Frage zu ADR Klassen
Hallöle,
hab mal ne frage zu den ADR Klassen :
Wenn man die Klasse 1 hat schleisst das dann die anderen "weniger" gefährlichen
Klasssen ein oder muss man jede Klasse seperat lernen und Prüfen???
vielen dank schon mal vorab....
24 Antworten
Gesetzestext des ADR (internationaler Vertrag über Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße):
8.2.1.1 Lenker von Fahrzeugen mit denen gefährliche Güter befördert werden, sowie Lenker von Fahrzeugen nach Unterabschnitt 8.2.1.3 und Lenker sonstiger Fahrzeuge nach Unterabschnitt 8.2.1.4 müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, die von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle ausgestellt wurde und mit der bescheinigt wird, dass die Fahrzeuglenker an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind.
Das heißt, dass alle Fahrzeuglenker die eine "orangefarbene" Tafel aufklappen müssen einen ADR-Ausweis besitzen müssen! (keine Gewichtsgrenze)
für Tankfahrzeuge gibt es eine Aufbauschulung nach ADR 8.1.2.3:
8.2.1.3 Lenker von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 befördert werden, Lenker von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m3 und Lenker von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 auf einer Beförderungseinheit befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks teilgenommen haben, in dem mindestens die in Absatz 8.2.2.3.3 genannten Themen behandelt wurden.
Genauso gibt es Aufbaukurse für Klasse 1 und Klasse 7 in ADR 8.2.1.4:
8.2.1.4 Lenker von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1 (siehe zusätzliche Vorschrift S1 in Kapitel 8.5) oder bestimmte radioaktive Stoffe (siehe Sondervorschriften S11 und S12 in Kapitel 8.5) befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs teilgenommen haben, in dem mindestens die in Absatz 8.2.2.3.4 oder 8.2.2.3.5 genannten Themen behandelt wurden.
Wenn man all diese Kurse besucht hat (in Österreich ist es möglich, alle Klassen Stückgut/Tank mit einer 40-stündigen Gesamtausbildung zu erwerben) und anschließend eine Prüfung ablegt, darf man alle in der Zentraltabelle angeführten Stoffe im ADR-Raum transportieren!
Es gibt dabei keine Einschränkung für die Klasse 1 - anders natürlich bei der VerpackungVerarbeitung oder Lagerung da müssen gesonderte Berechtigungen erworben werden.
Da das ADR international gültiges Recht ist, kann ich es mir nicht vorstellen, dass in Deutschland für bestimmte Stoffe der Klasse 1 gesonderte Ausbildungen erforderlich wäre, denn das würde dem freien Warenhandel/Wettbewerb im internationalem Transport entgegenstehen.
Grundsätzlich heißt das, dass es eigentlich nicht möglich sein sollte einen ADR Ausweis zu besitzen, welcher nur auf die Klasse 1 ausgestellt ist. Da eine sogenannte Basisausbildung für die Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 8 und 9 vorausgesetzt wird (zur Info Unterklassen gibt es nur bei der Klasse 1 - Klasse 6.1 ist eine eigenständige Klasse -giftige Stoffe, sowie auch Klasse 6.2 - ansteckungsgefährliche Stoffe!).
Ich hoffe du kennst die jetzt aus - ADR ist eine kleine Wissenschaft ;-).
@ Woebae:
Klasse 1 in Tankcontainer erlaubt: UN Nummer 0331 Sprengstoff Typ B und 0332 Sprengstoff Typ E
@ nullgewinde: Ich zitiere aus: Gefahrguttransport Stück- und Schüttgut con 2005.
Zitat:
Allgemeine Vorschriften
1.3.6 Weitere wichtige Vorschriften
Aus dem Atom- und Sprengstoffgesetz heraus ergeben sich für den Fahrer noch einige BESONDERHEITEN.
Die Fahrer, die explosionsgefährliche Stoffe der Kl. 1 befördern, unterliegen für einen Teil dieser Stoffe der Verpflichtung zu einer besonderen Schulung nach dem Sprengstoffgesetz. Der Fahrer muss also neben der Schulungsbescheinigung Der IHK noch einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz haben. Neben dem Grundkurs muss der Fahrer den Aufbaukurs Kl. 1 der ADR-schulung erfolgreich abgeschlossen haben. Es gibt jedoch auch Explosivstoffe, die der Fahrer nur mit dem ADR-schein (Basiskurs UND Aufbaukurs Kl. 1) befördern darf, OHNE im BESITZ eines Befähigungsscheins nach dem Sprengstoffgesetz zu sein. Dazu gehört z.B. Silvesterfeuerwerk.
Ich finde im ADR keine Bestimmung 1.3.6?? Ist das nationales Recht in Deutschland??
Vermutlich meint er die 1.1.3.6 😉
Wobei vermutungen bei der ADR eher schlecht sind 😁
Grüße
Steini
Zitat:
1.3.6 Weitere wichtige Vorschriften
Aus dem Atom- und Sprengstoffgesetz heraus ergeben sich für den Fahrer noch einige BESONDERHEITEN.
Die Fahrer, die explosionsgefährliche Stoffe der Kl. 1 befördern, unterliegen für einen Teil dieser Stoffe der Verpflichtung zu einer besonderen Schulung nach dem Sprengstoffgesetz. Der Fahrer muss also neben der Schulungsbescheinigung Der IHK noch einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz haben. Neben dem Grundkurs muss der Fahrer den Aufbaukurs Kl. 1 der ADR-schulung erfolgreich abgeschlossen haben. Es gibt jedoch auch Explosivstoffe, die der Fahrer nur mit dem ADR-schein (Basiskurs UND Aufbaukurs Kl. 1) befördern darf, OHNE im BESITZ eines Befähigungsscheins nach dem Sprengstoffgesetz zu sein. Dazu gehört z.B. Silvesterfeuerwerk.
Ich finde im ADR keine Bestimmung 1.3.6?? Ist das nationales Recht in Deutschland??1.3.6 ist das Kapitel für alle die, die es nachlesen wollen. Ich habe nicht geschrieben, das es eine Bestimmung ist. Deshalb habe ich ausdrücklich auf die Ausgabe von 2005 (10 Auflage ) verwiesen. Dieses ist die (leider) aktuellste Ausgabe, die mir beim letzten Lehrgang (2006) ausgehändigt wurde.
Wie wir auch alle Wissen ändern sich bekanntlich die Auflagen (Vorschriften) schneller als die Druckereien nachkommen. Zwei Fragezeichen erhöhen auch nicht die Dringlichkeit der Fragestellung.
Zitat:
Original geschrieben von nullgewinde
Ich wollte mit 2 Fragezeichen meine Verwunderung über diese Aussage zum Ausdruck bringen, da es eine solche Gesetzesnorm in Österreich nicht gibt.Zitat:
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1.3.6 ist das Kapitel für alle die, die es nachlesen wollen. Ich habe nicht geschrieben, das es eine Bestimmung ist. Deshalb habe ich ausdrücklich auf die Ausgabe von 2005 (10 Auflage ) verwiesen. Dieses ist die (leider) aktuellste Ausgabe, die mir beim letzten Lehrgang (2006) ausgehändigt wurde.
Wie wir auch alle Wissen ändern sich bekanntlich die Auflagen (Vorschriften) schneller als die Druckereien nachkommen. Zwei Fragezeichen erhöhen auch nicht die Dringlichkeit der Fragestellung.
Es darf einem Lenker, welcher eine Ausbildung (Aufbaukurs) für die Klasse 1 hat, aufgrund des offensichtlich in Deuschland gültigem Atom und Sprengstoffgesetz die Beladung in Deutschland aufgrund der internationalen Verträge nicht verwehrt werden. Alle Stoffe die in der Zantraltabelle angeführt sind dürfen unter Einhaltung des ADR auf der Straße befördert werden. Es ist diesbezüglich keine weitere Ausbildung nach anderen Gesetzesnormen erforderlich!vielleicht eine dumme Frage: Was oder Wer ist der IHK?
Gruß
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IZitat:
Original geschrieben von marbin
vielleicht eine dumme Frage: Was oder Wer ist der IHK?Gruß
ndustrie und
Handels
Kammer
dort kann man verschiedene Lehrgänge und Ausbildungen machen ......
Zitat:
Original geschrieben von Der_Buddy
I ndustrie und H andels K ammerZitat:
Original geschrieben von marbin
vielleicht eine dumme Frage: Was oder Wer ist der IHK?Gruß
dort kann man verschiedene Lehrgänge und Ausbildungen machen ......
Hmm, das ist so nicht ganz richtig, dort werden wenige Ausbildungen durchgeführt, aber alle Relevanten Ausbildungen "geprüft und bestätigt" Wie auch der ADR, sämtliche "kaufmännische" Ausbildungen und Meistertitel. Quasi ein Zusammenschluss der Kaufmännischen Betriebe um die Prüfungen zu vereinheitlichen. Halt ne "Kammer" Das ganze gibts auch für das Handwerk, Rechtsanwälte, Notare usw....😉 Ist ein rein Deutsches Ding 😁
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hmm, das ist so nicht ganz richtig, dort werden wenige Ausbildungen durchgeführt, aber alle Relevanten Ausbildungen "geprüft und bestätigt" Wie auch der ADR, sämtliche "kaufmännische" Ausbildungen und Meistertitel. Quasi ein Zusammenschluss der Kaufmännischen Betriebe um die Prüfungen zu vereinheitlichen. Halt ne "Kammer" Das ganze gibts auch für das Handwerk, Rechtsanwälte, Notare usw....😉 Ist ein rein Deutsches Ding 😁Zitat:
Original geschrieben von Der_Buddy
I ndustrie und H andels K ammer
dort kann man verschiedene Lehrgänge und Ausbildungen machen ......
Grüße
Steini
Ich habe jetzt das Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - SprengG) im Netz gefunden.
Dort wird nicht über den Transport sondern über das in den Verkehr bringen gesprochen. In den Verkehr bringe ich einen Explosivstoff, wenn ich ihn verkaufe odgl.
Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.
Zitat:
Original geschrieben von marbin
Dann werde ich mal zu Aufklärung beitragen, das im Basiskursbuch (es sei angemerkt von 2005), das Kapitel 1.3 tatsächlich mit "Andere für Gefahrguttransporte relevante Vorschriften für DEUTSCHLAND" beginnt.Zitat:
Original geschrieben von nullgewinde
Ich wollte mit 2 Fragezeichen meine Verwunderung über diese Aussage zum Ausdruck bringen, da es eine solche Gesetzesnorm in Österreich nicht gibt.
Es darf einem Lenker, welcher eine Ausbildung (Aufbaukurs) für die Klasse 1 hat, aufgrund des offensichtlich in Deuschland gültigem Atom und Sprengstoffgesetz die Beladung in Deutschland aufgrund der internationalen Verträge nicht verwehrt werden. Alle Stoffe die in der Zantraltabelle angeführt sind dürfen unter Einhaltung des ADR auf der Straße befördert werden. Es ist diesbezüglich keine weitere Ausbildung nach anderen Gesetzesnormen erforderlich!vielleicht eine dumme Frage: Was oder Wer ist der IHK?
Gruß
Kann gut möglich sein, das dieses mittlerweile zum X-ten fachen überholt ist, aber ich würde trotz freigegebener Kl.1 vorsichtig sein mit dem was ich transportieren darf.
Zitat:
Original geschrieben von marbin
Zitat:
Original geschrieben von nullgewinde
Ich wollte mit 2 Fragezeichen meine Verwunderung über diese Aussage zum Ausdruck bringen, da es eine solche Gesetzesnorm in Österreich nicht gibt.
Es darf einem Lenker, welcher eine Ausbildung (Aufbaukurs) für die Klasse 1 hat, aufgrund des offensichtlich in Deuschland gültigem Atom und Sprengstoffgesetz die Beladung in Deutschland aufgrund der internationalen Verträge nicht verwehrt werden. Alle Stoffe die in der Zantraltabelle angeführt sind dürfen unter Einhaltung des ADR auf der Straße befördert werden. Es ist diesbezüglich keine weitere Ausbildung nach anderen Gesetzesnormen erforderlich!vielleicht eine dumme Frage: Was oder Wer ist der IHK?
Gruß
Das ist so nicht ganz richtig. Trotz internationaler Vereinbarungen müssen die sonstigen geltenen lokalen Anforderungen trotzdem erfüllt werden. Dem ist so beim ADR, ebenso wie bei Schwer- und Sondertransporten und vielem anderen auch. Über die Anforderungen muss man sich vorher informieren und entweder für die Erfüllung sorgen oder den Transport verweigern.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Das ist so nicht ganz richtig. Trotz internationaler Vereinbarungen müssen die sonstigen geltenen lokalen Anforderungen trotzdem erfüllt werden. Dem ist so beim ADR, ebenso wie bei Schwer- und Sondertransporten und vielem anderen auch. Über die Anforderungen muss man sich vorher informieren und entweder für die Erfüllung sorgen oder den Transport verweigern.Zitat:
Original geschrieben von marbin
Das ist natürlich richtig, bei uns ist das daher das Kriegsmaterialgesetz, die genau die Ein- Aus- und Durchfuhr regelt.
Aber normalerweise ist ja der Lenker nicht der der Kriegsmaterial in den Verkehr bringt.
Bei einem Sondertransport, der einen Panzer (funktionstüchtig) transportiert ist zum Beispiel eine Genehmigung nach dem Kriegsmaterialgesetz mitzuführen, aber diesbezüglich muss der Absender Sorge tragen, dass er das mitgibt. Der Lenker selber braucht keine besondere Ausbildung (außer natürlich die entsprechenden Führerschein-Klassen).
Ich glaube jetzt haben wir das Thema ausführlich und genauestens beantwortet 🙂.