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Frage zu Kurzkennzeichen...

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 18:57

Hi,

wollte nur mal fragen die Export Kennzeichen kann man ja für länger als 5 Tage beantragen, muss ich damit ins Ausland oder kann ich damit auch in DE rumfahren?

Es geht darum dass evtl. 5 Tage für die Zulassung nicht reichen da ich viel zu tun habe, und kein Privatgrundstück habe...

17 Antworten
am 25. Januar 2006 um 20:37

Ich glaube so eins bekommste nur wenn der Wagen danach nachweisbar das Land verlässt.

Fahren könnte man da auch hier mit.

du bekommst so eines eh nicht. da es ein EXPORTkennzeichen ist, bekommen es nur ausländer die damit ja dann in ihr land fahren können/sollen

ALTERNATIVE

 

@ HawkeyeGT114 + Outatime12:

Schaut Euch mal den §28 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an!

 

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden. § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für die Benutzung des Fahrzeugs. An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Betriebszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.

(...)

(4) Bei Bedarf hat eine Zulassungsbehörde zur einmaligen Verwendung für Zwecke nach Absatz 1 Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und besondere Fahrzeugscheine nach Muster 4, auch ohne vorherige Bezeichnung des Fahrzeugs im Fahrzeugschein, auszugeben. Der Empfänger hat die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

(...)

(6) Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind erst zuzuteilen, wenn der Nachweis erbracht ist, daß eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht oder daß der Halter der Versicherungspflicht nicht unterliegt.

@ McLin:

Es ist allerdings nicht gesagt, dass man das nicht mehrmals hintereinander beantragen kann, hängt sicher vom Sachbearbeiter ab. Also, flugs mal telefonisch nachgefragt: http://www.stadt-kassel.de/.../produkt_detail.cfm?Produkt_ID=98 :D

;)

Und noch eine Bitte:

Gesetzestexte kann man nachlesen, im Zweifel hilft die zuständige Behörde (ja, die sind sogar zur Beratung der "Kunden" verpflichtet!).

;)

mein gott bist du eine pappnase. erst mal den beitrag lesen, ja? es war ausdrücklich nach ausfuhr/exportkennzeichen gefragt, und nicht nach 5 tages kurzzeitkennzeichen.

und nur für dich: ...adac

 

ach ja, und meine bemerkung mit "ausländer" bezog sich im übrigen darauf das die zulassungsstelle sehr genau nachfragt, ob, wann und warum das exportkennzeichen beantragt wird. als inländer fällt da eine begründung üblicherweise schwer

Vielen Dank, für das nette Kompliment.

 

Aber vielleicht solltest Du Deine Pappnase beim Lesen lieber abnehmen. Der Fragesteller will gar nichts exportieren, also ist ein Ausfuhrkennzeichen hier genauso sinnlos wie Dein Hinweis auf den "Ausländer", auch wenn er den Begriff "Exportkennzeichen" hier verwendet hat.

Trotzdem hätte ich den Titel vielleicht sinnvoller gestalten sollen, um Deine Blutdruck zu schonen. ;)

(Um weitere Mißverständnisse zu unterbinden, habe ich den Titel "BLÖDSINN" oben durch "ALTERNATIVE" ersetzt.)

 

Also mal zusammengefasst:

Ausfuhr- / Exportkennzeichen (nur für ein Fahrzeug mit gültiger Prüfplakette -§ 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO- und gültiger AU!) haben eine Gültigkeit zwischen 15 Tagen und 12 Monaten und sind ausschließlich für die nachgewiesene Verbringung (tolles Wort!) in´s Ausland vorgesehen.

Kurzzeitkennzeichen (hier wohl einzige Lösungsmöglichkeit) sind maximal für 5 Tage zuteilbar.

schön das wir uns einig sind. warum du allerdings noch so einen komischen gesetztstext gepostet hast, weisst wohl auch nur du, das war durch meinen link bereits hinreichend geklärt.

im übrigen geht es hier nicht um sinnlos oder nicht. McLin hat eine konkrete frage gestellt, und die wurde -von hawkeye und von mir- korrekt beantwortet (im gegensatz zu deiner antwort).

deswegen kannst du auch bitte gleich noch die "halbwahrheiten + vermutungen" rausnehmen wenn du eh gerade beim editieren bist. :)

helau

AHA

 

... Dein Link kam erst nach dem (komischen?) Gesetzestext.

... Halbwahrheiten und Vermutungen getilgt.

Zufrieden?

Themenstarteram 26. Januar 2006 um 16:45

Thx@all,

werde wenn ich es in 5 Tagen nicht schaffe noch ein 2. holen...

Habe heute von der Versicherung bescheid bekommen, bekomme die Deckungskarte kostenlos, da ich mich danach dort weiter versichern lasse...

Noch was:

Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichen wird der Fahrzeugbrief entwertet. Soll das Auto danach doch wieder in Deutschland zugelassen werden, weil "das Auslandsgeschäft leider geplatzt ist", muß ein Vollgutachten gemacht werden. Kostet dann auch wieder Geld.

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 13:32

Hi,

ich nochmal, heut um 24 Uhr läuft mein Kennzeichen ab, habe aber schon ne neue Dekcungskarte für ein neues Kurzkennzeichen...

Darf ich mit dem Auto auf Direktem Wege zur Zulassung fahren???

Wenn du....

 

... einen gültigen Versicherungsnachweis (Doppelkarte) mitfgührst, darfst du auch ohne Kennzeichen vom Wohnort DIREKT zur Zulassungsstelle fahren.... also nicht unterwegs beim Aldi reinhuschen !!

Neumann

am 14. Februar 2006 um 15:33

Das würde ich aber vorab mit Zulassungsstelle und Versicherung absprechen. Als ich den Buick zulassen wollte musste ich zum vorführen eben eine 5-tageszulassung oder eben rote 06er Nummern haben. Ohne Kennzeichen fahren, davon weiss hier keiner was.

Jürgen

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 16:46

Also die Versicherung hat ja gesagt...

Hi

Also bei Uns hier in Bayern müßen auf jeden Fall gültige Nummernschilder am Fahrzeug sein (logischerweise jene mit denen das Fahrzeug vorher zugelassen war).

Ich durfte mit meinem Camaro mit für den Tag ausgestellter Versicherungs-Doppelkarte und den MONTIERTEN Nummernschilder (ohne Zulassungsstempel) die auf dem Wagen vorher gefahren wurde,auf direktem Wege vom Händler zur Zulassungsstelle fahren!

Vom Händler in Ingolstadt zur Zul.-stelle Neuburg waren´s 23 KM.

Ich weiß aber nicht ob die Strecke weiter als bis zum Nachbars-Landkreis sein darf!!!!!

Genauso zum TÜV!

Ein Fahrzeug ohne gültige AU oder TÜV kann man nicht anmelden!

Es ist aber erlaubt mit den Originalkennzeichen OHNE Zul.-stempel UND gült.Versicherungsdoppelkarte zum TÜV und wieder Heim (oder danach zur Zul.-stelle) zu fahren!

Genauso darf man wenn man ein Fahrzeug abmeldet den ganzen Tag (bis 24,00Uhr) auch noch ohne Zulassungsstempel herumfahren,da das Fahrzeug noch bis 24.00Uhr versichert ist!

cu Tom

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