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Frage zu Rasentrimmerbeschädigung an meinem KFZ und Vorgehen der gegnerischen (Gewerbe?)Haftplficht

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 6:35

Hallo,

ich stelle meinen Fall mal hier in den Raum, vielleicht kann mir ja mal jemand, der evtl. ähnliches erlebt hat dazu etwas sagen.

Der Hausmeister der Firma, in der ich arbeite, hat in seiner Arbeitszeit beim Unkraut trimmen auf unserem Schotterparkplatz meine ganze Fahrerseite plus Scheiben mit Steinschlägen versehen.

Mein Firma hat den Schaden ihrer (Gewerbe?)Haftplficht gemeldet. Diese hat einen Gutachter vorbeigeschickt. Der Gutachter hat den Fall als eindeutig nachvollziehbar erkannt, ein Gutachten erstellt über ca. 1400 Euro brutto für Lackierung komplette Fahrerseite plus beide Seitenscheiben tauschen. Wertminderung angeblich keine.

Ich war im Autohaus und habe mit dem Mitarbeiter für Karosserie und Versicherung den Schaden und das Gutachten besprochen.

Er meinte bei "keine Wertminderung" könnte man sich streiten.. das sieht er nicht so.. ansonsten wäre

das Gutachten ok.

Wir haben uns den Schaden angesehen. Der Lack hat zwar Steinschläge abbekommen und eine kleine

Beule, diese könnte man jedoch rausdrücken und den Lack evtl polieren.

Eine Lackierung wollte ich vermeiden, da nachlackierte Autos beim Verkauf immer ein Risiko sind,

außerdem weiß man nie, wie gut eine Nachlackierung wird.

Wir haben also besprochen, dass es sinnvoll wäre, den Schaden fiktiv abzurechnen. Dann die Scheiben tauschen zu lassen und bei der Versicherung danach noch die MwSt und den Nutzungausfall auszahlen zu lassen. Klang für mich sinnvoll.

Also rufe ich die Versicherung an und wollte ihr meine Entscheidung mitteilen, in der Hoffnung es sei

ja alles klar.. immerhin haben die ein EIGENES Gutachten.

Da fängt der Versicherungsmitarbeiter am Telefon erstmal an rumzuzaubern.. ob das denn meine Firma sei, auf deren Parkplatz ich denn stand. Und wie denn der Tathergang war.. Ich habe dann gesagt, dass ich dachte, es sei alles klar.. immerhin hat ja ihr eigener Gutachter alles aufgeschrieben

und fotografiert.

Ich habe dann gesagt, dass ich gern vorerst fiktiv abrechenn möchte und die Reparaturrechnung dann wegen der Erstattung der MwSt und Nutzungsausfall nachreiche.

So.. dann die Aussage.. man müsse das jetzt erstmal prüfen und es könne noch min. eine Woche dauern.

Was bitte gibt es denn da noch zu prüfen?

Ich habe jetzt den Verdacht, dass man mir meine berechtigten Ansprüche noch weiter zusammenkürzen will..

Eine Frage hätte ich hier.

Bei KFZ Haftpflichtschäden könnte ich ja im Falle von Ärger auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt und evtl. ein Gegengutachten einschalten.

Nun ist das hier aber eine (Gewerbe?)Haftplicht. Steht mir diese Möglichkeit hier auch noch offen?

Sorry für den langen Text und vielen Dank für Hinweise ;)

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2014 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von homi79

Eine Frage hätte ich hier.

Bei KFZ Haftpflichtschäden könnte ich ja im Falle von Ärger auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt und evtl. ein Gegengutachten einschalten.

Nun ist das hier aber eine (Gewerbe?)Haftplicht. Steht mir diese Möglichkeit hier auch noch offen?

Bedenke folgendes:

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es im vorliegenden Fall (Betriebshaftpflichtversicherung) keinen Direktanspruch gegen die Versicherung.

Dein Anspruch richtet sich folglich gegen deinen Arbeitgeber, der Haftpflichtversicherer stellt den Arbeitgeber hiervon bedingungsgemäß frei.

 

Und jetzt kommt eine Besonderheit:

Sollte die Sache vor Gericht gehen (müssen), wird dieser Fall - auch, wenn es ein Blechschaden am Auto ist - vor dem Arbeitsgericht verhandelt, da es eine Streitigkeit mit dem Arbeitgeber ist.

Allerdings herrscht hinsichtlich der Kostenerstattung der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten gegenüber den zivilgerichtlichen Verfahren eine Besonderheit.

Während in einem zivilgerichtlichen Verfahren grundsätzlich immer derjenige, der den Prozess verliert, die Prozesskosten der siegenden Partei (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) übernehmen muss, ist die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten anders geregelt.

In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst, egal, wer den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat.

 

Angesichts dieser Umstände würde ich jetzt erst einmal schauen, ob sich die Sache nicht doch noch friedlich regeln lässt.

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8 Antworten
am 31. Juli 2014 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von homi79

Eine Frage hätte ich hier.

Bei KFZ Haftpflichtschäden könnte ich ja im Falle von Ärger auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt und evtl. ein Gegengutachten einschalten.

Nun ist das hier aber eine (Gewerbe?)Haftplicht. Steht mir diese Möglichkeit hier auch noch offen?

Bedenke folgendes:

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es im vorliegenden Fall (Betriebshaftpflichtversicherung) keinen Direktanspruch gegen die Versicherung.

Dein Anspruch richtet sich folglich gegen deinen Arbeitgeber, der Haftpflichtversicherer stellt den Arbeitgeber hiervon bedingungsgemäß frei.

 

Und jetzt kommt eine Besonderheit:

Sollte die Sache vor Gericht gehen (müssen), wird dieser Fall - auch, wenn es ein Blechschaden am Auto ist - vor dem Arbeitsgericht verhandelt, da es eine Streitigkeit mit dem Arbeitgeber ist.

Allerdings herrscht hinsichtlich der Kostenerstattung der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten gegenüber den zivilgerichtlichen Verfahren eine Besonderheit.

Während in einem zivilgerichtlichen Verfahren grundsätzlich immer derjenige, der den Prozess verliert, die Prozesskosten der siegenden Partei (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) übernehmen muss, ist die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten anders geregelt.

In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst, egal, wer den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat.

 

Angesichts dieser Umstände würde ich jetzt erst einmal schauen, ob sich die Sache nicht doch noch friedlich regeln lässt.

Und hier zu der richtigen Aussage des Vorposters ein Urteil des BAG dazu:

http://...arbeit-und-arbeitsrecht.de/.../...firmenparkplatz-wer-haftet

Themenstarteram 1. August 2014 um 6:55

Hallo, das Urteil kenne ich, nur der Fall liegt ja bei mir ein klein wenig anders. Ertmal ist ja bei mir keine 3. Firma beteiligt. Und des Weiteren ist ja schon ein Gutachten der Versicherung der verursachenden Partei da.

Was mich jetzt sehr stutzig macht ist die Aussage der Versicherung man müsse das jetzt "prüfen".. denn das hat ja bereits deren Gutachter. Und dann diese "unterstellenden" Fragen ob das denn meine Firma sei... und wie denn meine Sicht des Tathergangs ist.. also

ich fand das Telefonat mit der Versicherung nicht sehr lustig und wollte mich über meine Möglichkeiten erkundigen.

Was spricht gegen 14 Tage abwarten?

Du bist doch in der Fa. Arbeitnehmer, also kann es nicht deine Firma sein.

Themenstarteram 1. August 2014 um 7:38

Ja ich warte jetzt erstmal ab.

Nein die Frage von der Versicherung war wohl so gemeint, ob ich da angestellt bin oder als Kunde oder Gast da war..

am 1. August 2014 um 8:00

Läuft doch alles. Der Sachbearbeiter war wohl von der normalen Hotline und hat den Vorgang zum ersten mal vor sich.

Der muss sich erst einlesen und dann sieht der schon, dass alles schon geklärt ist.

Also erst mal die Füße still halten und warten.

Nur weil der am Telefon nicht sofort die Überweisung veranlasst, heißt das noch gar nichts.

Zitat:

Original geschrieben von homi79

Was mich jetzt sehr stutzig macht ist die Aussage der Versicherung man müsse das jetzt "prüfen".. denn das hat ja bereits deren Gutachter.

Es ist die Aufgabe eines Gutachters, die Schadenhöhe zu ermitteln. Das hat er getan.

Die rechtliche Würdigung, ob etwas versichert ist, erfolgt an anderer Stelle.

Daher ist das Entsenden eines Sachverständigen kein Anerkenntnis oder eine Zusage, dass etwas reguliert wird

Die Sache läuft ganz normal weiter: Der Schaden wurde aufgenommen, die Schadenhöhe festgestellt, der Sachverhalt wird vervollständigt und am Ende steht die Entscheidung, ob und was reguliert wird.

Wenn alles passt, wird Dein Schaden übernommen, wenn es Probleme gibt, wirst Du kontaktiert.

Sei noch ein wenig geduldig, alles ist im normalen Bereich.

Themenstarteram 5. August 2014 um 17:18

So kurze Rückmeldung,

habe mich wahrscheinlich zu schnell heiß gemacht.. Versicherung hat mir heute einen Scheck über den Nettobetrag des Gutachtens geschickt.

Mal schauen ob die Erstattung der MwSt und Nutzungsausfall auch problemlos läuft nach dem Tausch der Scheiben.

Vielen Dank für eure Hinweise.

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