Frage zu Kurzzeitkennzeichen
Ist es möglich als Österreicher ein Auto in Deutschland für die 5 Tage zuzulassen und es nach Österreich zu überführen?
Was braucht man da alles dafür?
mfg Zafirax
7 Antworten
die 5-tages-kennzeichen haben rechts einen gelben rand mit datumsfeld und gelten nur innerhalb deutschlands.
für export braucht man ein export-kennzeichen, das hat rechts einen roten rand mit datumsfeld und gibts für 15 oder 30 tage.
was du brauchst? deine persönlichen dokumente, die dokumente des fahrzeuges und eine versicherungsbestätigung.
Hi,
das ist nicht ganz Richtzig.
Mit den "gelben(gelber Rand)" also Kurzzeitkennzeichen hast du innerhalb Europa Versicherungsschutz.
Du musst nur bei dir an der Zulassungs- bzw. Zollbehörde anfragen ob ein reines Kurzzeitkennzeichen ausreicht, oder ob du Zollkenzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen (mit dem roten Rand) erwerben musst.
Manche Länder bestehen auf AUSFUHRKENNZEICHEN.
Was du brauchst:
Kurzzeitkennzeichen(Gelber Rand) Gültig für nur 5-Tage:
-Personalausweis
-Geld 🙂 ca. 100,- Euro
-Versicherungsdoppelkarte(kriegst du fast in jedem Strassenverkehrsamt, beim Schildermacher)
Zollkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen(Roter Rand) Gültig 2-12 Wochen je nach dem welches man benötigt:
-Personalausweis
-Geld 🙂 ca. 135,- bis 200,- Euro
-Versicherungsdoppelkarte(kriegst du fast in jedem Strassenverkehrsamt, beim Schildermacher)
-KFZ-Brief und Zulassung
-GANZ WICHTIG: TÜV & AU-UNTERLAGEN/BERICHTE mit einer MINDEST-GÜLTIGKEIT VON 1 MONAT(wenn mann 3-Monats-Kennezichen macht, ist die Mindest-Gültigkeit natürlich 3-Monate)
Das heisst du erwirbst heute: 27.03.09 die Kennzeichen, das Fahrzeug muss muindestens bis 04/2009 Tüv & AU haben sowie die Unterlagen müssen vorhanden sein, also die Prüfberichte.
Und ja es ist auch für dich mittlerweile Möglich das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen zu zulassen. Früher ging dies nur für Personen mit deutschem Wohnsitz. Mittlerweile ist dies aufgehoben bzw. geändert worden.
So, bei weiteren Fragen einfach eine PN an mich.
Wo kaufst du das Fahrzeug denn? Bin aus NRW, könnte dir evtl. behilflich sein.
Zitat:
Original geschrieben von kek67
Was du brauchst:Kurzzeitkennzeichen(Gelber Rand) Gültig für nur 5-Tage:
-Personalausweis
-Geld 🙂 ca. 100,- Euro
-Versicherungsdoppelkarte(kriegst du fast in jedem Strassenverkehrsamt, beim Schildermacher)
ähm....die gibt es bereits seit einigen monaten nicht mehr und wurden ersetzt durch die elektronische versicherungsbestätigung, kurz eVB.
zum anderen ausfuhrkennzeichen: gültigkeit kann sogar bis zu einem halben jahr betragen, abhängig vom betrag, den man gezahlt hat. (*edit* sehe gerade, du hast deinen beitrag editiert)
5-tageskennzeichen: im kleingedruckten vieler versicherer ist der grenzüberschreitende verkehr mit solch einem kennzeichen untersagt, zum anderen verbieten einige nachbarstaaten die einfuhr mit solche einem AKZ, um autoschiebereien vorzubeugen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
ähm....die gibt es bereits seit einigen monaten nicht mehr und wurden ersetzt durch die elektronische versicherungsbestätigung, kurz eVB.Zitat:
Original geschrieben von kek67
Was du brauchst:Kurzzeitkennzeichen(Gelber Rand) Gültig für nur 5-Tage:
-Personalausweis
-Geld 🙂 ca. 100,- Euro
-Versicherungsdoppelkarte(kriegst du fast in jedem Strassenverkehrsamt, beim Schildermacher)zum anderen ausfuhrkennzeichen: gültigkeit kann sogar bis zu einem halben jahr betragen, abhängig vom betrag, den man gezahlt hat. (*edit* sehe gerade, du hast deinen beitrag editiert)
5-tageskennzeichen: im kleingedruckten vieler versicherer ist der grenzüberschreitende verkehr mit solch einem kennzeichen untersagt, zum anderen verbieten einige nachbarstaaten die einfuhr mit solche einem AKZ, um autoschiebereien vorzubeugen.
Mit der EVB-Nummer ist korrekt, jedoch nicht erwähnenswert, da Ihm der Schildermacher die Sache erklärt 🙂. Zur Verständnis benutze ich immer das Wort: Versicherungsdoppelkarte 🙂, denn in meinem Fall Rumänen, Polen etc sind mehr veriwrrt also verstanden wenn Sie EVB-Nummer hören 🙂)))
Und wie gesagt soll er bei sich an der Zulassungsbehört bzw. Zollamt mal anfragen welches der beiden KEnnzueichen für Ihn in Frage kämen.
Zitat:
Original geschrieben von kek67
Hi,das ist nicht ganz Richtzig.
Mit den "gelben(gelber Rand)" also Kurzzeitkennzeichen hast du innerhalb Europa Versicherungsschutz.
Du musst nur bei dir an der Zulassungs- bzw. Zollbehörde anfragen ob ein reines Kurzzeitkennzeichen ausreicht, oder ob du Zollkenzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen (mit dem roten Rand) erwerben musst.
Manche Länder bestehen auf AUSFUHRKENNZEICHEN.
Was du brauchst:
Kurzzeitkennzeichen(Gelber Rand) Gültig für nur 5-Tage:
-Personalausweis
-Geld 🙂 ca. 100,- Euro
-Versicherungsdoppelkarte(kriegst du fast in jedem Strassenverkehrsamt, beim Schildermacher)Zollkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen(Roter Rand) Gültig 2-12 Wochen je nach dem welches man benötigt:
-Personalausweis
-Geld 🙂 ca. 135,- bis 200,- Euro
-Versicherungsdoppelkarte(kriegst du fast in jedem Strassenverkehrsamt, beim Schildermacher)
-KFZ-Brief und Zulassung
-GANZ WICHTIG: TÜV & AU-UNTERLAGEN/BERICHTE mit einer MINDEST-GÜLTIGKEIT VON 1 MONAT(wenn mann 3-Monats-Kennezichen macht, ist die Mindest-Gültigkeit natürlich 3-Monate)
Das heisst du erwirbst heute: 27.03.09 die Kennzeichen, das Fahrzeug muss muindestens bis 04/2009 Tüv & AU haben sowie die Unterlagen müssen vorhanden sein, also die Prüfberichte.Und ja es ist auch für dich mittlerweile Möglich das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen zu zulassen. Früher ging dies nur für Personen mit deutschem Wohnsitz. Mittlerweile ist dies aufgehoben bzw. geändert worden.
So, bei weiteren Fragen einfach eine PN an mich.
Wo kaufst du das Fahrzeug denn? Bin aus NRW, könnte dir evtl. behilflich sein.
Danke 😁
Es geht darum dass ich mein Auto nach Österreich verkaufen werde und der Herr Aus Wien nicht ganz so Bescheid weiß. Und ich wusste auch nicht genau wie es läuft. Aber jetz isses klar.
Er kann das Auto ruhig bei mir für 5-Tage zulassen und damit nach Wien fahren.
mfg
100 euro ist für die 5-tagesversion auch arg übertrieben......das kostet 10,50 gebühr plus schilder.......
Zitat:
Original geschrieben von Zafirax
. Aber jetz isses klar.
Er kann das Auto ruhig bei mir für 5-Tage zulassen und damit nach Wien fahren.
hast du überhaupt alles gelesen, was oben steht?!
es liegt im ermessen der versicherung, auslandsfahrten mit kurzzeitkennzeichen (KZKZ) zu erlauben oder nicht.
zusätzlich, und das dürfte der schwierigste punkt sein, erlauben nicht alle länder die einfahrt mit KZKZ.
sicherste methode wären ausschließlich die ausfuhrkennzeichen (roter balken am rand).
Zitat:
Original geschrieben von derdusel
100 euro ist für die 5-tagesversion auch arg übertrieben......das kostet 10,50 gebühr plus schilder.......
aha....schon jemals KZKZ beantragt?!
das was du meinst, ist die gebühr für
Serienkennzeichen!
die billigsten KZKZ sind ab 50€ zu haben, dann aber nur bei abschluß einer onlineversicherung (frag mich jetzt nicht nach dem namen, müsste ich raussuchen, gibt nur eine einzige, die es zu diesem preis anbietet)
ab 80€ aufwärts ist standard für KZKZ, da ja für die 5tage voller deckungsumfang durch die versicherung gewährt wird, ohne zu wissen, um was für ein fahrzeug oder fahrer es sich handelt. und dieses risiko lassen sie sich gut bezahlen. erst bei abschluß einer folgeversicherung werden die bereits im voraus berechneten gebühren gegen die dann normale versicherungsgebühr berechnet.