Frage zu HU/AU Leasingrückgabe VWFS
Hallo.
Kennt sich jemand mit dem VWFS Leasing aus?
Unser privates Leasing endet spätestens Lt Vertrag zum 31.01.2026 und das Fahrzeug hat noch die erste HU/AU nach EZ von 3 Jahren lt Schein bis 02/26.
Lt Info von VW in den Infos der Fahrzeugrükgabe muss die HU/AU erst in dem Monat vom Leasingnehmer erfolgen, in dem das Leasing endet.
Da wir im Januar zurückgeben und HU/AU bis Februar fällt es nicht an, so richtig von uns verstanden?
Ich habe keine Lust auf Diskussion mit dem Händler.
Danke euch für einen Austausch.
4 Antworten
Normaler ist beim 36-Monate-Leasing ein HU/AU fällig und wird vom Gutachter aufgeschrieben. Wie es in Deinem Fall ist, da Dein Leasingbeginn am 01.02. war, wird man in der Abeechnung sehen.
Leasingbeginn 01.02.2023
Leasingende 31.01.2026
HU/AU lt Schein 02/2026
EZ gleichzeitig auf mich zugelassen 01.02.2023
theoretisch muss es der leasinggeber bezahlen...
welche kosten du zuzahlen hast, liegt immer am Autohaus. Zwar wird ein Gutachten nach Leasingrückgabe erstellt, aber dein Händler legt selbst fest was du davon zuzahlen hast.
umso besser das Verhältnis zum Autohaus, desto besser für dich 😉
kann ich mit Sicherheit sagen, da meine Frau stressfrei im Nov. 24 erst ihren alten abgegeben hat und im Anschluss einen Q2 als Jahreswagen bekommen hat, der jetzt nach ca 1/2 Jahr wieder durch einen Neuen T-Roc ersetzt wird (dieses Mal aber Finanziert) „sie wird mit dem Audi nicht so richtig warm“ 🤣