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Frage wegen Abnahme und Eintragung im Fahrzeugschein
Hallo,
der Vorbesitzer von meinem Wagen hatte eine Edelstahlabgasanlage und Distanzscheiben montieren lassen. Diese dann wohl per Einzelabnahme auch abnehmen lassen, jedenfalls habe ich jetzt nur diese Abnahme Zettel vom Tüv mit dem Namen vom Vorbesitzer drauf, in meinem Schein also nichts von den Teilen stehen. Reicht es wenn ich jetzt die Abnahme Zettel mitführe oder muss ich die beiden sachen noch in meinen Schein eintragen lassen? Wird dann ggf. nochmal eine Einzellabnahme verlangt?
Sorry falls ich hier ins falsche Forum gerutscht bin
Danke schonmal
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36 Antworten
merci!
und was für einen hintergrund hat der spass den?
Meinst du jetzt nur die Buchstaben oder irgendwas im Allgemeinen?
jup. was macht das für sinn das mit den buchstaben? bzw zu welchem zweck?
Würd mich auch mal interessieren was das aussagt ich hab z.b. ein "A" dort. Wem sagt das denn jetzt was ? :P
Zitat:
Original geschrieben von gismo881
Würd mich auch mal interessieren was das aussagt ich hab z.b. ein "A" dort. Wem sagt das denn jetzt was ? :P
Hallo,
ein " A " bedeutet eigendlich, dass eine tech. Änderung an Deinem Fahrzeug vorgenommen wurde. Schau doch mal in Deinen Daten. Z.B. andere Reifengrößen, Felgen, Tieferlegung u.v.m.
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
ein " A " bedeutet eigendlich, dass eine tech. Änderung an Deinem Fahrzeug vorgenommen wurde. Schau doch mal in Deinen Daten. Z.B. andere Reifengrößen, Felgen, Tieferlegung u.v.m.
eigentlich doch nur, dass die Daten in der ZB von denen der Typgenehmigung abweichen?
Es könnte ja z.B. eine Ablastung ohne technische Änderung sein, eine nachträgliche Änderung nach Herstellerbescheinigung wie Anhängelasterhöhung oder bessere Emissionsklasse usw.
(genau wie ein "K" natürlich nicht bedeutet, dass am Fahrzeug keine technischen Änderungen vorgenommen wurden...)
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
ein " A " bedeutet eigendlich, dass eine tech. Änderung an Deinem Fahrzeug vorgenommen wurde. Schau doch mal in Deinen Daten. Z.B. andere Reifengrößen, Felgen, Tieferlegung u.v.m.
eigentlich doch nur, dass die Daten in der ZB von denen der Typgenehmigung abweichen?
Es könnte ja z.B. eine Ablastung ohne technische Änderung sein, eine nachträgliche Änderung nach Herstellerbescheinigung wie Anhängelasterhöhung oder bessere Emissionsklasse usw.
(genau wie ein "K" natürlich nicht bedeutet, dass am Fahrzeug keine technischen Änderungen vorgenommen wurden...)
Bin ja schon froh, dass ich z.B. geschrieben hatte. :p Es ist richtig, dass es eine solche tech. Änderung ohne Änderungen am Fahrzeug selbst, gibt. Dennoch wird eine solche Änderung durch einen entsprechenden Überwachungsverein ( TÜV, Dekra u.v.m. ) vorgenommen. Aber auch in dem Fall wird aus einem " K " in der ZUB II eine " A " gemacht.
Ob das logisch ist, oder auch nicht, wer weis das schon ;).