Frage zu Motorradführerschein Klasse A
Servus Jungs!
Folgendes: Ich bin 19 Jahre alt und hab im Zuge des Führerscheins der Klasse B im letzten Jahr auch den der Klasse A gemacht.
Klasse A: Prüfung abgelegt und bestanden am: 01.08.2005
Mit 16 Jahren habe ich die Klasse A1 gemacht
Klasse A1: Prüfung abgelegt und bestanden am: 22.04.2003
(Klasse B wurde am 17.02.2005 abgelegt und bestanden)
Gemäß der zwei Jahres Regelung bin ich ja seit 22.04.2005 aus der Probezeit raus! Nun zu meiner Frage speziell wegen dem Führerschein Klasse A:
(hier noch ein kurzer Auszug aus wiki)
Zitat:
Klasse A (unbeschränkt)
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h (ohne Einschränkungen). Direkteinstieg ab dem 25. Lebensjahr möglich.Klasse A (beschränkt)
Krafträder bis max. 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (Minimalgewicht 156 kg bei 25 kW). Nach zwei Jahren automatische Umwandlung in A unbeschränkt (ohne Antrag und Fahrprüfung).
Ich wär davon ausgegangen, dass ich bis zum 01.08.2007 nur den Führerschein Klasse A beschränkt fahren darf. Nun hab ich gestern mit einem Freund geredet der in etwa selbige Führerscheinkonstellation hat wie ich und der sagte mir, dass ich
per 01.08.2005 den Führerschein der Klasse A (unbeschränkt) fahren darf!Begründung: Führerschein A1 und nicht mehr vorhandene Probezeit!
Ist das so richtig? Habe ich tatsächlich schon seit 01.08.2005 die Klasse A (unbeschränkt) inne?
(Ich hab den Fahrlehrer diesbezüglich nicht danach gefragt weil ich mir sicher war dass ich zwei Jahre warten MUSS)
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Stefan
16 Antworten
Mit dem alten Führerschein 1A darf man definitiv nicht Krafträder mit einer Leistung von mehr als 25kW/34PS sowie einer masse-(gewichts)bezogenen Leistung von mehr als 0,16kW/kg (0,2176PS/kg) fahren, auch wenn man diesen Führerschein seit mehr als zwei Jahren besitzt. Dasselbe gilt für die EU-Führerschein-Klasse A während der ersten zwei Jahre. Das heisst, dass zusätzlich zu der Beschränkung, dass das Kraftrad maximal 25kW/34PS haben darf, die Beschränkung kommt, dass die Maschine ein Mindestgewicht nicht unterschreiten darf. Dieses beträgt bei 25kW/34PS 156,25kg, bei 20kW/27PS 125kg.
Wer diesen Führerschein hat und ein Kraftrad mit einer Leistung von mehr als 25kW oder mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,16kW/kg fahren möchte, muss seinen Führerschein auf den "offenen Einser" (Klasse 1) umschreiben lassen. Im Zuge dieser Umschreibung muss man versichern (schriftlich), in der Zeit seit dem Erwerb des Führerscheins eine Fahrpraxis von mindestens 4000km gehabt zu haben (war zumindest bis zum Jahr 2000 so). Da es den alten deutschen Führerschein nicht mehr gibt, wird mit der Umschreibung auf den "offenen Einser" gleichzeitig ein EU-Führerschein ausgestellt. Das heisst, dass man dann die Führerscheinklasse A unbeschränkt erhält.
Also einfach mit dem alten beschränkten Führerschein eine große Maschine kaufen is nicht. Erst umschreiben.
Gruß Markus
Zitat:
Original geschrieben von Honda_CX-ler
Im Zuge dieser Umschreibung muss man versichern (schriftlich), in der Zeit seit dem Erwerb des Führerscheins eine Fahrpraxis von mindestens 4000km gehabt zu haben (war zumindest bis zum Jahr 2000 so).
Fahrpraxis musste man zumindest 2002 nicht mehr nachweisen. Soviel ich weis, ist das so geblieben.
MfG
Klemens