Frage zu Baustellenmarkierungen und Fußgängerüberwegen
Hallo zusammen,
ich habe ein Ordnungsgeld wegen Verkehrszeichen 260 verhängt bekommen (Parken innerhalb der Zone). Innerhalb der durch das Zeichen für PKW gesperrten Zone ist momentan eine Baustelle inklusive gelber Markierungen. Man darf (unabhängig von der Baustelle) in die eine Richtung fahren (nicht durch VZ 260 verboten) und die andere Richtung ist normalerweise durchgängig durch eine durchgezogene Linie getrennt. Wie man auf dem beigefügten Bild sieht, ist es aktuell aber so, dass die durchgezogene Linie an einer Stelle nicht vorhanden ist, weil da normalerweise ein Ampelüberweg ist, der aber momentan durch die Baustelle nicht „aktiv“ ist. Ich hatte an dieser Stelle gewendet um zu dem Parkplatz zu kommen, der, wie sich jetzt herausstellte, in der gesperrten Zone ist.
Meine Frage ist jetzt: Durfte ich da wenden, da der Fußgängerüberweg (Ampeln) wegen der Baustelle gerade nicht „aktiv“ ist und die gelben Markierungen eigentlich ohne Unterbrechung dort hätten weiterverlaufen müssen? Dann war es mir unmöglich, das VZ 260 wahrzunehmen und man kann mir den hierauf basierenden Parkverstoß in meinen Augen nicht vorwerfen.
Vielen Dank im Voraus!
Benser
47 Antworten
Zitat:
@Benser schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:35:18 Uhr:
Also laut BGH geht aus Verkehrszeichen 260 nur deshalb ein Parkverbot hervor, weil man denklogisch nicht in dort hätte parken können, ohne auch in die gesperrte Zone hereinzufahren. So weit, so nachvollziehbar. Diesen Schluss kann man ja aber nur dann ziehen, wenn man auch wirklich denklogisch nur dort stehen kann, weil man vorher unter Wahrnehmung des Schildes da reingefahren sein muss. Das ist ja, wenn man innerhalb der Zone regelkonform wenden kann, nicht der Fall.
Ganz so klar ist das aber nicht mehr. Der Verordnungsgeber hat die StVO auf Grund der unterschiedlichen Rechtsprechung extra geändert und auch auf die Verkehrsteilnahme (durch Parken) abgestellt. Der logische Ansatz ist zwar derselbe, aber der Sachverhalt liegt jetzt doch etwas anders.
Wenn z.B. solche Zeichen zeitlich begrenzt sind, dann kann man sich auch nicht damit rausreden, zur erlaubten zeit eingefahren zu sein, wenn man außerhalb der zulässigen Zeit weiterhin in diesem Bereich parkt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:51:41 Uhr:
Es steht auch nirgendwo explizit geschrieben, dass man über ein Tankstellengelände keine rote Ampel umfahren darf. Dennoch dürfte mein Schwager dafür den Führerschein abgeben...Mein GMV sagt mir, dass wenn eine durchgezogene Linie durch eine Fußgängerfurth unterbrochen und dahinter weitergeführt wird, ich dort nicht wenden darf.
Also wäre die Baustelle inklusive inaktivierter Ampeln da nicht, würde ich da sogar irgendwie mitgehen, aber da dieser Furt dort keine Funktion hat und somit auch gar nicht dort sein dürfte (siehe mein Post mit der Verwaltungsvorschrift) kann man da in meinen Augen nicht von einem Wendeverbot sprechen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:51:41 Uhr:
Mein GMV sagt mir, dass wenn eine durchgezogene Linie durch eine Fußgängerfurth unterbrochen und dahinter weitergeführt wird, ich dort nicht wenden darf.
Macht man ja auch im Normalfall nicht. Verboten ist es trotzdem nicht. Nur ungewöhnlich. Ist ja offensichtlich auch nur ein konstruierter Fall.
Wenden ist übrigens im §9 Abs. 5 StVO geregelt. Dort steht:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
...wenn man das sicherstellt, darf man auch auf einer Fußgängerfurt werden.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:52:29 Uhr:
Ganz so klar ist das aber nicht mehr. Der Verordnungsgeber hat die StVO auf Grund der unterschiedlichen Rechtsprechung extra geändert und auch auf die Verkehrsteilnahme (durch Parken) abgestellt. Der logische Ansatz ist zwar derselbe, aber der Sachverhalt liegt jetzt doch etwas anders.Zitat:
@Benser schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:35:18 Uhr:
Also laut BGH geht aus Verkehrszeichen 260 nur deshalb ein Parkverbot hervor, weil man denklogisch nicht in dort hätte parken können, ohne auch in die gesperrte Zone hereinzufahren. So weit, so nachvollziehbar. Diesen Schluss kann man ja aber nur dann ziehen, wenn man auch wirklich denklogisch nur dort stehen kann, weil man vorher unter Wahrnehmung des Schildes da reingefahren sein muss. Das ist ja, wenn man innerhalb der Zone regelkonform wenden kann, nicht der Fall.Wenn z.B. solche Zeichen zeitlich begrenzt sind, dann kann man sich auch nicht damit rausreden, zur erlaubten zeit eingefahren zu sein, wenn man außerhalb der zulässigen Zeit weiterhin in diesem Bereich parkt.
Dass die Sache hier nicht ganz eindeutig liegt, sehe ich auf jeden Fall auch ein! Ich glaube aber, dass hier eben auch noch die Besonderheit zum Tragen kommt, dass man eben in die eine Richtung fahren darf. Bei der zeitlichen Begrenzung nimmt man ja sonst auf jeden Fall, egal aus welcher Richtung man kommt, dieses Verkehrszeichen wahr. Hier gibt es in meinen Augen eben diese Konstellation, dass man zu dem Parkplatz gelangt, ohne das Verkehrszeichen ein Mal wahrzunehmen, was aber nicht auf der Missachtung einer anderen Regel basiert.
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Die Frage ist, ob das mit dem Wenden plausibel ist - insbesondere vor Gericht. Ich habe da meine Zweifel.
Zitat:
@Benser schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:55:08 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:51:41 Uhr:
Es steht auch nirgendwo explizit geschrieben, dass man über ein Tankstellengelände keine rote Ampel umfahren darf. Dennoch dürfte mein Schwager dafür den Führerschein abgeben...Mein GMV sagt mir, dass wenn eine durchgezogene Linie durch eine Fußgängerfurth unterbrochen und dahinter weitergeführt wird, ich dort nicht wenden darf.
Also wäre die Baustelle inklusive inaktivierter Ampeln da nicht, würde ich da sogar irgendwie mitgehen, aber da dieser Furt dort keine Funktion hat und somit auch gar nicht dort sein dürfte (siehe mein Post mit der Verwaltungsvorschrift) kann man da in meinen Augen nicht von einem Wendeverbot sprechen.
Soll man die Furt jetzt für die Zeit der Baumaßnahmen beseitigen?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:59:57 Uhr:
Die Frage ist, ob das mit dem Wenden plausibel ist - insbesondere vor Gericht. Ich habe da meine Zweifel.
Das befürchte ich auch ein bisschen. Es ist aber tatsächlich genau so passiert, wie ich es beschrieben habe. Ich sehe auch keinen Grund, das hier anders darzustellen, wenn ich nur etwaige Verteidigungsmöglichkeiten abklären wollte…
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Dezember 2022 um 14:02:51 Uhr:
Zitat:
@Benser schrieb am 18. Dezember 2022 um 13:55:08 Uhr:
Also wäre die Baustelle inklusive inaktivierter Ampeln da nicht, würde ich da sogar irgendwie mitgehen, aber da dieser Furt dort keine Funktion hat und somit auch gar nicht dort sein dürfte (siehe mein Post mit der Verwaltungsvorschrift) kann man da in meinen Augen nicht von einem Wendeverbot sprechen.
Soll man die Furt jetzt für die Zeit der Baumaßnahmen beseitigen?
Man kann sie ja, wie die Haltelinien, solange durch gelbe X unwirksam machen und die gelbe durchgezogene Linie ohne Unterbrechung dort durchführen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Dezember 2022 um 14:02:51 Uhr:
Soll man die Furt jetzt für die Zeit der Baumaßnahmen beseitigen?
Gesperrt ist sie ja. Beseitgen wäre zu viel verlangt. Man könnte aber die gelbe durchgezonene Linie fortführen, dann wäre die weiße Furt aufgehoben und der TE seiner Argumentation beraubt. 😁
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. Dezember 2022 um 14:05:33 Uhr:
Gesperrt ist sie ja. Beseitgen wäre zu viel verlangt. Man könnte aber die gelbe durchgezonene Linie fortführen, dann wäre die weiße Furt aufgehoben und der TE seiner Argumentation beraubt. 😁Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Dezember 2022 um 14:02:51 Uhr:
Soll man die Furt jetzt für die Zeit der Baumaßnahmen beseitigen?
...und man hätte endlich wieder einen Grund, sich über Regulierungswahn und Schilderwald zu beschweren...
Grundsätzlich ist die Furt dort ja auch gar nicht soooo unzulässig - schließlich befindet sie sich ja (VwV-StVO-konform) im Bereich einer Lichtzeichenanlage. Das diese vorübergehend aus ist, ist kein Grund, die Furtmarkierung zu entfernen. Das müsste sonst nämlich auch an allen anderen Lichtzeichenanlagen erfolgen, wenn diese z.B. bei Nacht ausgeschaltet sind. 😁
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. Dezember 2022 um 14:18:31 Uhr:
Grundsätzlich ist die Furt dort ja auch gar nicht soooo unzulässig - schließlich befindet sie sich ja (VwV-StVO-konform) im Bereich einer Lichtzeichenanlage. Das diese vorübergehend aus ist, ist kein Grund, die Furtmarkierung zu entfernen. Das müsste sonst nämlich auch an allen anderen Lichtzeichenanlagen erfolgen, wenn diese z.B. bei Nacht ausgeschaltet sind. 😁
Ich denke, dein Beispiel am Ende fällt dann unter die „zeitweise“ Regelung aus oben stehender Verwaltungsvorschrift 🙂
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. Dezember 2022 um 14:44:03 Uhr:
Das trifft auf dein Beispiel aber auch zu. Zeitweise kann auch ein halbes Jahr sein. 😉
Hahah okay ist ein Punkt 😁
@Benser
Hast Du manchmal auch schon auf einer Brücke geparkt, um die Rechtmäßigkeit auszufechten?