW Autohaus nur der Vertrieb und einer aus der Technik freundlich ist, andere Leute aber unfreundlich. Ich werde jetzt die kommenden 2,5 Jahre sehen, ob ich mich geirrt habe, oder ob bei dem Autohaus irgendwas "faul" ist (möchte da nicht vorschnell urteilen).
Des weiteren bin ich nicht bereit knapp 500€ netto Leasingrate für den nächsten 1er in 2,5 Jahren auf den Tisch zu legen, wenn ich dann keine 6000€ Altfahrzeug in Zahlung geben und würde ggf. wieder auf Kleinwagennivaeu (4 Meter Länge statt 4,30 Meter) wechseln, da dort im A1/Polo teils ähnliche Ausstattungsniveaus erreichbar sind (Ausstattung ist wichtiger, als Autotyp für mich).Ich muss als damit rechnen, dass ich das Autohaus und die Marke nach Ablauf der Leasing wechseln werde und deswegen möchte ich so früh wie möglich wissen, was da als "Ballon" hintendran noch zu zahlen wäre, wenn das Autohaus sich quer stellt. Man hört ja gar nicht so selten, dass die Autohäuser ohne Neuabschluss teils unverschämte Leasingnachberechnungen machen (Kratzer hier, Fleck da, Reifen runter dort... ) und deswegen würde ich den 1er ggf. vorab oder bei Ablauf rauskaufen und ggf. noch 1-3 weitere Jahre fahren oder privat verkaufen).
Irgendwie verstehe ich Deine ganze Handlungsweise nicht. Leasen ist "LEIHEN"; dazu hat Du einen Vertrag mit der Leasinggesellschaft (nicht mit dem Autohaus !!!) abgeschlossen.
Am Vertragsende musst Du das Auto "vertragsgemäß" zurückgeben. Wenn das Fz nicht im vertragsgemäßen Zustand (dazu gehören auch Kratzer !!!), muss Du als Vertragspartner selbstverständlich für den "Schaden" aufkommen. Das sind KEINE unverschämten Leasingnachberechnungen!
Die Leasinggesellschaft hat in der Regel die Rücknahme sowie die weitere Verwertung dem Autohaus übertragen. Dass heißt: In dem Augenblick, wo Du das Auto vertragsgemäß zurückgegeben hast, kannst Du mit dem Autohaus über einen Kauf dieses dann Gebrauchtwagen neu verhandeln.
Ich habe den Eindruck, dass Du meinst ein Auto finanziert zu haben. Dem ist aber nicht so.
Wenn Du den Leasingvertrag vorzeitig kündigen willst, muss Du Dir u.a. neben Gebühren usw. den entgangenen Zinsverlust anrechnen lassen. So ist das nun mal im Geschäftsleben.
Dein Geschimpfe auf das Autohaus ist hier ohnehin fehl am Platz.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MGeee
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
...
In dem Vertrag ist an keiner Stelle die Rede von einem risikolosen Andienungsrecht was die Vorschreiber ja schon "befürchtet" hatten. Wenn du also bei Leasingende den Wagen lieber Kaufen willst anstatt eine ggf. geforderte Nachzahlung zu tätigen, dann musst du dir vom Händler ein Angebot erstellen lassen. Bei der Gestaltung dieses Angebots ist der Händler dann relativ frei und du kannst davon ausgehen, dass man sich - wenn du Glück hast - an normalen Marktpreisen orientieren wird oder wenn du Pech hast an eher fiktiven Händler-Wunschpreisen.
Zitat:
Original geschrieben von MGeee
Es besteht als damit das Risiko, dass der Händler, am Ende nicht 14T€, sonder 18-20T€ verlangen könnte.Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Sind rund 14.000 brutto - wieo soll das mehr sein?Mir geht´s darum, dass ich neulich einen kleinen Auffahrunfall hatte (nichts schlimmes, es musste allerdings die Stoßstange gewechselt werden). Dabei habe ich festgestellt, dass in meinem BMW Autohaus nur der Vertrieb und einer aus der Technik freundlich ist, andere Leute aber unfreundlich. Ich werde jetzt die kommenden 2,5 Jahre sehen, ob ich mich geirrt habe, oder ob bei dem Autohaus irgendwas "faul" ist (möchte da nicht vorschnell urteilen).
Des weiteren bin ich nicht bereit knapp 500€ netto Leasingrate für den nächsten 1er in 2,5 Jahren auf den Tisch zu legen, wenn ich dann keine 6000€ Altfahrzeug in Zahlung geben und würde ggf. wieder auf Kleinwagennivaeu (4 Meter Länge statt 4,30 Meter) wechseln, da dort im A1/Polo teils ähnliche Ausstattungsniveaus erreichbar sind (Ausstattung ist wichtiger, als Autotyp für mich).Ich muss als damit rechnen, dass ich das Autohaus und die Marke nach Ablauf der Leasing wechseln werde und deswegen möchte ich so früh wie möglich wissen, was da als "Ballon" hintendran noch zu zahlen wäre, wenn das Autohaus sich quer stellt. Man hört ja gar nicht so selten, dass die Autohäuser ohne Neuabschluss teils unverschämte Leasingnachberechnungen machen (Kratzer hier, Fleck da, Reifen runter dort... ) und deswegen würde ich den 1er ggf. vorab oder bei Ablauf rauskaufen und ggf. noch 1-3 weitere Jahre fahren oder privat verkaufen).
Irgendwie verstehe ich Deine ganze Handlungsweise nicht. Leasen ist "LEIHEN"; dazu hat Du einen Vertrag mit der Leasinggesellschaft (nicht mit dem Autohaus !!!) abgeschlossen.
Am Vertragsende musst Du das Auto "vertragsgemäß" zurückgeben. Wenn das Fz nicht im vertragsgemäßen Zustand (dazu gehören auch Kratzer !!!), muss Du als Vertragspartner selbstverständlich für den "Schaden" aufkommen. Das sind KEINE unverschämten Leasingnachberechnungen!
Die Leasinggesellschaft hat in der Regel die Rücknahme sowie die weitere Verwertung dem Autohaus übertragen. Dass heißt: In dem Augenblick, wo Du das Auto vertragsgemäß zurückgegeben hast, kannst Du mit dem Autohaus über einen Kauf dieses dann Gebrauchtwagen neu verhandeln.
Ich habe den Eindruck, dass Du meinst ein Auto finanziert zu haben. Dem ist aber nicht so.
Wenn Du den Leasingvertrag vorzeitig kündigen willst, muss Du Dir u.a. neben Gebühren usw. den entgangenen Zinsverlust anrechnen lassen. So ist das nun mal im Geschäftsleben.
Dein Geschimpfe auf das Autohaus ist hier ohnehin fehl am Platz.
Der vom TE zitierte Punkt (44%) hat nichts mit Kauf zum LfzEnde tun. Hier steht das die AUSSTEHENDEN RATEN ZZGL DEM RESTWERT zu zahlen sind, wenn der Vertrag vorfristig beendet wird, inkl. detaillierter Berechnungsvorgabe nach irgendwelchen DCF-Verfahren.
Andienungsrecht hat übrigens niemals der "Kunde", immer nur der Leasinggeber. Das ist kein Vorkaufsrecht des Kunden und wird schon seit Ewigkeiten nicht mehr bei BMW benutzt.
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Wenn Du den Leasingvertrag vorzeitig kündigen willst, muss Du Dir u.a. neben Gebühren usw. den entgangenen Zinsverlust anrechnen lassen. So ist das nun mal im Geschäftsleben.
Man kann einen Leasingvertrag eigentlich nicht vorzeitig kündigen, wenn der Leasinggeber dem nicht zustimmt.
Alles, was in dem Vertrag steht ist doch, dass bei einer Beendigung des Leasings sämtliche Restraten und der Restwert sofort fällig werden. Da ist weiterlaufen lassen IMMER die bessere Alternative.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Andienungsrecht hat übrigens niemals der "Kunde", immer nur der Leasinggeber. Das ist kein Vorkaufsrecht des Kunden und wird schon seit Ewigkeiten nicht mehr bei BMW benutzt.
Dann ist die Frage, was Du unter Ewigkeiten verstehst. In meinem LV steht das jedenfalls drin.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Man kann einen Leasingvertrag eigentlich nicht vorzeitig kündigen, wenn der Leasinggeber dem nicht zustimmt.Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Wenn Du den Leasingvertrag vorzeitig kündigen willst, muss Du Dir u.a. neben Gebühren usw. den entgangenen Zinsverlust anrechnen lassen. So ist das nun mal im Geschäftsleben.Alles, was in dem Vertrag steht ist doch, dass bei einer Beendigung des Leasings sämtliche Restraten und der Restwert sofort fällig werden. Da ist weiterlaufen lassen IMMER die bessere Alternative.
Klar; hab mich da etwas falsch ausgedrückt. Die gewünschte vorzeitige "Beendigung" des Vertrages ist natürlich keine Kündigung und setzt somit das Einverständnis des Leasingeber voraus.