frage zu technischen fehler-ganz plötzlich???

Opel Omega B

hallo,
ich hätte mal eine Frage,kann ein Problem mit überhitzung durch ein elektronischen defekt urplötzlich auftreten?
Um es mal genauer zu erklären,mein Lebensgefährte hat vo einigen Tagen einen Gebrauchten Opel Omega B gekauft ,laut Kaufvertrag ohne Mängel.
Die Dame war so nett und hat uns das Auto auch gebracht,gleich darauf ist mein LG los zur Tanke um voll zu Tanken -weg bis zur Tanke u zurück ca.4 km.
als er hier wieder ankam stand die Temperatur bei 125 und eh er sich versah ist auch schon der Kühler geblatzt.
Darauf hin haben wir die Verkäuferin angefufen die dazu meinte ,bei ihr war er in ordnung,hat ihn aber am nächsten Tag abgeholt um ihn in der Werkstatt durchgucken zulassen,da hieß es noch entweder Reparatur o geld wieder.naja freitag wollt sie sich melden,heut haben wir mal nachgefragt und es hieß es war ein technischer defekt der plötzlich auftreten kann und sie das auto nicht reparieren lässt und geld gibts auch nicht wieder...kosten für reparatur sollen bei 1200 € liegen da der Motor auch Wasser geschluckt hat.
Kann es wirklich möglich sein,das vorher kein fehler da war oder anzeichen???

P.S. sorry für form u fehler..bin hier auch am Kochen :0(

Beste Antwort im Thema

Der sogenannte Ruckkauf wurde zwar bestätigt aber er wurde nur Mündlich gemacht. Somit muss man erstmal Beweisen das so eine Mündlich Absprache besteht.

Denn wie stesieg schon geschrieben hat und da geht man von Händler/Verbraucher aus und jetzt ist es Privat/Privat

Zitat:

Original geschrieben von stesieg


Der Käufer muss im Falle eines Mangels beweisen, dass dieser schon bei Übergabe vorlag. Tritt der Mangel im Zeitraum von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird jedoch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr).

Die Beweise muss man auch Nachweisen können, keine Zeugen für die Aussage "Ihr bekommt das Geld zurück" steht man Dumm da

Somit Versucht es was Mandel geschrieben hat, das lässt die Kosten am geringsten halten und 1985oli hat sich ja schon angeboten zu helfen 😉

Aber Vorher kämpft um so viel Geld wie möglich.

@ FalkeFoen
Sorry aber ich finde deine Kommentare hier absolut unpassend. Klar macht jeder Fehler aber man muss nicht jeden seine Fehler unter der Nase reiben, sonder mal mit in den Händen gespuckt und denjenigen mal aus der Patsche geholfen.

Dazu ist ein Forum auch da, den Vorwürfe bringen da garnichts und 700 € sind für den einen ein Tages Einkauf und für den anderen leben sie einen Monat mit.

Geh mit allen Menschen mit Respekt um aber mache sie nicht nieder. 😉 😁

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Zitat:

Original geschrieben von mark29


hmmmm. das das Ventil im deckel klemmt kann vorkommen- ist mir auch schon passiert- bei mir ist nur ein Schlauch abgerutscht- der fehler war aber reproduzierbar, also eindeutig.

Aber so schnell baut sich kein Druck auf- und so schnell steigt die Temperatur auch nicht- 4km von 20°C auf 125°C?

Da liegt eine defekte Kopfdichtung nahe- und die kündigt sich schleichend an- das kann im Zweifel ein Gutachter für Aggregateschäden zweifelsfrei feststellen....

ABER!!!! Du kannst es Dir gaaaaaanz einfach machen...

Die Verkäuferin hat schon angeboten dass es das Geld zurückgibt? (hab ich so rausgelesen) In diesem Moment ist schon ein Rückkaufvertrag zu stande gekommen, der rechtskräftig ist

- hab ich letztes Jahr erst durch (nur leider war ich der Verkäufer- und bis da ein Urteil gefällt wurde war das Auto Schrottreif, weils fast ein Jahr mit offenen Fenstern beim vermientlichen Käufer stand....)

erst wollte sie es erstatten wenn die reperatur zu teuer,was es ja nun ist, laut ihrer aussage 1200€,
dann wollte sie nur ein vergleich von 325€ zahlen,nun garnichts mehr...wir sollen doch nun das auto abholen,was nun nicht mehr fahrbereit ist und abmelden

Hallo

Hoffe habe soweit nichts überlesen:

...wurde die Garantie/Gewährleistung ausdrücklich/schriftlich ausgeschlossen?

Nein? ----- Schaden muß behoben werden!

Ja? ---- mal hoffen das es nur das Thermostat war und der Wagen nicht zu lange im Roten heiß lief....

Wenn man das aus Deiner Sicht so liest mit einer Stunde verspätung kann man durchaus von ausgehen, das die Dame etwas zeit zum "abkühlen" brauchte... aber 100 km Entfernung ist natürlich auch mit Stau zu rechnen...

Da aber von Euch , hoffentlich nachweisbar über den Wegstreckenzähler, nur 4 km gefahren wurde , der Wagen in der Zeit vielleicht auch etwas wieder abkühlte (Temparaturanzeige habe ich genauso im Auge Wie Drehzahlmesser/Tacho🙂 ) kann man eigentlich von ausgehen wenn irgendwas mit dem Kopf bzw Dichtung ist das es nicht alleine von den 4 km kommen kann!!!

Holt Euch für die rechtliche Angelegenheit mal kostenlosen Rat ein (auch im www gibt es diesen leider gerade kein Link dafür).

Grüße Steve

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Alina-anna



Zitat:

Original geschrieben von mark29


hmmmm. das das Ventil im deckel klemmt kann vorkommen- ist mir auch schon passiert- bei mir ist nur ein Schlauch abgerutscht- der fehler war aber reproduzierbar, also eindeutig.

Aber so schnell baut sich kein Druck auf- und so schnell steigt die Temperatur auch nicht- 4km von 20°C auf 125°C?

Da liegt eine defekte Kopfdichtung nahe- und die kündigt sich schleichend an- das kann im Zweifel ein Gutachter für Aggregateschäden zweifelsfrei feststellen....

ABER!!!! Du kannst es Dir gaaaaaanz einfach machen...

Die Verkäuferin hat schon angeboten dass es das Geld zurückgibt? (hab ich so rausgelesen) In diesem Moment ist schon ein Rückkaufvertrag zu stande gekommen, der rechtskräftig ist
leider nur telefonisch ,da hat sie mir schon die schranken gewiesen,sie meint da stünde aussage gegen aussage

- hab ich letztes Jahr erst durch (nur leider war ich der Verkäufer- und bis da ein Urteil gefällt wurde war das Auto Schrottreif, weils fast ein Jahr mit offenen Fenstern beim vermientlichen Käufer stand....)

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Zitat:

Original geschrieben von steph0211


Hallo und Willkommen hier im Forum

Also ganz Ehrlich gesagt kommt mir das ganze sehr Spanisch vor, denn Wasser im Motorraum dann muss entweder die Zylinderkopfdichtung kaputt sein oder ein Haarriss im Motorblock wenn ich mich jetzt nicht Irre.

Ich bin der Meinung das Ihr über den Tisch gezogen wurdet, habt Ihr vor den Kauf eine Probefahrt gemacht oder eher nicht?
Problem ist das Ihr es Beweisen müsst, das der Motor schon vorher kaputt war und das geht nur über ein Gutachten, das ist teuer und man hat dann immer noch keine Sicherheit das man vor Gericht gewinnt.

Schaut Euch mal auf der Google-Map Omega & Senator Schrauber in Deutschland ob jemand bei Euch in der Nähe wohnt der vielleicht den Omi wieder reparieren kann.

So spart man Geld und Nerven.

da muss man erstmal schauen wie man das Auto wieder zu uns bekommt,steht ja beim verkäufer und ist nun nicht mehr fahrbereit

ich sag ersteinmal danke für die Antworten,werd mich jetzt mal beim ADAC schlau machen,rechtsschutzmäßig und vieleicht auch um den wagen wieder hierher zubekommen wie gesagt steht ja samt schlüssel beim verkäufer

Zitat:

Original geschrieben von Alina-anna


erst wollte sie es erstatten wenn die reperatur zu teuer,was es ja nun ist, laut ihrer aussage 1200€,
dann wollte sie nur ein vergleich von 325€ zahlen,nun garnichts mehr...wir sollen doch nun das auto abholen,was nun nicht mehr fahrbereit ist und abmelden

Hallo,

also Ich würde jetzt umgehend zum Rechtsanwalt gehen, bzw. Ich würde der Verkäuferin klipp und klar mitteilen das Ihr vor Gericht geht falls Sie euch nicht sofort den Kaufpreis zurückerstattet.
Dein LG hat den Omega doch eigentlich nicht gefahren, das ist ne kuuurz Strecke gewesen. Das bedeuted das der Fehler schon vorher vorhanden war.

Der Fehler Deines LG war ein Fahrzeug zu Kaufen welches er vorher weder Besichtigt noch Probegefahren hat und beim Fahren nicht auf die Instrumente des Fahrzeugs zu achten, weil hätte er darauf geachtet und frühzeitig angehalten wäre der Kühler sehr wahrscheinlich nicht geplatzt und es wäre nicht zu einem solch kapitalen Schaden gekommen.

Fragt mal nen Rechtsanwalt und erklärt Ihm mal den Sachverhalt und danach was er dann sagt handelt Ihr.

Wünsche euch viel Glück

Gruss
Stephan

@ stesieg
ich denke das Problem wird sein das alles im Kaufvertrag steht und da wird mit Sicherheit "Besichtigt und Probegefahren" drin stehen.

Somit liegt die Beweispflicht nicht beim Verkäufer sondern beim Käufer und wenn man vor Gericht geht, dauert ck. 1 Jahr bis man ein Urteil hat.

In dieser Zeit steht das Auto in der Gegend rum und gammelt vor sich her.

Wenn man dann noch verlieren sollte, ist das Geld weg und der Omi ist vergammelt.

Klar kann man es erstmal Versuchen und den Käufer unter druck setzen, aber letzt endlich würde ich in den sauren Apfel beißen und den Schaden selber reparieren.

@ Alina-anna

Ich weiß jetzt nicht was für einen Führerschein Ihr habt oder ob Ihr jemanden kennt der ein KFZ mit HagerKupplung hat und auch einen Hänger führen darf, aber so ein Autotrailer kostet nicht viel.

Hört Euch einfach mal bei Euren Bekannten rum ob sie so was fahren dürfen und eine AHK haben.

Zitat:

Original geschrieben von steph0211


@ stesieg
ich denke das Problem wird sein das alles im Kaufvertrag steht und da wird mit Sicherheit "Besichtigt und Probegefahren" drin stehen.

Somit liegt die Beweispflicht nicht beim Verkäufer sondern beim Käufer und wenn man vor Gericht geht, dauert ck. 1 Jahr bis man ein Urteil hat.

In dieser Zeit steht das Auto in der Gegend rum und gammelt vor sich her.

Wenn man dann noch verlieren sollte, ist das Geld weg und der Omi ist vergammelt.

Klar kann man es erstmal Versuchen und den Käufer unter druck setzen, aber letzt endlich würde ich in den sauren Apfel beißen und den Schaden selber reparieren.

mein Lg hat die CE und im kaufvertrag steht nichts von besichtigung u probefahrt
ist nur ein ganz einfacher wo die Daten drin stehen und bei beschädigungen und sonstiges sind keine angekreuzt

@ Alina-anna

Ich weiß jetzt nicht was für einen Führerschein Ihr habt oder ob Ihr jemanden kennt der ein KFZ mit HagerKupplung hat und auch einen Hänger führen darf, aber so ein Autotrailer kostet nicht viel.

Hört Euch einfach mal bei Euren Bekannten rum ob sie so was fahren dürfen und eine AHK haben.

@steph0211

  1. Ist diese Klausel schon lange überholt und für Händler kein garant
  2. kommt es auf das Gericht an wie lange es dauert bis die Sache verhandelt wird. Bei meiner letzten Sache dauerte es nur 1-2 Monate bis die Verhandlung war.
  3. Ist eine KFZ-Rechtsschutz zwingend wenn man solch einen Schritt macht.
  4. Würde Ich mir trotzdem den Rat von einem Rechtsanwalt einholen und Ihn unter Umständen der Verkäuferin einen saftigen Brief schreiben lassen. Je nach Anwalt kostet das max. 150€ wenn kein Rechtschutz vorhanden ist, könnte aber die Verkäuferin dazu bewegen nachzugeben. Die wird nämlich schon Wissen was an dem Omega dran war und geht jetzt nach dem Motto "man kann es ja probieren".
  5. Würde Ich der Verkäuferin erstmal richtig Druck geben, das Auto kann man immer noch zurück holen.
  6. ist es Umgekehrt, in den ersten 6Mon. muss der Verkäufer nachweisen das der Schaden nicht schon beim Kauf vorgelegen hat und nach 6Mon. der Käufer.

Es ist meines Erachtens jetzt erstmal der falsche Weg klein Beizugeben den Wagen zurück zu Holen und auf eigene Kosten zu Reparieren.
Denn genau darauf spekuliert die Verkäuferin jetzt.

Aber wie es jetzt im Endeffekt gemacht wird ist Alina-anna überlassen.

Gruss
Stephan

Dieses Problem hatte ein Kunde ,vor etwa 1 jahr,er kam bei mir an,und hat mir berichtet,die temperatur sei plötzlich auf 130Grad gegangen,der Druckbehälter sei geplatzt, jedoch gelaufen ist er immer noch.
Sein termostat ist nicht mehr aufgegangen,Kreislauf ist nicht mehr zustande gwekommen,das Wasser stand also nur drin.
Da die schläuche sehr gut ausgesehen haben,ist es dem Behälter sehr schlecht ergangen,der ist geplatzt. Dadurch das das Kühlerwasser sehr dreckig und Kaltablagerungen hatte,ist das Deckelventil zu gewesen.
Da er aber nur gerade 30 Km gefahren ist,habe ich Ihm alles gewechselt, er hatte volles Glück,die Kopfdichtung und anderes blieb heile.
Gewechselt habe ich das termostat,den behälter und die 2 Schläuche, die hinter der Brücke,wo zur Heizung gingen waren ebenfalls gerissen, er hatte jedoch ne 2,5 Liter V6.
Aber mal ehrlich,Sie ist zu spät gekommen weil sie etappenweise gefahren ist,ich persönlich denke ,Sie wusste vom Schaden.
War im Kühler von Frostschutz vorhanden,oder nur wasser,damit weißt du ob sie aufgefüllt hat.

Hier mal ein Auszug eines Rechtsanwalts über die KFZ-Gewährleistung.

In dem Sinne hattest Du Recht, doch die Gerichte gehen halt in den ersten 6Mon. zugunsten des Käufers davon aus das der Mangel schon beim Kauf vorlag.
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Kfz Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte bei einem Kfz sind dieselben wie bei anderen beweglichen Sachen. Grundsätzlich kann im Falle eines Mangels Nacherfüllung (Mangelbeseitigung und evtl. Ersatzlieferung) oder Minderung des Kaufpreises verlangt werden. Evtl. besteht auch ein Rücktrittsrecht.
Bei einem Gebrauchtwagen liegt ein Mangel nicht vor, wenn der Fehler in Hinblick auf Alter und Kilometerstand normalem Verschleiß entspricht.
Der Käufer muss im Falle eines Mangels beweisen, dass dieser schon bei Übergabe vorlag. Tritt der Mangel im Zeitraum von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird jedoch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr).
Die Frist für die Verjährung der Gewährleistungsrechte beim Kauf neuer Sachen beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Für Gebrauchtwagen, darf die Gewährleistungsfrist von einem Jahr nicht unterschritten werden.
Zwischen Unternehmer (Händler) und Verbraucher kann kein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden. Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagen kommt nur zwischen zwei Verbrauchern oder zwischen zwei Unternehmern infrage.
Auch die allgemeine Floskel "Gekauft wie gesehen" schließt nicht grundsätzlich die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus und bedarf der Überprüfung im Einzelfall.
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@Alina-anna
hattet Ihr den Wagen denn überhaupt schon auf euch Zugelassen??? oder kam die Verkäuferin mit nem roten Kennzeichen bzw. nem Kurzzeitkennzeichen zu euch gefahren??

Gruss
Stephan

mit ihren eigenen und wir sollten innerhalb 1 woche ummelden

Hmm ich bin mir jetzt Grade nicht sicher aber gibt es da nicht ein Gesetzt das es bei Händler minimum 14 Tage Wiedergaberecht gibt.

Das würde bedeuten das Ihr den Wagen ohne irgend welche Gründe wieder geben könnt.

Aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher.

Hi,

wenn es ein Kauf z.B. nur via Internet bzw. Telefon war Besteht nach dem Fernabsatzgesetz ein min. 4 wöchiges Widerspruchsrecht und die gekaufte Sache kann ohne Angaben von Gründen an den Verkäufer zurückgegeben werden.

Aber genaueres kann da halt nur ein Rechtsanwalt sagen.

Ich finde das Ihr gute Chancen habt euer Geld wieder zu bekommen. Macht der Verkäuferin erstmal kräftig Dampf unterm Hintern und droht mit Gericht und Anwalt und so.

Mal ne Dumme Frage vielleicht, habt Ihr den Omi jetzt von privat oder vom Händler???

Ich bin jetzt natürlich von einem Kauf beim Händler ausgegangen. Allerdings sollte es da selbst von privat kein Problem sein den Wagen zurückzugeben weil der Wagen ja als in Ordnung verkauft wurde und nicht als Schrott.

Gruss
Stephan

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