Frage wegen Abnahme und Eintragung im Fahrzeugschein

Hallo,
der Vorbesitzer von meinem Wagen hatte eine Edelstahlabgasanlage und Distanzscheiben montieren lassen. Diese dann wohl per Einzelabnahme auch abnehmen lassen, jedenfalls habe ich jetzt nur diese Abnahme Zettel vom Tüv mit dem Namen vom Vorbesitzer drauf, in meinem Schein also nichts von den Teilen stehen. Reicht es wenn ich jetzt die Abnahme Zettel mitführe oder muss ich die beiden sachen noch in meinen Schein eintragen lassen? Wird dann ggf. nochmal eine Einzellabnahme verlangt?

Sorry falls ich hier ins falsche Forum gerutscht bin

Danke schonmal

36 Antworten

So kurze info hab mit der Tüv stelle geredet die die Gutachten ausgestellt hatte, diese hatte belegt das die Teile noch funktionstüchtig und regelkonform verbaut sind. Mit der aussage zum Amt und eintragen lassen gab zwar dumme blicke wegen 2006 aber Schluss endlich ist alles jetzt Gesetzteskonform. Was ein stress...
Schon krass das der Wagen eigentlich keine BE hat und trotzdem regelmässig Tüv bekam...
Naja und Glück spielt wohl auch eine grosse Rolle. Was lernen wir daraus? Vertrauen ist gut Kontrolle besser
Ich danke euch trotzdem für die infos

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Ist Deine Tastatur kaputt ??? 😉

schon seit jahren 😉

@kai
komisch. stand bei mir noch nie auf einzelabnahmen drauf...apropos: guido is jetzt in göttingen? nixmehr hann. münden?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@kai
komisch. stand bei mir noch nie auf einzelabnahmen drauf...apropos: guido is jetzt in göttingen? nixmehr hann. münden?

Noch an alter Stelle, HannMünden ist Landkreis Göttingen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Eine sogenannte "Einzelabnahme" gibt es leider seit dem 29.04.2009 nicht mehr.

Dies nennt sich jetzt Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)

Mit diesem Gutachten musst Du bei Deinem zuständigen Fachdienst für Straßenverkehr (Bündelungsbehörde) eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen, damit geht es dann schließlich zur Zulassungsstelle wo Du die Fahrzeugpapiere berichtigen lässt.

Erklär mir mal bitte was eine "Bündelungsbehörde" ist!

Hier in TH geh ich mit meinem Zettel vom SV zur Zulassungsstelle und erhalte eine neue Zulassungsbescheinigung = die erteilen mir eine neue (abgeänderte) Zulassung für mein Fahrzeug. Da brauch ich keine andere Behörde aufsuchen und etwas beantragen / ausfüllen ...

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Erklär mir mal bitte was eine "Bündelungsbehörde" ist!
Hier in TH geh ich mit meinem Zettel vom SV zur Zulassungsstelle und erhalte eine neue Zulassungsbescheinigung = die erteilen mir eine neue (abgeänderte) Zulassung für mein Fahrzeug. Da brauch ich keine andere Behörde aufsuchen und etwas beantragen / ausfüllen ...

lass mich raten: du kommst aus jedem bundesland NURNET aus hessen? 😉 da gehen die uhren anders!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Eine sogenannte "Einzelabnahme" gibt es leider seit dem 29.04.2009 nicht mehr.

Dies nennt sich jetzt Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)

Mit diesem Gutachten musst Du bei Deinem zuständigen Fachdienst für Straßenverkehr (Bündelungsbehörde) eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen, damit geht es dann schließlich zur Zulassungsstelle wo Du die Fahrzeugpapiere berichtigen lässt.

Erklär mir mal bitte was eine "Bündelungsbehörde" ist!
http://www.landkreis-fulda.de/Detailansicht.347.0.html?...

Zitat:

Hier in TH geh ich mit meinem Zettel vom SV zur Zulassungsstelle und erhalte eine neue Zulassungsbescheinigung = die erteilen mir eine neue (abgeänderte) Zulassung für mein Fahrzeug. Da brauch ich keine andere Behörde aufsuchen und etwas beantragen / ausfüllen ...

Hier in Hessen leider nicht, da muss erst ein Antrag in Fulda gestellt werden, mit diesem genehmigten Antrag geht's zur Zulassungsstelle und dann gibt es erst eine neue ZB Teil I.

Der Wisch kostet nochmal extra 43,-€ nur damit ich dann auf der Zulassungsstelle mit dem vom TÜV erstellten Gutachten die Papiere berichtigen darf, finde das auch nicht schön 😛

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


lass mich raten: du kommst aus jedem bundesland NURNET aus hessen? 😉 da gehen die uhren anders!

richtig, TH steht für das schöne Nachbarland südlich von Hessen.

Nur gut das ich damals nicht nach Hessen gewechselt bin.😁

Noch kurz, die tüv Gutachten brauch ich ja nicht mehr mitführen oder? Im Schein steht ja jetzt alles. Und müssen die Eintragungen nicht auch in den kfz Brief?

Wenn alles eingetragen ist, brauchst du nur noch den Schein. Im Brief werden keine technischen Änderungen mehr eingetragen, außer bei Leistung und Kraftstoffart...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wenn alles eingetragen ist, brauchst du nur noch den Schein. Im Brief werden keine technischen Änderungen mehr eingetragen, außer bei Leistung und Kraftstoffart...

der brief muss aber (zuminderst bei uns) aus mir total unbekannter weise zum eintragen vorgelegt werden. die tante am schalter nimmt den in die hand und sagt "ok" und gibt ihn dir wieder. klingt komisch, is aber so 😁

Ja sehen wollte die den Brief auch das stimmt

Weil evtl. das Konformitätsmerkmal vielleicht geändert werde muss. Deswegen und auch generell aufgrund der gesetzlichen Vorgabe muss die ZB II vorgelegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wenn alles eingetragen ist, brauchst du nur noch den Schein. Im Brief werden keine technischen Änderungen mehr eingetragen, außer bei Leistung und Kraftstoffart...
der brief muss aber (zuminderst bei uns) aus mir total unbekannter weise zum eintragen vorgelegt werden. die tante am schalter nimmt den in die hand und sagt "ok" und gibt ihn dir wieder. klingt komisch, is aber so 😁

Das kommt darauf an, was im Brief steht ?

Ein unverändertes Fahrzeug führt den Buchstaben K = Konfirm/Konform, früher ABE 1.

Solange dies noch in der ZUB II steht, ist diese bei einer tech. Änderung vorzulegen. Weiterhin ist die ZUB II vorzulegen, wenn tech. Änderungen auch die ZUB II betreffen. In anderen Fällen verzichten wir darauf, weil es doch unnötige Kosten verursacht, wenn z.B. die ZUB II als Sicherheit bei einer Bank ist.

So ist das bei uns, wie es z.B. in Bayern gehandhabt wird, vermag ist nicht zu sagen 😉

interesant....WO steht dieses "k" den in der zb2? ich meine in welchem feld?

Sowohl in ZB I als auch in ZB II im Feld 17. Da steht entweder ein K (konformes Fhz.), A (nicht-konformes Fhz.) oder E (Einzelbetriebserlaubnis), ganz ganz selten auch mal ein Z (technische Beschreibung unvollständig).

Gruß Tecci

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