Frage zu Teilkasko und Fiktiver Abrechnung

Hallo zusammen.

Bei einem Bekannten wurde das Auto aufgebrochen in dem die Seitenscheibe eingeschlagen worden ist.

Ihm wurde das Radio (mit Navifunktion) und das Gepäcknetz entwendet.
Das Radio kostet neu 2300€ und das Gepäcknetz 350 zzgl. dem Einbruchschaden.

Nun hatte ich ihm gesagt das es auch tolle Alternativen zum Originalradio gibt.
So eine Alternative würde etwa 1200€ kosten.

Nun meine Frage.
Kann man bei einem Teilkaskoschaden Fiktiv abrechnen.
Also Schadensermittlung und dann den Betrag bar auszahlen lassen?

Ich war mit der Frage etwas überfordert, da ich sowas noch nie hatte.

Noch eine Anmerkung:
TK ist ohne SB. Fahrzeugwert ist ca. 10000€ also ist es kein Totalschaden

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe


Was ist das denn für eine Sauerei.

Das Radio ist aus einem 03/2006er Modell. Also ist das RAdio ca. 4 Jahre alt und kostet neu ca. 2200 Euro.

...da er das Auto Gebraucht gekauft hat, und dieses Radiomodell nicht expliziet aufgeführt ist im Vertrag.

In den Bedingungen der Kaskoversicherer finden sich in der Regel Formulierungen wie "...wird ein dem Alter und Zustand des Geräts entsprechender Abzug vorgenommen."

Was soll daran denn jetzt wieder eine Sauerei sein?
Dass ihm die Teilkasko kein neues Radio bezahlt, wenn er vorher ein gebrauchtes hatte, das er als Bestandteil eines gebrauchten Fahrzeugs erworben hat?

Und das will er noch fiktiv abrechnen, weil er bereits eine Lösung gefunden hat, den Schaden am Fahrzeug zu beseitigen ohne die von ihm vorgestellte Summe dafür zu benötigen.

Sorry, aber langsam hab ich kein Verständnis mehr für das Anspruchsdenken mancher.
Und wehe, die Prämie steigt im nächsten Jahr. Was für eine Sauerei.

Zur Höhe  des Abzugs: Bei manchen Gesellschaften ist der Abzug in den AKB geregelt (x% pro Monat) oder er wird von den Haussachversständigen ermittelt.

Hafi

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Wer sagt dir, dass sich dieser Passus auf vertragliche Hinweispflichten bezieht und nicht auf Hinweispflichten im Rahmen der Schadensabwicklung aus der späteren Prozess-Betrachtungsweise?

Wenn die vertragliche Hinweispflicht damit gemeint wäre, würde im folgenden Satz wohl kaum stehen "Eine weitere Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Gebrauchtmarkt für diese Geräte besteht."

Auch der abschließende Satz unterstreicht das: "Auch einen häufig von den Versicherern geltend gemachten Abzug "neu für alt" erachtete das OLG Frankfurt in seinem Beschluss bei einem Navigationsgerät als solchem für nicht ersichtlich."

Moin zusammen,

was Gerry nun trotz vielfacher Hinweise nicht nachzuvollziehen in der Lage ist, ist, dass es nunmal auf die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen ankommt, ob ein solcher Abzug zulässig ist und ob er vorgenommen werden kann.

Wenn in den zitierten Fällen alte AKB galten, die weder den Abzug neu für alt noch den prozentualen Abzug bei elektronischen Geräten eindeutig geregelt hatten und der Versicherer dann einen Abzug vorgenommen hat, mag dies zu dieser Entscheidung geführt haben.

Das wissen wir aber nicht, da es sich eben um Beschlüsse handelt, die mir jedenfalls nicht vorliegen und Gerry hat sie ganz offensichtlich auch nicht gelesen, sonst würde er wohl konkret zitieren können.

Heute sind derartige Abzüge in aller Regel in den Bedingungen konkret und nachvollziehbar geregelt.

Damit geht das Argument "AGB-Kontrolle" natürlich ziemlich in die Hose, denn eine Klausel wird nicht dadurch überraschend, dass man sie nicht gelesen hat.

Gerry, meinst Du ehrlich, Du bist der erste, der auf diese Idee gekommen ist und dass bei Versicherern nicht Leute in der Produktentwicklung arbeiten, die da wo Du hin willst, schon lange herkommen? Wie vermessen.... Aber das passt ja zu Deinen anderen Auftritten hier.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Damit geht das Argument "AGB-Kontrolle" natürlich ziemlich in die Hose, denn eine Klausel wird nicht dadurch überraschend, dass man sie nicht gelesen hat.

... nein, aber sie wird überraschend wenn der VN nicht in einem Vertragswerk damit rechnen musste, weil er davon ausgeht, dass bei der Kasko ein Diebstahl derart abgesichert ist, dass er nicht noch

erheblich

draufzahlen muss, damit er bei einer seriösen Werkstatt Ersatz bekommt. Und hier sind wir dann auch schon im Bereich der "unangemessenen Benachteiligung".

Aber auch hier zieht parallel die Argumentation "Lebensdauer Fahrzeug".

Du bist aber auch der Meinung, dass eine Versicherung bei einer zu ersetzenden Stoßstange oder einer Felge (siehe Parallelthread) einen Abzug neu für alt vornehmen kann, weil das nun mal so in den AKB steht. Ausnahmen sind nach deiner Ansicht nur bei neuwertigen Fahrzeugen möglich.

Aber schließlich ist alles, was in den AGB von großen Konzernen oder Versicherungen steht und ggf. noch von einem Verband (bestenfalls dem eigenen) abgesegnet wurde, absolut gesetzeskonform. Leider sieht die Realität ganz anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


...Versicherern nicht Leute in der Produktentwicklung arbeiten, die da wo Du hin willst, schon lange herkommen?

Ja, ich muss gestehen, mein Traum war schon immer, Produktentwickler bei einer Versicherung zu werden. Leider bleibt mir dies vergönnt, weil ich zu viel Ahnung vom Recht habe. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


... nein, aber sie wird überraschend wenn der VN nicht in einem Vertragswerk damit rechnen musste, weil er davon ausgeht, dass bei der Kasko ein Diebstahl derart abgesichert ist, dass er nicht noch erheblich draufzahlen muss, damit er bei einer seriösen Werkstatt Ersatz bekommt.

Interessanter Gedanke. Weißt Du was: Ich bilde mir ab sofort ein, dass meine Privathaftpflicht jeden Schaden ersetzt, den ich irgendwie verursache und kündige meine Vollkasko.

Und wenn die PHV den Schaden an meinem Auto nicht zahlen will, schrei ich nach der AGB-Kontrolle, weil ich total überrascht bin.

Zitat:

Du bist aber auch der Meinung, dass eine Versicherung bei einer zu ersetzenden Stoßstange oder einer Felge (siehe Parallelthread) einen Abzug neu für alt vornehmen kann, weil das nun mal so in den AKB steht. Ausnahmen sind nach deiner Ansicht nur bei neuwertigen Fahrzeugen möglich.

Das hatte ich zwar nie geschrieben, aber gut zu erfahren, was ich so meine...

Geschrieben hatte ich, dass der TE sich den Abzug des Werts der verbliebenen drei "alten" Felgen anrechnen lassen muss. Ebenso, wie er sich bei jedem anderen Schaden eventuelle Restwerte und Altteilwerte anrechnen lassen muss.

Aber wahrscheinlich ist das auch wieder total überraschend: "Ich hatte vorher vier alte Felgen, jetzt hab ich sieben, davon vier nagelneu und da soll was abgezogen werden?????"

Um Überraschungen vorzubeugen hilft ein Blick Richtung A.2.13.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Leider bleibt mir dies vergönnt, weil ich zu viel Ahnung vom Recht habe. 😁

Ja, da muss er sogar selber lachen, der gute Gerry...

😁

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Hallo zusammen,

ich beende dann mal diesen Meinungsaustausch - dieser Thread wird bitte nur noch fortgesetzt falls sich neue Fragen ergeben oder der TE noch etwas dazu schreibt.

Mehr führt zu nix.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Moinsens,

jetzt müsst Ihr mir hier mal ein wenig weiterhelfen.

Wenn ich das richtig verstehe, war die Basis für diese schönen zitierten Urteile doch, dass es keinen seriösen Zweitmarkt für Navigationsgeräte gibt.

Ich kenne jetzt nur von Daimler das MBGTC, aber das werden wohl die anderen Hersteller mitlerweile auch haben.

Ist damit nicht die gesamte Diskussion hinfällig?

Gruß vom Sause

Ich habe zwar keine neue Frage, mich würde aber mal die Beantwortung der alten interessieren...

Gruß vom Sause

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711
Ich habe zwar keine neue Frage, mich würde aber mal die Beantwortung der alten interessieren...

Aber gern doch.......😁

Wie ich schon hier bei MT geschrieben, gibt es einen Markt für gebrauchte Navigationsgeräte. Und damit meinte ich nicht Ebay.

Dieser Markt ist ist auch dem Otto Normalo zugänglich und man kann dort gebauchte Navis zu marktüblichen Preisen erwerben.

Hier mal ein Beispiel:

http://www.autosound24.de/

Ach so, bevor ich es vergesse. Ich bekomme von dort keine Provision und persönlich kennen kenne ich da auch niemanden.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen....😎

@ Schreddi

falls das unerlaubte Werbung sein sollte, mach bitte weg, ich kann es dann auf Wunsch ja auch per PN versenden. 

Möchte nur nicht, dass mein Postfach explodiert......😁

Gruß

Delle

o.k. - vielen DANK!!

Ist denn damit nicht diesen ganzen schönen Urteilen die Grundlage entzogen? 😛

Gruß vom Sause

Den angeführten Urteilen kann nicht die Grundlage entzogen sein, aber sie gelten nur für den verhandelten Fall. Ausnahmen sind nur Grundsatzurteile, aber auch dort gilt, sie gelten nur bei unveränderten Grundlagen.
I.A. gilt bei fast allen Urteilen: Sie gelten nur für den verhandelten Fall.

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