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Frage zum Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 10. Mai 2018 um 13:52

Hallo Leute,

ich hab da mal eine Frage…

Jetzt in Kürze möchte ich mir eventuell ein Auto von Privat kaufen, was aber nicht angemeldet ist. Bevor ich mich jetzt für den Kauf endscheide, würde ich gerne eine Probefahrt mit dem Fahrzeug machen.

Jetzt habe ich von diesen Kurzzeitkennzeichen im Netz gelesen.

Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich mit meinem Ausweis, diese

eVB-Nummer, Prüfbericht und dem Brief, bzw. Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle, damit ich die Kurzzeitkennzeichen bekomme.

Der Verkäufer wird mir aber wohl kaum den KFZ Brief aushändigen, bevor er seine Kohle nicht hat. Und den Prüfbericht wird er bestimmt auch nicht aus den Händen geben.

Würde ich wahrscheinlich auch nicht so ohne weiteres machen.

Aber wie funktioniert das jetzt mit diesen Kurzzeitkennzeichen?

Gehe ich zur Zulassungsstelle und sage denen, dass ich vor dem Kauf erst eine Probefahrt machen will und hierfür die Kennzeichen benötige und der Verkäufer mir aber weder KFZ Brief noch Prüfbericht aushändigen möchte oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Sollte alles passen und ich mich mit dem Verkäufer einigen, dann würde ich mit den Kennzeichen das Fahrzeug auch überführen.

Ich möchte noch hinzufügen, dass die Entfernung zwischen Verkäufer und Kaufinteressent mehr als 200 Kilometer betragen.

Vielleicht hat ja der ein oder andere so seine Erfahrungen und teilt sie mir mit.

Danke im Voraus und noch einen schönen Tag.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Andreevi schrieb am 10. Mai 2018 um 15:52:41 Uhr:

Jetzt in Kürze möchte ich mir eventuell ein Auto von Privat kaufen, was aber nicht angemeldet ist. ...

Ich möchte noch hinzufügen, dass die Entfernung zwischen Verkäufer und Kaufinteressent mehr als 200 Kilometer betragen.

und WARUM möchtest Du genau dieses Auto kaufen?

statt eines der 10.000+ Autos, die irgendwo im 50 km Umkreis entweder noch angemeldet (bei einem Privatverkäufer) oder von einem Händler, der eine rote Nummer für Probefahrten zur Hand hat, angeboten werden???

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am 10. Mai 2018 um 14:06

Ein Kurzzeitkennzeichen bzw. Überführungs Nr bekommst Du nur wenn Du eben diese nachweise vorlegst. dazu kommen noch die relativ hohen Kosten. Mit 50€ kommst Du da nicht hin. Allein die Schilder kosten 20€ + Gebühren beim Amt.

Was Du bbrauchst wäre ein Rote Nr. Die bekommen aber nur Händler oder Privatpersonen die öfters Autos wechslen (Oldtimer).

Wahrscheinlich gibt es keine sinnvolle und vor allem legale Mögllichkeit für Dich das Auto probe zu fahren. Die einzige Möglichkeit wäre, das Dir ein Händler seine roten Schilder leiht aber den Händler wirst Du wahrscheinlich nicht finden der das Risiko eingeht.

Frag Deine Zulassungsstelle, bei vielen reicht eine Kopie oder ein Fax mit Brief und TÜV, was der Verkäufer auch direkt zur Zulassungsstelle faxen könnte, wenn er Dir nicht traut.

Alternativ mal im näheren Umkreis nach Autos von vertrauenswürdigen Händlern schauen. Bei dieser Aktion hat man sonst den persönlichen Druck, bereits Geld ausgegeben zu haben und fühlt sich evtl. irgendwie zum Kauf verpflichtet.

Zitat:

@Andreevi schrieb am 10. Mai 2018 um 15:52:41 Uhr:

Jetzt in Kürze möchte ich mir eventuell ein Auto von Privat kaufen, was aber nicht angemeldet ist. ...

Ich möchte noch hinzufügen, dass die Entfernung zwischen Verkäufer und Kaufinteressent mehr als 200 Kilometer betragen.

und WARUM möchtest Du genau dieses Auto kaufen?

statt eines der 10.000+ Autos, die irgendwo im 50 km Umkreis entweder noch angemeldet (bei einem Privatverkäufer) oder von einem Händler, der eine rote Nummer für Probefahrten zur Hand hat, angeboten werden???

am 11. Mai 2018 um 9:03

Zitat:

@Andreevi schrieb am 10. Mai 2018 um 15:52:41 Uhr:

 

Hallo Leute,

ich hab da mal eine Frage…

Jetzt in Kürze möchte ich mir eventuell ein Auto von Privat kaufen, was aber nicht angemeldet ist. Bevor ich mich jetzt für den Kauf endscheide, würde ich gerne eine Probefahrt mit dem Fahrzeug machen.

Jetzt habe ich von diesen Kurzzeitkennzeichen im Netz gelesen.

Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich mit meinem Ausweis, diese

eVB-Nummer, Prüfbericht und dem Brief, bzw. Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle, damit ich die Kurzzeitkennzeichen bekomme.

Der Verkäufer wird mir aber wohl kaum den KFZ Brief aushändigen, bevor er seine Kohle nicht hat. Und den Prüfbericht wird er bestimmt auch nicht aus den Händen geben.

Würde ich wahrscheinlich auch nicht so ohne weiteres machen.

Aber wie funktioniert das jetzt mit diesen Kurzzeitkennzeichen?

Gehe ich zur Zulassungsstelle und sage denen, dass ich vor dem Kauf erst eine Probefahrt machen will und hierfür die Kennzeichen benötige und der Verkäufer mir aber weder KFZ Brief noch Prüfbericht aushändigen möchte oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Sollte alles passen und ich mich mit dem Verkäufer einigen, dann würde ich mit den Kennzeichen das Fahrzeug auch überführen.

Ich möchte noch hinzufügen, dass die Entfernung zwischen Verkäufer und Kaufinteressent mehr als 200 Kilometer betragen.

Vielleicht hat ja der ein oder andere so seine Erfahrungen und teilt sie mir mit.

Danke im Voraus und noch einen schönen Tag.

am 11. Mai 2018 um 9:07

Die Kurzzeitkennzeichen kannst Du auch im Wohnort des Verkäufers bekommen - der Verkäufer kann Dich dorthin begleiten (mit den notwendigen Autopapieren).....

Ich als Kaufinteressent würde mich nicht darum, dass eine Probefahrt möglich ist. Entweder kümmert sich der Verkäufer oder das Fahrzeug ist raus.

Themenstarteram 11. Mai 2018 um 10:54

Hallo Leute,

habt lieben Dank für Eure zahlreichen Antworten.

Das mit den Kurzzeitkennzeichen klappte anstandslos. Brauchte nur Brief und letzte Hauptuntersuchung in Kopie vom Verkäufer.

Trotzdem möchte ich hier noch kurz auf die Antworten reagieren.

Andy1080:

Ich hab es auch lieber, wenn die Fahrzeuge noch angemeldet sind und ich mich nicht um diese Kurzzeitkennzeichen kümmern muss.

Aber ich suche ein bestimmtes Auto, wo auch der Preis stimmt. Und weil dieses Modell nicht an jeder Ecke steht, muss ich halt meine Fühler etwas weiter ausstrecken.

Ich habe ja auch schon ausführlich mit dem Verkäufer telefoniert, der mir eigentlich erstmal einen ehrlichen Eindruck machte. Und wenn der mir kein dummes zeug’s erzählt hat, dann werde ich den Wagen kaufen und direkt mit den Kennzeichen überführen.

Ich werde den Kauf dennoch sehr skeptisch angehen.

StephanRE

Wie ich schon sagte… Das Auto was ich suche, steht leider nicht an jeder Ecke.

Mir wäre es auch recht gewesen, wenn ich genau dieses Modell beim Händler gefunden und sich somit die Frage mit den Kurzzeitkennzeichen erübrigt hätte.

Mit Anmelden und den Kennzeichen hab ich jetzt insgesamt 37 und en paar kaputte bezahlt.

Und falls ich das Auto kaufe, werden mir ja die Kosten für die Versicherung eh verrechnet.

Diese Kosten werde ich verkraften.

Danke an alle und bis dahin.

Diese Einstellung finde ich spitze, da es den Händlern doch hilft, wenn weniger privat hin und herverschachert wird.

 

Zitat:

@andy1080 schrieb am 11. Mai 2018 um 11:57:06 Uhr:

Ich als Kaufinteressent würde mich nicht darum, dass eine Probefahrt möglich ist. Entweder kümmert sich der Verkäufer oder das Fahrzeug ist raus.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 11. Mai 2018 um 12:54:19 Uhr:

Diese Einstellung finde ich spitze, da es den Händlern doch hilft, wenn weniger privat hin und herverschachert wird.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 11. Mai 2018 um 12:54:19 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 11. Mai 2018 um 11:57:06 Uhr:

Ich als Kaufinteressent würde mich nicht darum, dass eine Probefahrt möglich ist. Entweder kümmert sich der Verkäufer oder das Fahrzeug ist raus.

Wenn es von einem Verkäufer zuviel verlangt ist, dass der Interessent die Ware prüfen kann (dazu gehört nunmal beim Fahrzeug eine Probefahrt), dann ist er raus.

Wenn ich ein Fahrzeug verkaufen will, bleibt es so lange angemeldet, bis es verkauft ist. Hat bisher sehr gut funktioniert und beide Seiten waren zufrieden. Ich habe für meine Fahrzeuge bisher trotz der dadurch entstandenen Kosten immernoch nennenswert mehr Geld für die Fahrzeuge bekommen, wie beim Händler und der Käufer hat weniger gezahlt wie beim Händler. Und durch diesen "Service" habe ich sicher mehr Leute erreicht und die Fahrzeuge meist recht schnell verkauft.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 11. Mai 2018 um 13:17:07 Uhr:

Wenn es von einem Verkäufer zuviel verlangt ist, dass der Interessent die Ware prüfen kann (dazu gehört nunmal beim Fahrzeug eine Probefahrt), dann ist er raus.

...

kommt drauf an ...

habe durchaus schon Schnäppchen gemacht (im +/- 500 DM bzw. Euro-Segment), wo keine Probefahrt möglich war

muss dann aber plausibel sein, warum die Kiste nicht so schnell weg ging, dass der Verkäufer nicht länger Steuer/Versicherung für das Stehzeug zahlen wollte

(Mängel, die mir egal sind, aber "normale" Käufer abschrecken = Optik/..., nicht marktgängiges Modell, anfangs zu hoher Traumpreis, ...)

+ der HU-Bericht sollte noch halbwegs aktuell sein

+ wenn es um den Preis geht, bin ich dann ein eher unangenehmer Geschäftspartner ;)

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