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Kurzzeitkennzeichen für Käufer besorgen?

Themenstarteram 6. Februar 2022 um 18:15

Abend zusammen,

weiß einer wie es sich verhält, wenn ich für den zukünftigen Käufer meines Autos ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung besorgen möchte?

Ist das möglich?

Geht darum, dass ich mein Fzg. verkauft habe, und der Käufer selbiges im laufe der Woche abholen möchte und mit meinen Kennzeichen nachhause fahren will, Fahrzeug also zu dem Zeitpunkt noch angemeldet ist und er es dann Abmelden würde.

Da man hierzu aber alles mögliche liest, (von "xxx mal ohne Probleme gemacht", bis zu "einmal und nie wieder"), hab ich überlegt, das Auto abzumelden und für den Käufer KZK zu besorgen, da diese ja selbstständig nach 5 Tagen auslaufen, und die Kiste somit abgemeldet wäre, sollte sich der Käufer im anderen Fall nicht an die vertragliche Abmachung mit dem Abmelden halten.

Kaufvertrag sowie auch die Veräusserungsanzeigen sind selbstverständlich angefertigt & unterschrieben und Fotos von Perso, Führerschein etc. ebenfalls gemacht.

Was meint ihr? Möglich oder nicht? Den Stress wert, oder bedenkenlos angemeldet verkaufen?

Hab diesbezüglich leider keine halbwegs aktuellen Beiträge gefunden.

Vielen dank euch schonmal!

Grüße

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23 Antworten

Kein Problem.

Du brauchst vom Käufer eine Vollmacht, eVB fürs KZK und dessen Ausweis.

Ob eine Kopie des Ausweg akzeptiert wird musst Du in Deiner Zulassungsstelle erfragen. Unsere hier vor Ort akzeptiert auch Kopien

Da haben wir ja wieder da altbekannte Thema… :)

Ich glaub meine Ansichten dazu sind bekannt, ist der Käufer vertrauenerweckend und wohnt evtl. sogar nicht allzu weit entfernt von Dir, würde ich es angemeldet übergeben.

Themenstarteram 6. Februar 2022 um 18:39

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Februar 2022 um 19:23:12 Uhr:

Kein Problem.

Du brauchst vom Käufer eine Vollmacht, eVB fürs KZK und dessen Ausweis.

Ob eine Kopie des Ausweg akzeptiert wird musst Du in Deiner Zulassungsstelle erfragen. Unsere hier vor Ort akzeptiert auch Kopien

Wie siehts aus ohne Vollmacht? Kann ich die Evb bei meiner Versicherung beantragen und das KZK auf meinen Namen anmelden?

Wenn Du das KZK auf Deinen Namen holst, brauchst natürlich keine Vollmacht.

Themenstarteram 6. Februar 2022 um 18:41

Zitat:

@Pauliese schrieb am 6. Februar 2022 um 19:37:43 Uhr:

Da haben wir ja wieder da altbekannte Thema… :)

Ich glaub meine Ansichten dazu sind bekannt, ist der Käufer vertrauenerweckend und wohnt evtl. sogar nicht allzu weit entfernt von Dir, würde ich es angemeldet übergeben.

Vertrauenserweckend ja, wohnt aber nicht gerade ums Eck und bin leider von Natur aus ein sehr misstrauischer Mensch, der öfter grundlos mal den Teufel an die Wand malt...:rolleyes:

Themenstarteram 6. Februar 2022 um 18:42

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Februar 2022 um 19:41:09 Uhr:

Wenn Du das KZK auf Deinen Namen holst, brauchst natürlich keine Vollmacht.

Danke dir schonmal. Gibts hier sonst Probleme oder kanns dabei zu Problemen kommen?

Alles gut… :)

Mach einfach das womit Du Dich besser fühlst!

Alles richtig so. Lieber auf eigene Kosten ein KZK besorgen,als hinterher der Abmeldung hinterher laufen

am 6. Februar 2022 um 21:13

Zulassung und Versicherung laufen also automatisch aus, damit wäre der Verkäufer in dieser Hinsicht abgesichert.

Wie ist es bei Verkehrsverstößen des Käufers auf der Fahrt mit den Kurzzeitkennzeichen? Wenn die auf den Verkäufer laufen, wird der doch zuerst verantwortlich gemacht?

Dann könnte der Verkäufer hoffentlich mit Hilfe des Kaufvertrags/Übergabebestätigung (mit Uhrzeit) nachweisen, dass er selbst höchstwahrscheinlich nicht gefahren ist.

So ist es

Das sollte in jedem Fall gut mit dem Käufer abgesprochen sein. Wenn er nämlich keinen eigenen Stellplatz hat, und den nächsten Termin zur Um-/Anmeldung vielleicht erst in 10 Tagen bekommt, hat er ein Problem...

Also - als ich meinen 200er Audi vor über 10 Jahren verkauft habe ist der Käufer mit Nummernschildern (Tageszulassung) gekommen und hat die Kiste mitgenommen.

Somit war ich aus allem heraus...!!!

Auf irgendwelche anderen "Experimente" würde ich mich auch gar nicht einlassen...

Was ist eine Tageszulassung?

Vor über 10 Jahren waren die KZK nicht Fahrzeuggebunden und man konnte diese in einer Zulassungsstelle beantragen.

Vor Antritt der Fahrt mussten die Fahrzeugdaten in den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen vom Inhaber eingetragen werden.

Seit 01.04.15 sind die KZK Fahrzeuggebunden und man benötigt eine gültige HU, sofern man nicht innerhalb des LK oder anliegenden LK zur HU fahren möchte.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Februar 2022 um 11:08:35 Uhr:

Was ist eine Tageszulassung?

Vor über 10 Jahren waren die KZK nicht Fahrzeuggebunden und man konnte diese in einer Zulassungsstelle beantragen.

Vor Antritt der Fahrt mussten die Fahrzeugdaten in den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen vom Inhaber eingetragen werden.

Seit 01.04.15 sind die KZK Fahrzeuggebunden und man benötigt eine gültige HU, sofern man nicht innerhalb des LK oder anliegenden LK zur HU fahren möchte.

Sorry - eventuell habe ich da was durcheinander geworfen...!

Auf jeden Fall war der Audi abgemeldet und der Käufer brachte 2 Nummernschilder mit,die er im Hof montierte.

Die Papiere waren bis zur Bezahlung noch in meinen Händen.

Der Käufer - bzw. sein Kumpel - hat eine Tuning Firma.

Da waren das eventuell Überführungskennzeichen der Firma.?!?

 

Auf jeden Fall hatte ich mit dem Fahrzeug nichts mehr am Hut - selbst wenn der Neubesitzer auf dem nach Hause Weg 5x geblitzt wurde...:D

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